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Erbschaftsteuer in Spanien, Besonderheiten in Andalusien
In Andalusien (Málaga, Almería, Marbella) gilt ab dem 01.01.2018, dass Kinder bis zu 1 Mio EUR keine Erbschaftsteuer mehr zahlen, wenn sie kein eigenes Vorvermögen von mehr als 402.678,11 EUR hatten.
Dies löst die bisherige Befreiung bis 250.000,00 EUR ab.
Fallbeispiel aus der Praxis
Ein Kind erbt von der Mutter, die Ferienimmobilie in Andalusien, mit einem Wert von 237.027 EUR.
Beide sind Nichtssteuerresidenten in Spanien.
Erbschaftsteuerlast in Spanien pro Kind: (ohne Hausrat und evtl. Bankkonten in Spanien)
Das Königliche Dekret vom 09.04.2019 sieht eine Steuerminderung von 99% in der Erbschaftsteuer vor. Die Erbschaftsteuer wird demnach nur aus 2.370,27 EUR berechnet. (Erbschaft durch nahe Verwandte 1. Grades)
Erbschaftsteuer selbst berechnen
Aktuell
Auch bei Schenkungen in Andalusien gibt es jetzt Steuerminderung von 99%. Die Schenkung muss in einer öffentlichen Urkunde formalisiert werden. Falls es um Geldschenkungen handelt, muss die Herkunft belegt werden.
Nutzen Sie den Service von RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Spanien und Deutschland für Erbrecht, und seinem Legalium Team, von der Nachlassplanung in erbschaftsteuerlicher Hinsicht, zur zweisprachigen Testamentserstellung in Spanien, bis hin zur Erbschaftsabwicklung mit Erledigung der Fomalitäten der Erbschaftsteuer und Vollabwicklung des Immobilienverkaufes in Spanien.
Wir sind tätig auf Mallorca, Ibiza, Barcelona, Costa Brava, Madrid, Alicante, Marbella, Teneriffa, La Palma, Fuerteventura und Gran Canaria.
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