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Erbschaftsteuer sparen in Spanien
Erbvertrag und Erbschaftsteuer sparen
Mit der aktuellen Entscheidung vom DGRN vom 24.07.2019 ist auch für ausländische Steuerresidenten in Spanien die Anwendung eines Erbvertrages nach dem besonderen Erbrecht von Mallorca, Ibiza, Formentera, Katalonien (Barcelona, Tossa de Mar, Sitges, Tortosa, Palamos, Girona), Aragon, Galizien möglich. Damit kann Erbschaftsteuer gespart werden, vor allen Dingen auf Mallorca.
Dieses Erbschaftsteuersparmodell ist nur in bestimmten Regionen in Spanien zulässig, da diese Regionen traditionell ihr eigenes Erbrecht, sogenanntes Foralrecht, anwenden.
Bislang galt dies nur für spanische Bürger, die in dieser Region mindestens 5 Jahre gelebt haben und die sogenannte vecindad civil erlangt haben.
Jetzt sollen auch EU Bürger wie Deutsche und Österreicher dieses Recht in Anspruch nehmen können.
Warum spart man die spanische Erbschaftsteuer?
Die gesetzliche Funktionsweise ist, dass ein gesetzlicher Erbe auf sein Pflichtteilsrecht zu Lebzeiten verzichtet und eine Schenkung dafür erhält. Diese Schenkung wird aber steuerlich nicht wie eine Schenkung behandelt, sondern wie eine Erbschaft und der Erbschaftsteuer unterworfen, die wesentlich günstiger ist, als die Schenkungsteuer.
Beispiel Erbschaftsteuer Katalonien (Barcelona, Tarragona, Tortosa):
Freibetrag für Ehegatten und Kinder 100.000 EUR und 500.000 EUR für die Immobilie des Erstwohnsitzes, maximal 95% des Immobilienwertes; zzgl die Vergünstigung der Steuerzahllast von 99% absteigend, je nach Nachlasshöhe.
Beispiel Erbschaftsteuer Galizien:
Freibetrag Ehegatten, Kinder 100% bis zum Nachlasswert von 400.000 EUR.
Beispiel Erbschaftsteuer Aragon
Freibetrag von 150.000 EUR mit Vergünstigung von 65% bei dem Nachlasswert bis zu 100.000 EUR über diesen Wert, und einen Freibetrag von 97% des Immobilienwertes des Erstwohnsitzes, bis zum Betrag von 127.000 EUR.
Beispiel Erbschaftsteuer Mallorca/Ibiza
In der Schenkungsteuer gibt es keinen Freibetrag. Seit dem 18.07.2023 ist aber die Erbschaftssteuer für die Erbschaft von Eltern an Kinder in Bezug auf die Immobilie auf Ibiza oder Mallorca zu 100% vergünstigt und damit abgeschafft.
Wichtig: Die Erbschaftssteuererklärung ist weiterhin innerhalb von 6 Monaten nach dem Todesfall abzugeben, bzw. bis zum 5. Monat kann die Erbchaftssteuererklärungsfrist auf 12 Monate verlängert werden.
Merke: Diese Regelung gilt für Todesfälle ab dem 18.07.2023, auch für steuerliche Nichtansässige auf Mallorca, was nachträglich am 15.11.2023 noch rückwirkend gesetzlich nachgebessert wurde.
Schenkung Mallorca / Deutschland
Besteuerung einer Schenkung – Schenkungsteuer
RA D.Luickhardt, spezialisierter Rechtsanwalt zugelassen in Deutschland und Spanien für Erbrecht, Schenkung und entsprechende steuerrechtliche Gestaltung mit Zulassung als Steuerberater in Spanien, informiert und begleitet Ihre Nachlassplanung und Vermögensplanung auf Mallorca, Teneriffa, Barcelona, Madrid und Gran Canaria.
Tabelle Schenkungsteuer
Besteuerungsgrundlage – bis EUR |
Grundlage Rest – EUR |
Grundlage Rest – bis EUR |
Steuersatz – % |
|
0,00 | 0,00 | 8.000,00 | 7,65 | |
8.000,00 | 612,00 | 8.000,00 | 8,50 | |
16.000,00 | 1.292,00 | 8.000,00 | 9,35 | |
24.000,00 | 2.040,00 | 8.000,00 | 10,20 | |
32.000,00 | 2.856,00 | 8.000,00 | 11,05 | |
40.000,00 | 3.740,00 | 8.000,00 | 11,90 | |
48.000,00 | 4.692,00 | 8.000,00 | 12,75 | |
56.000,00 | 5.712,00 | 8.000,00 | 13,60 | |
64.000,00 | 6.800,00 | 8.000,00 | 14,45 | |
72.000,00 | 7.956,00 | 8.000,00 | 15,30 | |
80.000,00 | 9.180,00 | 40.000,00 | 16,15 | |
120.000,00 | 15.640,00 | 40.000,00 | 18,70 | |
160.000,00 | 23.120,00 | 80.000,00 | 21,25 | |
240.000,00 | 40.120,00 | 160.000,00 | 25,50 | |
400.000,00 | 80.920,00 | 400.000,00 | 29,75 | |
800.000,00 | 199.920,00 | exceso | 34,00 |
Beispiel Schenkungsteuer Mallorca / Deutschland
Steuer TIPP (seit 26.11.23 gültig):
Kauft das Kind auf Mallorca eine Erstwohnsitzimmobilie, dann wären bis zu 270.151,20 EUR schenkungssteuerfrei.
WICHTIG: Die Schenkung ist in notarieller Urkunde zu dokumentieren und innerhalb von 1 Monat steuerlich zu erklären.
Tipp Steuer sparen
Wenn Sie weder Erbschaftsteuer noch Schenkungsteuer zahlen wollen, dann kann die Immobilie in eine deutsche Gmbh oder spanische SL eingebracht werden.
Im vorliegenen Falle, wurde die Immobilie eingebracht, ohne das Kapital zu erhöhen, als Reserve.
Grunderwerbsteuer fällt keine an.
Es ist die Dokumentensteuer anzuwenden, die in Mallorca 1,0% beträgt, doch auch hier gilt zur Zeit eine steuerliche Freistellung.
Oft übersehen wird die gemeindliche Wertzwachssteuer, Plusvalia, diese fällt bei der Einbringung von Immobilienvermögen in eine GmbH oder spanische SL an, aber kann mittlerweile auch teilweise angefochten werden, da die Berechnungsformel als verfassungswidrig erklärt wurde, wenn unentgeltlich verfügt wird.
Es fällt bei der Einbringung keine Schenkungsteuer auf Mallorca ein, da die Anteilswerte an der GmbH oder SL sich erwerben.
Eine SL oder eine Gmbh sind juristische Personen, die nicht durch Tod erlöschen, und folglich könnte nur der Anteilsübergang bei Erbschaft versteuert werden, deshalb empfehlen wir die Doppelstöckigkeit, sprich schon beim Immobilienkauf auf Mallorca kauft die spanische SL und diese wurde durch die deutsche GmbH gegründet.
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