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Erbschaftsteuer Spanien selbst berechnen

 

Aktuelle Besteuerung der Erbschaft auf den Kanarischen Inseln

Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura

 

Aktuell 11.03.2024

Die aktuellen Verzugsaufschläge für die späte Einreichung der Erbschaftsteuererklärung betragen:

1% auf den Steuerzahlbetrag ab dem 1 Tag
für jeden weiteren Monat + 1%
bei mehr als 12 Monaten Verspätung: 15% + laufende jährliche VerzugszinsenBei freiwilliger, aber verspäteter Zahlung, erhält der Steuerschuldner 25% Ermaessigung auf den Verzugsaufschlag.
 
Dies gilt nur, solange die Finanzbehörde nicht zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert hat, dann würde ein Bussgeld zuzüglich dem Verzugsaufschlag verhängt werden.
 

 

Aktuell 05.09.2023

Zum 05.09.2023 hat die kanarische Regierung wieder die unbeschränkte Vergünstigung in der Erbschaftsteuer eingeführt, und praktisch wieder den Rechtszustand vor dem 31.12.2019 wiederhergestellt.

 

Es gilt damit.
Erbschaftssteuerbefreiung auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote, La Palma, La Gomera, El Hierro) für die Gruppe I, II und III.
  • Gruppe I: Abkömmlinge, und Adoptierte unter 21 Jahre
  • Gruppe II: Abkömmline und Adoptierte mit 21 Jahren und älter, Ehegatten, Vorfahren
  • Gruppe III: Verwandte im Seitenverhaeltnis, wie Geschwister, Onkel……

Schenkungssteuer auf den Kanarischen Inseln für die Gruppen I und II wird zu 99,9% vergünstigtDie Artikel 24 und 26 aus dem Gesetz DL 1/2009 werden damit angepasst.

 

Berechnungsbeispiel I

Ein Vater vererbt eine Immobilie auf Teneriffa zum Wert von 500.000 EUR an seinen Sohn, der 23 Jahre alt ist.

Es gilt die folgende Erbschaftsteuer Berechnung.

500.000 EUR
– 23.125 EUR persönlicher Freibetrag
= 476.875 EUR Besteuerungsgrundlage
Steuerzahlbetrag Erbschaftsteuer Teneriffa: 103,89 EUR
Vergünstigung nach dem neuen Gesetz: 99,9 % (bislang 70%)

Nutzen Sie unsere besondere Fachkompetenz in der Erbschaftsteuer der einzelnen spanischen Regionen, die seit dem 03.09.2014 nicht nur für Spanier, sondern auch für Nichtsteuerresidenten (Deutsche, Schweizer, Österreicher) gelten.

 

Berechnungsbeispiel II

Nachlasswert: 410.000,00 EUR

– 23.125 EUR persönlicher Freibetrag

= 387.675 EUR Besteuerungsgrundlage

Steuervergünstigung 99,9%

Steuerzahlbetrag 77,82 EUR

Abzugsfähige, in Deutschland bezahlte Erbschaftssteuer: 756 EUR

Steuerzahlbetrag Teneriffa: 0 EUR

 

Tipp

Vermeiden Sie Verzögerungen in der Abgabefrist, da die spanischen Finanzbehörden erhebliche Verzugsaufschläge haben.

  • 5% die ersten 3 Monate
  • 10% weitere 3 Monate
  • 15% weitere 3 Monate
  • 20% ab dem 12. Monat
  • 150% sollten Sie nicht freiwillig erklären und die spanische Finanzbehörde Sie auffordert, dann kann ein Bussgeld bis 150% der Steuerzahllast betragen

Die Abgabefrist (6 Monate nach dem Todestag) ist verlängerbar.

 

Notwendige Unterlagen zur Erbschaftsabwicklung

Internationale Sterbeurkunde

Erbschein mit Apostille

Nachlassinventar

 

Erbschaftsteuer Teneriffa, Gran Canaria

 

Wer ist steuerpflichtig in der spanischen Erbschaftsteuer?

Wer länger als 183 Tage im Kalenderjahr seinen ständigen Aufenthalt in Spanien hat, ist mit seinem Welteinkommen dort steuerpflichtig. Erhält er nun eine Erbschaft muss er dieselbe in Spanien versteuern.

 

Praxisfall

Sie leben auf Teneriffa, Mallorca oder in Barcelona und erhalten eine Erbschaft vom Onkel aus München (Deutschland). Da der Onkel in München gelebt hat, sind Sie zunächst nach Art.2 deutsches Erbschaftsteuergesetz mit der gesamten Erbschaft in Deutschland steuerpflichtig. In Deutschland gibt es die Möglichkeit nicht unter die Gruppe 3, sondern unter die Gruppe 2 zu fallen, und Erbschaftsteuer in Deutschland zu sparen.

