Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
Madrid - Barcelona - Mallorca - Teneriffa - Gran Canaria - Berlin - Hannover - Tettnang
Erbschaft Spanien – Vorversterben – Erbschaftsteuer
Durchgangserwerb in der Erbschaftsteuer Spanien und Deutschland
Unter Durchgangserwerb versteht man, dass ein Erbe vorverstirbt oder ausschlägt und der Ersatzerbe oder Abkömmling Erbe wird.
Dies kann als steuerliches Gestaltungsmittel zur Senkung der Erbschaftsteuer in Spanien und in Deutschland genutzt werden, und muss beachtet werden, wenn ein Testament in Spanien oder Deutschland erstellt wird.
Beispiel 1:
Der Verstorbene hat seine Ehefrau als Alleinerbin in einem Testament auf Teneriffa eingesetzt. Da die Ehegatten keine Kinder hatten, setzen sie 2 nicht verwandte Freunde als Ersatzerben ein.
Beachten Sie:
Im vorliegenden Beispiel hat der Verstorbene einen Fehler begangen.
Die Ehegattin hätte auf Teneriffa eine Steuervergünstigung von 99,9% in der Erbschaftsteuer gehabt, wogegen die Freunde keinerlei Freibeträge haben (Vermögen bis 55.000 EUR) .
Erbschaftsteuertabelle Kanarische Inseln
Wenn die Ehefrau vorverstirbt muss folglich das Testament verändert werden und entweder ein Verwandter oder ein Verein eingesetzt werden, um Erbschaftsteuer zu sparen.
Es gilt der Durchgangserwerb, sprich bei Vorversterben der Ehefrau gilt der Ersatzerbe in der Erbschaftsteuer in Spanien, als ob er direkt erworben hätte.
TIPP:
Wir empfehlen den Service der Testamentsvollstreckung in Spanien und Deutschland von RA D.Luickhardt, mit Fachkompetenz im deutschen und spanischen Erbrecht und Steuerrecht. Er kann Ihnen bei der Abwicklung der Erbschaft behiflich sein, oder gar die Erbschaft im Rahmen der Testamentsvollstreckung komplett abwickeln, so dass die Erben sich um nichts kümmern müssen.
Beispiel 2:
Die Tante ist im Mai 2018 verstorben und die beiden Brüder werden von ihr als Erben eingesetzt und im Falle des Vorversterbens werden im Testament die Kinder der Brüder eingesetzt.
Der erste Bruder verstirbt im Jahre 2017 und der zweite Bruder im Juni 2018. Der zweite Bruder hattte die Erbschaft weder angenommen noch ausgeschlagen und die Tochter des zweiten Bruders lebt in Barcelona und kommt zu einer Beratung in unsere Kanzlei mit dem Auftrag der Erbschaftsabwicklung und Erbschaftsteuererklärung in Barcelona.
Juristische Lösung:
1. Erbrecht
Wenn das spanische Erbrecht gilt, dann muss nach Art. 988 ss CC (spanisches Zivilgesetzbuch) die Erbschaft ausdrücklich angenommen werden, ansonsten ist sie „schwebend“ = yacente.
Im vorliegenden Falle ist der Vater nach der Tante verstorben und keine Erbschaft angenommen, doch das spanische Erbrecht besagt, Art.1006 CC, dass das Annahmerecht des verstorbenen auf die Kinder übergeht, folglich kann die Tochter des Bruders entscheiden, ob sie die Erbschaft annimmt.
2. Erbschaftssteuer Barcelona – Katalonien
Gehen wir davon aus, dass es sich um eine Immobilie in Barcelona mit einem Wert von 500.000 EUR handelt und die Tochter in Barcelona lebt. Sie erhält die Hälfte, also 250.000 EUR.
Steuerberechnung: Es gilt der Durchgangserwerb, sprich Tante zur Tochter des Bruders.
Freibetrag in Katalonien Gruppe III: 8.000 EUR
Erbschaftsteuer Barcelona: 40.676,81 EUR
Factor: 1.5582 (in allen Regionen)
Steuerlast: 63.382,61 EUR
Varianten: Hätte die Tochter anderorts gelebt, ändert sich nach Region die Erbschaftsteuer in Spanien, und in jedem Fall ohne Vergünstigung der Steuerlast. Wäre die Erbschaft in direkter Linie, gäbe es Vergünstigungen in der Erbschaftsteuer von 99% in Murcia und 99,9% auf Teneriffa (Tocher < 20 Jahre).
Erbschaftsteuer Murcia: Freibetrag: 7.993,46 EUR
Erbschaftsteuer Gran Canaria, Teneriffa: 9.300 EUR
Erbschaftsteuer Malaga: 7.993,46 EUR
Exkurs Erbschaftsteuer Andalusien: In Andalusien (Malaga, Almeria, Marbella) gilt ab dem 01.01.2018, dass Kinder bis zu 1 Mio EUR keine Erbschaftsteuer mehr zahlen, wenn Sie kein eigenes Vorvermögen von mehr als 402.678,11 EUR hatten. Dies löst die bisherige Befreiung bis 250.000 EUR ab.
3. Erbschaftssteuer Deutschland
Wenn die Tochter in Deutschland gelebt hätte, dann müsste zunächst in Barcelona die Erbschaftsteuer bezahlt werden und dann kann diese auf die deutsche Steuerlast in der Erbschaftsteuer angerechnet werden.
Deutsche Erbschaftsteuer: Steuerklasse III: 30%
Freibetrag: 20.000 EUR
Erbschaftsteuer Deutschland: 69.000 EUR
Erbschaftsteuer aus Spanien abzugsfähig: 63.382,61 EUR
Erbschaftsteuer Zahlung Deutschland Rest: 5.617.39 EUR
TIPP Steuersparen Erbschaftssteuer Deutschland:
Den Durchgangserwerb kann man in Deutschland vor allen Dingen von Grosseltern an Enkelkinder einsetzen, damit erhalten die Kinder den Freibetrag von 400.000 EUR gegenüber ihren Eltern und erwerben direkt von den Grosseltern unter Ausnutzung des nochmaligen vollen Freibetrages.
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Kontakt Deutschland
0049 7542 937 982
Kontakt Telefon
0034 922 788 881
Kontakt Fax
0034 922 789 358
Kontakt Email
info@legalium.com