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Mallorca Erbschaftssteuer Vergünstigung bis zu 100% 

Steuerfalle für Nichtsteuerresidenten in Spanien

Am 18.7.2023 hatte die Balearische Regierung die Vergünstigung von 100% für die Gruppe 1 (Kinder unter 21 J) und Gruppe 2 (Kinder über 21 j, Ehegatten, Eltern) in der Erbschaftssteuer und bei den sogenannten Schenkungsverträgen auf den Todesfall (pactos sucesorios) in Kraft gesetzt.

Trotz Steuerfreistellung ist die Erbschaftssteuererklärung innerhalb von 6 Monaten nach dem Todesfall einzureichen. Fristverlängerung bis zum 5. Monat ist möglich, oder bei Schenkungen innerhalb von einem Monat.

Fallbeispiel

Nach der aktuellen Erbschaftssteuer Teilabschaffung auf Mallorca, Balearen gilt.Ein deutsches Ehepaar hat auf Mallorca eine Ferienimmobilie mit einem Wert von 1.450.000 EUR. Ehegatten und Kind sind steuerlich in Deutschland ansässig. Jeder Ehegatte wollte seinen Miteigentumsanteil an das Kind, 22 Jahre alt, vererben. Pro Elternteil hätte damit das Kind 725.000 Euro erhalten. Das Kind hat einen persönlichen Freibetrag von 25.000 Euro, folglich wären die 700.000 EUR mit 1% zu versteuern gewesen.

Nach der aktuellen neuen Rechtslage fiele keine Erbschaftssteuer in dem Falle an, wenn der Tod eintritt. Es gibt auch nicht mehr die 700.000 EUR Grenze.

Wir empfehlen stets, dass man ein Testament auf Mallorca erstellt, so dass die Abwicklung nach dem Todesfall einfach und kostengünstig möglich ist, ohne dass ein Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis notwendig ist. Gerne stehen wir Ihnen zur zweisprachigen Testamentserstellung auf Mallorca zur Verfügung.

HINWEIS Steuerfalle Schenkung:

Zunächst soll die Vergünstigung nur für steuerlich Ansässige auf den Balearen (Mallorca) gelten und nicht für den typischen Eigentümer einer Ferienimmobilie, der in Deutschland seinen steuerlichen Erstwohnsitz hat.

Die normale Schenkung ist von davon nicht erfasst und weiterhin mit 7% vom Schenkungswert steuerpflichtig.

FRISTEN:

Steuerliche Erklärungsfrist. Trotz 100% Steuervergünstigung ist weiterhin innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod, bzw bei einem Fristverlängerungsantrag bis zum 5 Monat, innerhalb von 12 Monaten die Erbschaftssteuererklärung auf Mallorca abzugeben.

Bei Schenkungen gilt die Frist von 30 Tagen ab Unterschrift der notariellen Schenkungsurkunde.

HINWEIS VERLUST STEUERVERGÜNSTIGUNG:

Steuerliche Vergünstigungen können von der Finanzbehörde aberkannt werden, wenn nicht fristgemäss die Steuererklärung abgegeben wird.

Gestaltungs TIPP:

Damit verlangt die neue Gesetzeslage zwar keine Gestaltung in der Vermögenssteuer, aber dies ist dringendst wegen der Steuererleichterung zu Lebzeiten zu empfehlen.

Die neue Gesetzeslage gibt in der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer neue Gestaltungsmoeglichkeiten:

  • Schenker und Beschenkte gehören zu Gruppe 1 oder Gruppe 2 (Kinder, Ehegatten) und leben dauerhaft mit steuerlichem Erstwohnsitz auf Mallorca, dann kann die Immobilie zu 100% steuerfrei mit einem sogenannten Schenkungsvertrag (pacto sucesorio) übertragen werden und zwar im Zweifelsfall zum Marktwert, was bei einem Verkauf mit Gewinn zu einer Steuerminderung führen kann.
  • Bei einer  Erbschaft gilt 100% Erbschaftssteuer Vergünstigung ab dem 18.07.2023.

TIPP für Unternehmer

Ein in der Vermögenssteuer befreites Unternehmen, oder Anteile an einer GmbH sind auch in der Erbschaftssteuer zumindest mit 95% befreit.

Die Voraussetzungen sind, dass mindestens 5% am Stammkapital gehalten werden, mehr als 50% der Einkünfte aus Geschäftsführergehalt bestehen und eine gewerbliche Aktivität (nicht vermögensverwaltend) ausgeübt wird.

Die Erbschaftssteuerbefreiung kann eine GmbH co KG genauso wie eine SL (spanische GmbH) betreffen, wenn der Erbe in Spanien steuerlich ansässig ist.

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Nutzen Sie den Service von RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Spanien und Deutschland für Erbrecht, und seinem Legalium Team, von der Nachlassplanung in erbschaftsteuerlicher Hinsicht, zur zweisprachigen Testamentserstellung in Spanien, bis hin zur Erbschaftsabwicklung mit Erledigung der Fomalitäten der Erbschaftsteuer und Vollabwicklung des Immobilienverkaufes in Spanien.

Wir sind tätig auf Mallorca, Ibiza, Barcelona, Costa Brava, Madrid, Alicante, Marbella, Teneriffa, La Palma, Fuerteventura und Gran Canaria.

Rechtsgrundlage – Artikel 36 Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz der Balearischen Inseln

 

Befreiung Kinder, Eltern – Gruppe 1 und 2

100% Steuervergünstigung für die Gruppe 1 und 2 bei Erbschaft und Schenkungen zu Lebzeiten gemäss dem Gesetz 8/2022 und der sogenannten vertraglich vereinbarten Schenkung nach balearischem Recht. Im letzteren Falle gilt dies nur für steuerlich Ansässige auf den Balearen.  Der Erbschafts oder Schenkungswert darf nicht den Verkehrswert überschreiten.

Befreiung Geschwister – Gruppe 3

50% –  bei Erbschaften in denen es sich bei den Steuerpflichtigen um Blutsverwandte zweiten oder dritten Grades des Verstorbenen handelt.
25% – bei den übrigen Steuerpflichtigen der Gruppe III
Der Erbschafts oder Schenkungswert darf nicht den Verkehrswert überschreiten.


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