Sobald die Erbschaftsteuer in Deutschland bezahlt ist, wird dann die spanische Erbschaftsteuererklärung in der Region, wo Sie leben, abgegeben.
Sie leben auf Teneriffa oder Gran Canaria, dann haben Sie 99,9% Freibetrag in der Erbschaftsteuer (Erben unter 21 Jahren), dies gilt nicht für Barcelona und ebenso wenig für Mallorca.

Wer in Spanien nicht Steuerresident ist, jedoch zur Erbmasse, Vermögensgegenstände gehören, die in Spanien gelegen sind (Ferienimmobilie), dann ist die spanische Erbschaftsteuer auf dieses Vermögensgut zu bezahlen.

 

Berechnungsschema:

Beachten Sie, dass das folgende Berechnungsschema dem spanischen Erbschaftsteuergesetz folgen und nunmehr im Jahre 2021 mit der aktuellen Rechtsprechung in den Regelfällen stets die Berechnung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer nach den regionalen Vorschriften mit den Vergünstigungen (Balearen – Mallorca, Ibiza, Kanaren – Teneriffa, Gran Canaria, Andalusien – Malaga, Katalonien, Madrid u.a.) durchzuführen ist und zwar nicht nur für EU Bürger, sondern neuerdings seit dem Urteil vom 19.02.2018 auch für Ansässige ausserhalb der Europäischen Union.

 

Erbschaftsteuer Nicht EU Steueransässige (Schweizer, USA…)

Erbschaftsteuer bei Vorversterben – Durchgangserwerb in der Erbschaftsteuer

 

Wertermittlung des geerbten Vermögens

Es wird der Nettowert ermittelt, d.h. die Lasten, Schulden, Ausgaben (Beerdigungskosten und andere im Zusammenhang entstandene Kosten) werden abgezogen.

AKTUELL 2020 – das Hausrat wird nicht mehr pauschal mit 3% besteuert – weiterlesen

Abzugsfähige Nachlasskosten

Für die Bewertung der Immobilie wird stets der höchste nachfolgender Werte genommen:

 

Immobilien

– der Wert, der die Behörde vorgibt : Weiterlesen Beispiel Bewertung Kanarische Inseln

– Marktwert

Beachten Sie, dass einzelne Autonome Regionen Besonderheiten in der Erbschaftsteuer aufweisen. So besteht beispielsweise auf den Kanarischen Inseln eine Steuervergünstigung, falls Kinder und Ehegaten eine Immobilie vom Erblasser durch Erbschaft erwerben, die dem Erblasser als dauerhafter Wohnsitz gedient hat. In diesem Falle ist der Nachlass bis zum Wert von 200.000 EUR und maximal zu 99% vom steuerlichen Verkehrswert, der durch die kanarische Finanzbehörde auf Teneriffa oder Gran Canaria festgestellt wird, steuerfrei.

Bankguthaben

– Guthaben zum Zeitpunkt des Erbfalls

Die Summe der ermittelten Nettowerte ergibt die Besteuerungsgrundlage.

 

Abzug der Freibeträge

Die Höhe der Freibeträge ist vom Verwandschaftsgrad abhängig.

Weitere Freibeträge werden in folgenden Fällen angewendet: Schwerbehinderung des Erben (33-65% Schwerbehinderungsgrad – Reduzierung 47.858,59 EUR, mehr als 65% Schwerbehinderung – Reduzierung 150.253,03 EUR, die Schwerbehinderung muss am Todestag des Erblassers vorliegen), Erwerb eines Familienbetriebes, Vererben von Wohnung des Erblassers, land- und forstwirschaftliche Betriebe.

Freibeträge:

Steuerklasse 1 Steuerklasse 2 Steuerklasse 3 Steuerklasse 4
15.956,87 EUR 15.956,87 EUR 7.993,46 EUR

 

 

 

Ermittlung der Steuerklasse in der Erbschaftssteuer

Die Steuerklasse richtet sich ebenso nach dem Verwandschaftsgrad.

Steuerklasse 1 Steuerklasse 2 Steuerklasse 3 Steuerklasse 4
Abkömmlinge unter 21 Jahren
(Kinder, Enkelkinder, auch Adoptivkinder)
– Abkömmlinge über 21 Jahre
– Ehegatten
– Eltern (auch Adoptiveltern)
– Großeltern
Verwandte 2. und 3. Grades – Verwandte ab dem 4. Grad
– Nichtverwandte

 

 

Merke: Lebenspartner werden auf der staatlichen Erbschaftsteuerebene als nicht Verwandte qualifiziert und der Gruppe 4 zugeordnet.

