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Erbschaft oder Schenkung zur Lebzeiten

 

Schenkungsteuer / Erbschaftsteuer

 

In Spanien gibt es zwei Arten,das Eigentum an Verwandte zu übertragen – Erbschaft und Schenkung.  Beide unterliegen einer Besteuerung, der Erbschaft- und Schenkungssteuer.

Um auf das durch Erbfolge geerbte Eigentum zugreifen zu können, müssen Sie warten, bis ein Erbschein ausgestellt wird oder das Testament eröffnet wird. Sie müssen den in jeder Autonomen Region festgelegten Steuerbetrag zahlen.

Auch eine Schenkung  zur Lebzeiten wird besteuert, sowohl der Schenker als auch der Beschenke sind verpflichtet, Steuer zu errichten.

Unsere Mandanten stellen immer öfter die Frage, ob eine Schenkung zur Lebzeiten nicht günstiger ist, als die Erbschaft abzuwarten. Viele Autonome Regionen haben Steuervergünstigungen in der Schenkungsteuer eingeführt.

In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie den Vergleich  zwischen der Erbschaftsteuer und den Schenkungsteuer in den einzelnen Autonomen Regionen Spanien.

Erbschaft (Erbmasse 800.000,00 EUR, Erbe 30 Jahre alt, ledig)

Schenkung (geschenkter Geldbetrag: 800.00,00, Sohn 30 Jahr, ledig)

 

Autonome Region Erbschaft, 800.000,00 EUR Schenkung, 800.000,00 EUR
Andalusien 0 0
Aragon 55.466,81 177.706,36
Asturien 103.135,48 176.700,00
Balearen 5.950,00 56.000,00
Kanaren 134,23 200,12
Kantabrien 0 0
Kastilien und Leon 81.018,76 200.122,67
Kastilien La Mancha 31.759,23 30.018,40
Katalonien 9.796,89 56.000,00
Region Valencia 63.193,76 171.012,52
Extremadura 1.587,96 200.122,67
Galizien 15.040,00 56.000,00
Madrid 1.586,04 2.000,06
Murcia 1.640,49 2.081,59
La Rioja 3.175,92 4.002,45

 

Unabhängig davon, ob Sie sich für die Option Erbschaft oder Schenkung entscheiden, ist es wichtig, die Steuer rechtzeitig zu zahlen. Das Bussgeld für eine verspätete Einreichung der Steuererklärung kann bis zu 15% des erhaltenen Betrages betragen.

 

 

 

 


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