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Erbschaftsteuer Spanien – Rechtsmittel

 

Der Gegenstand der Klage einer Steuerpflichtigen gegenüber der Verwaltung muss die Anerkennung eines Rechts und nicht einer höheren Forderung sein.
 

Gerichtsentscheidung TSJ 17-4-2018, EDJ 518531

Die Liquidation der Erbschaftsteuer (ISD) wird auf der Grundlage der Daten, die von der Witwe des Verstorbenen eingereicht wurden, und die der Verwaltung selbst, durchgeführt.

Die Tochter des Verstorbenen, die auch die Erbin ist, beantragt die Liquidation, zunächst über Verwaltungswege und dann über einen Rechtsstreit.

Sie behauptet, dass die Angaben zu den Bankkonten nicht korrekt seien, und fordert, den Fehler zu beheben, in dem der Betrag von 12.346,84 EUR durch den Betrag von 24.892,82 EUR ersetzt wird. Diese Korrektur führt zu einer Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage.

Das Oberste Gerichtshof von Madrid beschliesst, dass die Klägerin nicht die Anerkennung einer höheren Forderung verlangen kann. Es wird Klage auf Anerkennung eines Rechts erhoben.
 

Zusammensetzung der Erbmasse

Es ist zu beachten, dass die Erbin für die Änderung der Zusammensetzung der Erbmasse zwei Möglichkeiten hat:

  • den Steuerweg, der eine ergänzende Selbsteinschätzung darstellt, in die nicht angemeldeten Vermögenswerte einbezogen werden
  • ein Zivilverfahren, um die tatsächliche Zusammensetzung des Nachlasses des Verstorbenen zu bestimmen.

Die Klage wird daher abgewiesen und die Klägerin zur Übernahme der Kosten verurteilt.

 

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