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Erbschaftsteuer Spanien selbst berechnen

Aktuelle Besteuerung der Erbschaft auf den Kanarischen Inseln Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura

 

Stand 21.04.2025

Praxisfall:
Ein nichtsteuerlich Ansässiger in Spanien hat eine Ferienimmobilie in Spanien und verstirbt, seine Ehefrau und sein Kind werden die Erben und beide leben und versteuern in Deutschland.
Die Erbschaftsteuer ist zunächst in Spanien zu erklären und dann in Deutschland, wobei die Doppelbesteuerung vermieden wird, in dem die spanische Erbschaftsteuer in Deutschland nach Art.21 ErbStG anrechenbar ist.

Ausschnitt Art.21:

Bei Erwerbern, die in einem ausländischen Staat mit ihrem Auslandsvermögen zu einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer – ausländische Steuer – herangezogen werden, ist in den Fällen des § 2 Absatz 1 Nummer 1, sofern nicht die Vorschriften eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anzuwenden sind, auf Antrag die festgesetzte, auf den Erwerber entfallende, gezahlte und keinem Ermäßigungsanspruch unterliegende ausländische Steuer insoweit auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen, als das Auslandsvermögen auch der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt.

 

Wo erklärt man die Erbschaftsteuer in Spanien?

Die Erbschaftsteuer bei einem Todesfall eines steuerlich nicht Ansässigen, wenn die Erben nicht in Spanien leben, ist stets in Madrid nach dem staatlichen Erbschaftssteuerrecht abzugeben.

Steuer TIPP:

Jeder nicht in Spanien Ansässige Steuerpflichtige hat die Option die Erbschaftsteuer des staatlichen Gesetzes zu wählen, oder die Erbschaftsteuer der Region, wo die Immobilie gelegen ist.

Dies bringt erhebliche steuerliche Vorteile.

Beispiel: Das staatliche Erbschaftsteuergesetz sieht für ein Kind oder einen Ehegatten einen persönlichen Freibetrag von 15.956,87 EUR vor, ohne weitere Vergünstigung.

Die spanische Immobilie hat einen steuerlichen Referenzwert mit Hausrat beim Todesfall von 813.511,95 EUR.
Alleinerin wird die Ehegattin, die in Deutschland lebt.
Sie hat einen Freibetrag von 15.956,87 EUR.

Folglich ist zu besteuern:
797.555,08
199.291,40
Steuerlast in der Erbschaftsteuer

 

Steuer sparen ist möglich, abhängig vom Ort, wo die spanische Immobilie belegen ist.

Beispiel Immobilie auf Mallorca, Ibiza oder anderer Balearen-Insel: Steuerfreiheit für Ehegatten. Sie sparen 199.291,40 EUR, wenn Sie die Erbschaftsteuererklärung richtig ausfüllen.

Beispiel Immobilie in Andalusien (Malaga, Cadiz, Almeria): Steuerfreiheit bis 1 Mio EUR. Sie sparen 199.291,40 EUR, wenn Sie die Erbschaftsteuererklärung richtig ausfüllen.

Beispiel Immobilie an der Costa Brava oder Barcelona (Katalonien): Der Ehegatte hat einen Freibetrag von 100.000 EUR und schliesslich eine Steuervergünstigung von 99%.

Beispiel Immobilie in Denia: es gilt das Erbschaftsteuerrecht von Valencia bei ausdrücklicher Wahl, hat der Ehegatte einen Freibetrag von 100.000 Euro und schliesslich eine Steuervergünstigung von 99%.

Beispiel Immobilie in San Javier, Mar Menor: es gilt das Erbschaftssteuerrecht von der Region Murcia, bei ausdrücklicher Wahl hat der Ehegatte nur  einen Freibetrag von 15.956,87 EUR, aber schliesslich eine Steuervergünstigung von 99%.

Beispiel Immobilie auf Teneriffa, Kanarische Inseln: 99,9% Steuerfreistellung, sprich eine geringe Erbschaftsteuerlast von 199,29 EUR

 

Aufschläge für verspätete Einrechung der Erbschaftsteuererklärung

 

Die aktuellen Verzugsaufschläge für die späte Einreichung der Erbschaftsteuererklärung betragen:

1% auf den Steuerzahlbetrag ab dem 1 Tag
für jeden weiteren Monat + 1%
bei mehr als 12 Monaten Verspätung: 15% + laufende jährliche VerzugszinsenBei freiwilliger, aber verspäteter Zahlung, erhält der Steuerschuldner 25% Ermaessigung auf den Verzugsaufschlag.
Dies gilt nur, solange die Finanzbehörde nicht zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert hat, dann würde ein Bussgeld zuzüglich dem Verzugsaufschlag verhängt werden.

 

Notwendige Unterlagen zur Erbschaftsabwicklung

Internationale Sterbeurkunde

Erbschein mit Apostille

Nachlassinventar

 

Erbschaftsteuer Teneriffa, Gran Canaria

 

Wer ist steuerpflichtig in der spanischen Erbschaftsteuer?

