Spanien: 0034-922 788 881 // Deutschland: 0049-7542 937 982 info@legalium.com

Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

Madrid - Barcelona - Teneriffa - Gran Canaria - Mallorca - Berlin - Hannover - Tettnang

Vertrauen - Wirksamkeit - Transparenz

Erbschaft in Deutschland – Anrechnung der Erbschaftsteuer

 

Deutsche Erbschaftsteuer für in Spanien Lebende?

 

 

Beispiel

 

In der Praxis häufig ist der Fall, dass ein in Spanien Ansässiger eine Erbschaft aus Deutschland erhält.

Wenn der Erbe in Barcelona lebt, dann ist auf die Erbschaft aus Deutschland das katalanische Erbschaftsteuergesetz anzuwenden, wenn er auf den Kanaren (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura) oder Madrid lebt, die Erbschaftsteuerregelung in dieser Region, wo erhebliche Unterschiede in der Besteuerung bestehen können.

Die aktuelle Gerichtsentscheidung vom 16.08.2019 gilt für alle spanischen Regionen gleichermaßen, da im spanischen allgemeinen Erbschaftsteuergesetz, Art.9,18,57 LISD, die Bewertung von Immobilien geregelt ist, Berechnungsgrundlage für jede Erbschaft.

In diesem Falle gab es eine Erbschaft einer deutschen Immobilie, der mit einem Wert von 345.000 EUR in der spanischen Erbschaftsteuererklärung angegeben wurde. In Deutschland wurde der Wert mit 469.368 EUR angegeben und die deutsche Finanzbehörde hatte diesen schließlich mit 437.000 EUR angesetzt.

Später wollte der Erbe die Immobilie in Deutschland verkaufen und in Spanien hätte die Differenz mit 19-23% Gewinnsteuer versteuert werden müssen.

Deshalb wollte der Erbe den Wert, der anfänglich in der spanischen Erbschaftsteuererklärung angesetzt wurde, nunmehr anpassen, mit dem Argument, dass doch das deutsche Finanzamt einen Wert von 437.000 EUR angesetzt hatte.

Mit diesem Wert als Verkaufspreis, hätte der Erbe in Spanien keine Gewinnsteuer bezahlt.

Doch die spanische Finanzbehörde hat den Änderungswunsch abgelehnt, mit der Begründung, dass das deutsche Bewertungsverfahren nicht dem spanischen Bewertungsverfahren entspricht, und in Zweifelsfall der steuerlich erklärte Wert des Erben in Spanien verbindlich ist.

Daraus ist ersichtlich, dass der Erbe mit einer ordentlichen Planung und erbschaftsteuerliche Beratung erhebliche Steuern hätte sparen können, selbst im vorliegenden Gerichtsverfahren hätte mit einer anderen Argumentation noch gewonnen werden können.

 


Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Erbschaft D, Wohnsitz ESP: 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 5,00 von 5 Punkten, basierend auf 1 abgegebenen Stimmen

Loading...


R

Kontakt Deutschland

0049 7542 937 982

R

Kontakt Telefon

0034 922 788 881

R

Kontakt Fax

0034 922 789 358

R

Kontakt Email

info@legalium.com

Lesen Sie hier -> die Datenschutzerklärung

Pin It on Pinterest

Share This