Spanien: 0034-922 788 881 // Deutschland: 0049-7542 937 982 info@legalium.com

Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

Madrid - Barcelona - Mallorca - Teneriffa - Gran Canaria - Berlin - Hannover - Tettnang

Vertrauen - Wirksamkeit - Transparenz

Erbschaftsteuer sparen in Spanien

 

Erbvertrag und Erbschaftsteuer sparen

 

Mit der aktuellen Entscheidung vom DGRN vom 24.07.2019 ist auch für ausländische Steuerresidenten in Spanien die Anwendung eines Erbvertrages nach dem besonderen Erbrecht von Mallorca, Ibiza, Formentera, Katalonien (Barcelona, Tossa de Mar, Sitges, Tortosa, Palamos, Girona), Aragon, Galizien möglich. Damit kann Erbschaftsteuer gespart werden, vor allen Dingen auf Mallorca.

Dieses Erbschaftsteuersparmodell ist nur in bestimmten Regionen in Spanien zulässig, da diese Regionen traditionell ihr eigenes Erbrecht, sogenanntes Foralrecht, anwenden.

Bislang galt dies nur für spanische Bürger, die in dieser Region mindestens 5 Jahre gelebt haben und die sogenannte vecindad civil erlangt haben.
Jetzt sollen auch EU Bürger wie Deutsche und Österreicher dieses Recht in Anspruch nehmen können.

 

Warum spart man die spanische Erbschaftsteuer?

Die gesetzliche Funktionsweise ist, dass ein gesetzlicher Erbe auf sein Pflichtteilsrecht zu Lebzeiten verzichtet und eine Schenkung dafür erhält. Diese Schenkung wird aber steuerlich nicht wie eine Schenkung behandelt, sondern wie eine Erbschaft und der Erbschaftsteuer unterworfen, die wesentlich günstiger ist, als die Schenkungsteuer.

 

Beispiel Erbschaftsteuer Katalonien (Barcelona, Tarragona, Tortosa):

Freibetrag für Ehegatten und Kinder 100.000 EUR und 500.000 EUR für die Immobilie des Erstwohnsitzes, maximal 95% des Immobilienwertes; zzgl die Vergünstigung der Steuerzahllast von 99% absteigend, je nach Nachlasshöhe.

 

Beispiel Erbschaftsteuer Galizien:

Freibetrag Ehegatten, Kinder 100% bis zum Nachlasswert von 400.000 EUR.

 

Beispiel Erbschaftsteuer Aragon

Freibetrag von 150.000 EUR mit Vergünstigung von 65% bei dem Nachlasswert bis zu 100.000 EUR über diesen Wert, und einen Freibetrag von 97% des Immobilienwertes des Erstwohnsitzes, bis zum Betrag von 127.000 EUR.

 

Beispiel Erbschaftsteuer Mallorca/Ibiza

In der Schenkungsteuer gibt es keinen Freibetrag. Seit dem 18.07.2023 ist aber die Erbschaftssteuer für die Erbschaft von Eltern an Kinder in Bezug auf die Immobilie auf Ibiza oder Mallorca zu 100% vergünstigt und damit abgeschafft.

Wichtig: Die Erbschaftssteuererklärung ist weiterhin innerhalb von 6 Monaten nach dem Todesfall abzugeben, bzw. bis zum 5. Monat kann die Erbchaftssteuererklärungsfrist auf 12 Monate verlängert werden.

Merke: Diese Regelung gilt für Todesfälle ab dem 18.07.2023, auch für steuerliche Nichtansässige auf Mallorca, was nachträglich am 15.11.2023 noch rückwirkend gesetzlich nachgebessert wurde.

 

Schenkung Mallorca / Deutschland

 

Besteuerung einer Schenkung – Schenkungsteuer

RA D.Luickhardt, spezialisierter Rechtsanwalt zugelassen in Deutschland und Spanien für Erbrecht, Schenkung und entsprechende steuerrechtliche Gestaltung mit Zulassung als Steuerberater in Spanien, informiert und begleitet Ihre Nachlassplanung und Vermögensplanung auf Mallorca, Teneriffa, Barcelona, Madrid und Gran Canaria.

