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Unterbrechung der Verjährung im spanischen Steuerrecht

 

Erbschaftsteuer

 

Was passiert, wenn die spanische Finanzbehörde die Verjährung unterbricht und nach drei Jahren die Erbschaftsteuer festsetzt.

  1. Die Finanzbehörde setzt einen Wert für den Nachlass fest. Immobilien werden zum Verkehrswert bewertet. Zustand und Beschaffenheit spielen keine Rolle.
  2. Die spanische Finanzbehörde verlangt Verzugszinsen für die Steuerschuld, seit dem Ablauf von 6 Monaten nach dem Todesfall. Der Verzugszinsstz verändert sich jährlich. In der Regel muss man mit 4% Jahreszins durchschnittlich rechnen.
  3. Es wird ein Sonderaufschlag aufgesetzt, ab dem 18. Monat nach dem Todesfall beträgt dieser 20 % von der Steuerzahllast und Verzugszinsen ab dem 18. Monat kummulativ.

 

Zur Konkretisierung der Verjährung der Erbschaftsteuer ist wie folgt zu differenzieren:

  1. Festsetzungsverjährung der Erbschaftsteuer nach 4 Jahre, welche 6 Monate nach dem Todesfall beginnt zu laufen, wenn keine Hemmungsgründe vorliegen.Die Hemmung der Verjährung in der spanischen Erbschaftsteuer erreicht die Finanzbehörde durch jede Handlung, die dem Steuerpflichtigen bekannt wurde.Hierzu gehören Strafanzeigen, Rechtsmittel als auch Steuererklärungen des Steuerpflichtigen selbst.
  2. Vollstreckungsverjährung von 4 Jahren bei einer fälligen beschiedenen oder vom Steuerpflichtigen abgegebenen Steuererklärung.

Die Erbschaftsteuer wird in Spanien von den einzelnen Bundesländern mitgestaltet.

 

  • Andalusien – Cadiz, Malaga, Almeria

    In Andalusien gilt ab dem 01.01.2018, dass Kinder bis zu 1 Mio EUR keine Erbschaftsteuer mehr zahlen, wenn sie kein eigenes Vorvermögen von mehr als 402.678,11 EUR hatten.

 

  • Kanarische Inseln – Teneriffa, Gran Canaria

    Zum 01.01.2022 wurde die Vergünstigung für Erben und Beschenkte der Gruppe 1 (Kinder < 20 Jahre) behalten.

    Vergünstigung 99,9% auf die Steuerlast bei Erbschaften und Schenkungen – weiterlesen.

 

  • Katalonien – Barcelona, Sitges, Costa Brava

    Die Vorteile der Erbschaftsteuer in der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften zu Ehen.

    Kinder und Ehegatten und Lebenspartner haben einen persönlichen Freibetrag von 100.000 EUR.

    Ab einem Behinderungsgrad von 65%, sind 650.000 EUR bei einer Erbschaft steuerfrei.

    500.000 EUR steuerfrei für die Immobilie des Erstwohnsitzes, aber unter allen Erben, nicht wie in Andalusien oder Kanarischen Inseln pro Person.

    Der Einzelfreibetrag pro Miteigentumsanteil soll 180.000 EUR nicht unterschreiten und maximal 95% des Verkehrswertes der Immobilie betragen.

 

Aktuell

Die 5 jährige Verjährungsfrist aus dem Art.48 RISD (Verordnung zur spanischen Erbschafts und Schenkungssteuer) ist nicht mehr in Kraft.

Es gilt heutzutage in der Erbschafts und Schenkungssteuerverjährung nach Art.66 LGT (spanische Abgabenordnung).

 

Wann tritt die Verjährung ein und welche Folgen hat die Verjährung?

Die Verjährung einer Steuerschuld führt nach Art.69.3 LGT zum Erlöschen der Steuerschuld.

Nach Art.66 LGT verjährt nach 4 Jahren

    • das Recht der Steuerverwaltung die Steuerschuld festzusetzen
    • das Recht der Finanzbehörde die Bezahlung der Steuerschuld zu verlangen

Zu der vierjährigen Verjährungsfrist kommt nach Art.67 LGT Ziffer 1 noch die Abgabefrist der Erbschaftsteuererklärung hinzu, und diese beträgt 6 Monate.

 

Wann verjährt die Erbschaftsteuer in Spanien?

Nach 4 Jahren und 6 Monaten nach dem Tod.

 

Wann verjährt die Schenkungssteuer in Spanien?

Nach 4 Jahren und 1 Monat nach der ausgeführten Schenkung

Die Finanzbehörde kann den Verjährungsablauf unterbrechen und damit beginnt die Verjährungsfrist erneut von Beginn an zu laufen.

Typische Unterbrechungshandlungen sind.

Abgabe einer Steuererklärung zur Erbschaft oder Schenkung durch den Steuerpflichtigen.

oder

Jede Handlung der Finanzverwaltung, die dem Steuerpflichtigen förmlich zugestellt wird, und zu einer Nachprüfung, Inspektion, Absicherung oder Steuerfestsetzung führt.

 

Unser Service:

  • – Wir erledigen Ihre jährliche Steuererklärung in Spanien und übernehmen die Steuerliche Vertretung vor der spanischen Finanzbehörde.
  • – Wir entwerfen Ihr persönliches Erbschaftsteuersparmodell zusammen mit einer Nachlassplanung

 


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