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Erbschaftsteuer Spanien – Deutschland

 

Bankvermögen in Spanien

 

Hat ein Deutscher, der seinen letzten Wohnsitz vor dem Tod in Deutschland hatte, bei einer Bank in Spanien Bankvermögen, dann ist das Bankvermögen zunächst in Spanien in der Erbschaftsteuer zu versteuern und dann nochmals in Deutschland, ohne dass eine Anrechnung möglich ist.

 

Dies führt zu einer Doppelbesteuerung, die nach dem BFH, dem deutschen Finanzamt zu einer Billigkeistmassnahme und Steuerherabsetzung in Deutschland führen sollten, wenngleich das deutsche Finanzamt nicht gesetzlich verpflichtet ist.

 

Zu bemerken ist, dass zwischen Deutschland und Spanien kein Doppelbesteuerungsabkommen in der Erbschaftsteuer besteht, sondern nur in den Ertragsteuern.

 

Auch der europäische Gerichtshof (EUGH) hat in der Sache „Margarete Block“ aus dem Jahre 2009 schon die Meinung des BFH bestätigt und die spanische Erbschaftsteuerpflicht neben der deutschen Erbschaftsteuerpflicht bei Bankvermögen als europarechtskonform bejaht, da jeder Staat über seine nationale Gesetzgebung zur Erbschaftsteuer selbst entscheiden kann, insbesondere dann, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz in Deutschland hatte.


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