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Erbschaft Fuerteventura – Kanarische Inseln
Erbschaftsteuer Vergünstigung
Fuerteventura gehört zu den Kanarischen Inseln und unterliegt der regionalen Erbschaftsteuer, auch wenn Sie als Nichtsteuerresident nur eine Ferienimmobilie haben, und dauerhaft in Deutschland, der Schweiz oder Österreich leben.
Daraus folgt:
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Deutsches Erbrecht
Der Erblasser hat die deutsche Nationalität und den dauerhaften Wohnsitz in Deutschland, aber in Corralejos eine Ferienimmoibilie.
Es ist das deutsche Erbrecht anzuwenden, auch auf die Immobilie auf Fuerteventura
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Spanisches Erbschaftsteuerrecht
Streng vom Erbrecht, das bestimmt, wer Erbe wird, ist das Erbschaftsteuerrecht zu trennen.
- Dort wo der Verstorbene und der Erbe leben, ist die Erbschaft vollständig erbschaftsteuerlich zu erklären.
- Aber wenn eine Immobilie auf Fuerteventura, also in Spanien liegt, dann ist auch dort die spanische Erbschaftsteuer zu erklären, aber nur für den Immobilienwert.
Steuertipp
AKTUELL 2020 – das Hausrat wird nicht mehr pauschal mit 3% besteuert – weiterlesen
Einführung der Vergünstigung in der Erbschaftsteuer
Aktuell 05.09.2023
- Gruppe I: Abkömmlinge, und Adoptierte unter 21 Jahre
- Gruppe II: Abkömmline und Adoptierte mit 21 Jahren und älter, Ehegatten, Vorfahren
- Gruppe III: Verwandte im Seitenverhaeltnis, wie Geschwister, Onkel……
Schenkungssteuer auf den Kanarischen Inseln für die Gruppen I und II wird zu 99,9% vergünstigt
Die Artikel 24 und 26 aus dem Gesetz DL 1/2009 werden damit angepasst.
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