Wer länger als 183 Tage im Kalenderjahr seinen ständigen Aufenthalt in Spanien hat, ist mit seinem Welteinkommen dort steuerpflichtig. Erhält er nun eine Erbschaft muss er dieselbe in Spanien versteuern.

 

Praxisfall

Sie leben auf Teneriffa, Mallorca oder in Barcelona und erhalten eine Erbschaft vom Onkel aus München (Deutschland). Da der Onkel in München gelebt hat, sind Sie zunächst nach Art.2 deutsches Erbschaftsteuergesetz mit der gesamten Erbschaft in Deutschland steuerpflichtig. In Deutschland gibt es die Möglichkeit nicht unter die Gruppe 3, sondern unter die Gruppe 2 zu fallen, und Erbschaftsteuer in Deutschland zu sparen.

Sobald die Erbschaftsteuer in Deutschland bezahlt ist, wird dann die spanische Erbschaftsteuererklärung in der Region, wo Sie leben, abgegeben.
Sie leben auf Teneriffa oder Gran Canaria, dann haben Sie 99,9% Freibetrag in der Erbschaftsteuer (Erben unter 21 Jahren), dies gilt nicht für Barcelona und ebenso wenig für Mallorca.

Wer in Spanien nicht Steuerresident ist, jedoch zur Erbmasse, Vermögensgegenstände gehören, die in Spanien gelegen sind (Ferienimmobilie), dann ist die spanische Erbschaftsteuer auf dieses Vermögensgut zu bezahlen.

 

Berechnungsschema:

Beachten Sie, dass das folgende Berechnungsschema dem spanischen Erbschaftsteuergesetz folgen und nunmehr im Jahre 2021 mit der aktuellen Rechtsprechung in den Regelfällen stets die Berechnung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer nach den regionalen Vorschriften mit den Vergünstigungen (Balearen – Mallorca, Ibiza, Kanaren – Teneriffa, Gran Canaria, Andalusien – Malaga, Katalonien, Madrid u.a.) durchzuführen ist und zwar nicht nur für EU Bürger, sondern neuerdings seit dem Urteil vom 19.02.2018 auch für Ansässige ausserhalb der Europäischen Union.

 

Erbschaftsteuer Nicht EU Steueransässige (Schweizer, USA…)

Erbschaftsteuer bei Vorversterben – Durchgangserwerb in der Erbschaftsteuer

 

Wertermittlung des geerbten Vermögens

Es wird der Nettowert ermittelt, d.h. die Lasten, Schulden, Ausgaben (Beerdigungskosten und andere im Zusammenhang entstandene Kosten) werden abgezogen.

Abzugsfähige Nachlasskosten

Für die Bewertung der Immobilie wird stets der höchste nachfolgender Werte genommen:

Immobilien

– der Wert, der die Behörde vorgibt : Weiterlesen Beispiel Bewertung Kanarische Inseln

– Marktwert

Beachten Sie, dass einzelne Autonome Regionen Besonderheiten in der Erbschaftsteuer aufweisen. So besteht beispielsweise auf den Kanarischen Inseln eine Steuervergünstigung, falls Kinder und Ehegaten eine Immobilie vom Erblasser durch Erbschaft erwerben, die dem Erblasser als dauerhafter Wohnsitz gedient hat. In diesem Falle ist der Nachlass bis zum Wert von 200.000 EUR und maximal zu 99% vom steuerlichen Verkehrswert, der durch die kanarische Finanzbehörde auf Teneriffa oder Gran Canaria festgestellt wird, steuerfrei.

Bankguthaben

– Guthaben zum Zeitpunkt des Erbfalls

Die Summe der ermittelten Nettowerte ergibt die Besteuerungsgrundlage.

 

Abzug der Freibeträge

Die Höhe der Freibeträge ist vom Verwandschaftsgrad abhängig.

Weitere Freibeträge werden in folgenden Fällen angewendet: Schwerbehinderung des Erben (33-65% Schwerbehinderungsgrad – Reduzierung 47.858,59 EUR, mehr als 65% Schwerbehinderung – Reduzierung 150.253,03 EUR, die Schwerbehinderung muss am Todestag des Erblassers vorliegen), Erwerb eines Familienbetriebes, Vererben von Wohnung des Erblassers, land- und forstwirschaftliche Betriebe.

Freibeträge:

Steuerklasse 1 Steuerklasse 2 Steuerklasse 3 Steuerklasse 4
15.956,87 EUR 15.956,87 EUR 7.993,46 EUR

Ermittlung der Steuerklasse in der Erbschaftssteuer

Die Steuerklasse richtet sich ebenso nach dem Verwandschaftsgrad.