Dagegen werden die Lebenspartnerschaften (gleichgeschlechtlich oder heterosexuell) in den einzelnen spanischen Regionen (Madrid, Katalonien, Kanarische Inseln) durchaus einem Ehegatten gleichgestellt, mit der Zugehörigkeit zur Gruppe 2 mit Abzug des persönlichen Freibetrages.

TIPP: Als Lebenspartner müssen Sie sich in den einzelnen Regionen als solche in ein öffentliches Register eintragen lassen, sonst hat es steuerlich keine Wirksamkeit.

Besonderheiten: Der getrennt lebende Ehegatte wird in die Gruppe 3 qualifiziert, genauso wie das Stiefkind ohne Blutsverwandschaft.

Neffen/Nichten: die aktuelle oberste Rechtsprechung vom 25.09.2017 stellt einen Neffen in die Gruppe 3 und nicht nur in die Gruppe 4, wie einen Nichtverwandten. Setzen die Eheleute sich gegenseitig als Alleinerben ein und verstirbt zuletzt der Ehegatte, der nicht mit dem Neffen blutsverwandt ist, und wird dieser Schlussalleinerbe, dann wurde bislang angenommen, dass der Neffe keine Verwandtschaft hat und damit höchst erbschaftsteuerlich besteuert wird. Mit der neuen Rechtsprechung ändert sich dies, und die Erbschaftsteuer wird günstiger, da das oberste Gericht argumentiert, dass trotz fehlender Blutsverwandschaft ein Verwandtschaftsverhältnis durch den Eheschluss begründet war.

 

Berechnung der Steuerhöhe

Besteuerungstabellen der spanischen Steuerbehörde

Besteuerungsgrundlage (EUR) Steuerzahlbetrag (EUR) Grundlage Rest (EUR) Steuersatz (%)
0,00 0,00 7.993,46 7,65
7.993,46 611,50 7.987,45 8,50
15.980,91 1.290,43 7.987,45 9,35
23.968,36 2.037,26 7.987,45 10,20
31.955,81 2.851,98 7.987,45 11,05
39.943,26 3.734,59 7.987,45 11,90
47.930,72 4.685,10 7.987,45 12,75
55.918,17 5.703,50 7.987,45 13,60
63.905,62 6.789,79 7.987,45 14,45
71.893,07 7.987,45 7.987,45 15,30
79.880,52 9.166,06 39.877,15 16,15
119.757,67 15.606,22 39.877,16 18,70
159.634,83 23.063,25 79.754,30 21,25
239.389,13 40.011,04 159.388,41 25,50
398.777,54 80.655,08 398.777,54 29,75
797.555,08 199.291,40 weiter 34,00

 

 

Zur Berechnung der Erbschaftssteuer und deren Vergünstigung ist es äusserst wichtig, welches regionale Recht Anwendung findet, da in manchen autonomen Regionen (Kanarische Inseln, Andalusien, Aragon, Castilla y Leon, Galicien, Katalonien, Murcia) Besonderheiten gelten.

 

Ausgleichskoeffizient

Das Vorvermögen, dass der Erbe vor dem Erbfall hatte wird ebenso berücksichtigt. Die Steuerschuld wird berechnet, in dem der Ausgleichkoeffizient mit der ermittelten Steuerhöhe (Punkt 4) multipliziert wird.

Vorvermögen (EUR) Steuerklasse 1. und 2. Steuerklasse 3. Steuerklasse 4.
0 – 402.678,11 1,0000 1,5882 2,0000
402.678,11 – 2.007.380,43 1,0500 1,6676 2,1000
2.007.380,43 – 4.020.770,98 1,1000 1,7471 2,2000
> 4.020.770,98 1,2000 1,9059 2,4000

 

 

Das Berechnungsschema soll Ihnen einen Überblick über den Berechnungsmodus verschaffen und ersetzt in keinem Fall eine Einzelfallberatung in unserer Kanzlei.

Zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass eine rechtzeitige Nachlassplanung die wirksamste Methode ist, Erbschaftsteuern zu sparen. Denken Sie nur an die spanische S.L., die richtig vorbereitet und angewendet, die Erbschaftssteuerlast um 95 % und weiter senken hilft.

 

Erbschaftsteuer Spanien – Spartipps

 

 


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D. Luickhardt

D. Luickhardt

Rechtsanwalt, in Deutschland und Spanien zugelassen, Steuerberater in Spanien

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