 

Tabelle Schenkungsteuer

 

Besteuerungsgrundlage

bis EUR
Grundlage Rest

EUR
Grundlage Rest

bis EUR
Steuersatz

%
0,00 0,00 8.000,00 7,65
8.000,00 612,00 8.000,00 8,50
16.000,00 1.292,00 8.000,00 9,35
24.000,00 2.040,00 8.000,00 10,20
32.000,00 2.856,00 8.000,00 11,05
40.000,00 3.740,00 8.000,00 11,90
48.000,00 4.692,00 8.000,00 12,75
56.000,00 5.712,00 8.000,00 13,60
64.000,00 6.800,00 8.000,00 14,45
72.000,00 7.956,00 8.000,00 15,30
80.000,00 9.180,00 40.000,00 16,15
120.000,00 15.640,00 40.000,00 18,70
160.000,00 23.120,00 80.000,00 21,25
240.000,00 40.120,00 160.000,00 25,50
400.000,00 80.920,00 400.000,00 29,75
800.000,00 199.920,00 exceso 34,00

 

Beispiel Schenkungsteuer Mallorca / Deutschland

Das Kind lebt auf Mallorca und der in Deutschland steuerlich ansässige Vater führt eine Geldschenkung von 400.000 EUR aus.
Da der Schenker in Deutschland lebt, muss er die Schenkung aus Mallorca auch in Deutschland versteuern und er kann einen Freibetrag von 400.000,00 EUR nutzen.
Die Beschenkte lebt auf Mallorca und muss dort die 400.000 EUR mit 7% versteuern, sprich 28.000 EUR Steuerzahllast.

Steuer TIPP (seit 26.11.23 gültig):

Kauft das Kind auf Mallorca eine Erstwohnsitzimmobilie, dann wären bis zu 270.151,20 EUR schenkungssteuerfrei.

WICHTIG: Die Schenkung ist in notarieller Urkunde zu dokumentieren und innerhalb von 1 Monat steuerlich zu erklären.

Abwandlung: Würden 475.000 EUR geschenkt werden, dann müsste in Deutschland 7% Schenkungssteuer auf die 75.000 Euro bezahlt werden, was dann auf Mallorca in der spanischen Schenkungssteuererklärung angerechnet werden kann.

 

Tipp Steuer sparen

Wenn Sie weder Erbschaftsteuer noch Schenkungsteuer zahlen wollen, dann kann die Immobilie in eine deutsche Gmbh oder spanische SL eingebracht werden.

Im vorliegenen Falle, wurde die Immobilie eingebracht, ohne das Kapital zu erhöhen, als Reserve.
Grunderwerbsteuer fällt keine an.

Es ist die Dokumentensteuer anzuwenden, die in Mallorca 1,0% beträgt, doch auch hier gilt zur Zeit eine steuerliche Freistellung.

Oft übersehen wird die gemeindliche Wertzwachssteuer, Plusvalia, diese fällt bei der Einbringung von Immobilienvermögen in eine GmbH oder spanische SL an, aber kann mittlerweile auch teilweise angefochten werden, da die Berechnungsformel als verfassungswidrig erklärt wurde, wenn unentgeltlich verfügt wird.

Es fällt bei der Einbringung keine Schenkungsteuer auf Mallorca ein, da die Anteilswerte an der GmbH oder SL sich erwerben.

Eine SL oder eine Gmbh sind juristische Personen, die nicht durch Tod erlöschen, und folglich könnte nur der Anteilsübergang bei Erbschaft versteuert werden, deshalb empfehlen wir die Doppelstöckigkeit, sprich schon beim Immobilienkauf auf Mallorca kauft die spanische SL und diese wurde durch die deutsche GmbH gegründet.

 

 


Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Schenkungsteuer Mallorca: 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 4,43 von 5 Punkten, basierend auf 7 abgegebenen Stimmen

Loading...


R

Kontakt Deutschland

0049 7542 937 982

R

Kontakt Telefon

0034 922 788 881

R

Kontakt Fax

0034 922 789 358

R

Kontakt Email

info@legalium.com

Lesen Sie hier -> die Datenschutzerklärung

Pin It on Pinterest

Share This