Steuerklasse 1 Steuerklasse 2 Steuerklasse 3 Steuerklasse 4
Abkömmlinge unter 21 Jahren
(Kinder, Enkelkinder, auch Adoptivkinder)
– Abkömmlinge über 21 Jahre
– Ehegatten
– Eltern (auch Adoptiveltern)
– Großeltern
Verwandte 2. und 3. Grades – Verwandte ab dem 4. Grad
– Nichtverwandte

 

Merke: Lebenspartner werden auf der staatlichen Erbschaftsteuerebene als nicht Verwandte qualifiziert und der Gruppe 4 zugeordnet.

Dagegen werden die Lebenspartnerschaften (gleichgeschlechtlich oder heterosexuell) in den einzelnen spanischen Regionen (Madrid, Katalonien, Kanarische Inseln) durchaus einem Ehegatten gleichgestellt, mit der Zugehörigkeit zur Gruppe 2 mit Abzug des persönlichen Freibetrages.

TIPP: Als Lebenspartner müssen Sie sich in den einzelnen Regionen als solche in ein öffentliches Register eintragen lassen, sonst hat es steuerlich keine Wirksamkeit.

Besonderheiten: Der getrennt lebende Ehegatte wird in die Gruppe 3 qualifiziert, genauso wie das Stiefkind ohne Blutsverwandschaft.

Neffen/Nichten: die aktuelle oberste Rechtsprechung vom 25.09.2017 stellt einen Neffen in die Gruppe 3 und nicht nur in die Gruppe 4, wie einen Nichtverwandten. Setzen die Eheleute sich gegenseitig als Alleinerben ein und verstirbt zuletzt der Ehegatte, der nicht mit dem Neffen blutsverwandt ist, und wird dieser Schlussalleinerbe, dann wurde bislang angenommen, dass der Neffe keine Verwandtschaft hat und damit höchst erbschaftsteuerlich besteuert wird. Mit der neuen Rechtsprechung ändert sich dies, und die Erbschaftsteuer wird günstiger, da das oberste Gericht argumentiert, dass trotz fehlender Blutsverwandschaft ein Verwandtschaftsverhältnis durch den Eheschluss begründet war.

 

Berechnung der Steuerhöhe

Besteuerungstabellen der spanischen Steuerbehörde

Besteuerungsgrundlage (EUR) Steuerzahlbetrag (EUR) Grundlage Rest (EUR) Steuersatz (%)
0,00 0,00 7.993,46 7,65
7.993,46 611,50 7.987,45 8,50
15.980,91 1.290,43 7.987,45 9,35
23.968,36 2.037,26 7.987,45 10,20
31.955,81 2.851,98 7.987,45 11,05
39.943,26 3.734,59 7.987,45 11,90
47.930,72 4.685,10 7.987,45 12,75
55.918,17 5.703,50 7.987,45 13,60
63.905,62 6.789,79 7.987,45 14,45
71.893,07 7.987,45 7.987,45 15,30
79.880,52 9.166,06 39.877,15 16,15
119.757,67 15.606,22 39.877,16 18,70
159.634,83 23.063,25 79.754,30 21,25
239.389,13 40.011,04 159.388,41 25,50
398.777,54 80.655,08 398.777,54 29,75
797.555,08 199.291,40 weiter 34,00

 

 Zur Berechnung der Erbschaftssteuer und deren Vergünstigung ist es äusserst wichtig, welches regionale Recht Anwendung findet, da in manchen autonomen Regionen (Kanarische Inseln, Andalusien, Aragon, Castilla y Leon, Galicien, Katalonien, Murcia) Besonderheiten gelten.

 

Ausgleichskoeffizient

Das Vorvermögen, dass der Erbe vor dem Erbfall hatte wird ebenso berücksichtigt. Die Steuerschuld wird berechnet, in dem der Ausgleichkoeffizient mit der ermittelten Steuerhöhe (Punkt 4) multipliziert wird.

Vorvermögen (EUR) Steuerklasse 1. und 2. Steuerklasse 3. Steuerklasse 4.
0 – 402.678,11 1,0000 1,5882 2,0000
402.678,11 – 2.007.380,43 1,0500 1,6676 2,1000
2.007.380,43 – 4.020.770,98 1,1000 1,7471 2,2000
> 4.020.770,98 1,2000 1,9059 2,4000

 

Das Berechnungsschema soll Ihnen einen Überblick über den Berechnungsmodus verschaffen und ersetzt in keinem Fall eine Einzelfallberatung in unserer Kanzlei.

Zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass eine rechtzeitige Nachlassplanung die wirksamste Methode ist, Erbschaftsteuern zu sparen. Denken Sie nur an die spanische S.L., die richtig vorbereitet und angewendet, die Erbschaftssteuerlast um 95 % und weiter senken hilft.

 

Erbschaftsteuer Spanien – Spartipps

 

 


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D. Luickhardt

D. Luickhardt

Rechtsanwalt, in Deutschland und Spanien zugelassen, Steuerberater in Spanien

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