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Erbschaftsteuer Spanien – Besonderheiten Madrid

 

Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer in Madrid – Beachten Sie die aktuelle Tabelle der effektiven Erbschafsteuer und Schenkungssteuer in Madrid.

Wir beraten Sie zu den besonderen Regelungen in der Besteuerung einer Erbschaft oder Schenkung in Madrid.

Zu beachten sind die besonderen lokalen Regelungen und rechtzeitige Nachlassplanung vor der Erbfall eintritt.

 

Aktuell 01.11.2022

Auch in Madrid gilt jetzt eine Vergünstigung von 25% in der Steuerlast bei Schenkungen und Erbschaften unter Geschwistern.

 

 

Aktuell 01.01.2019

Ab dem 01.01.2019 sind Geldschenkungen an Kinder bis zu 250.000,00 EUR steuerfrei in der Schenkungsteuer. Schenkungen in der letzten 3 Jahren werden summiert. Es ist wichtig, dass die Schenkung zweckbezogen sein muss, zum Beispiel für den Kauf einer Wohnung, sonst gibt es keine Vergünstigung.

Desweiteren gibt es Vergünstigungen in der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer in Madrid an Geschwister, wie zum Beispiel 15% Steuerminderung bei Geschwistern.

 

Praxisbeispiell

Ausgangsbeispiel Erbe und Erblasser sind Steuerresidenten in Madrid und es handelt sich um eine Erbschaft mit einer Immobilie, die in Alcobendas,

Madrid gelegen ist, und einen Steuerwert von 500.000,00 EUR hat.

Es verstirbt die Witwe, die dauerhaft in der Immobilie gewohnt hat. Es erben 2 Kinder, die beide in Madrid leben.

500.000 : 2 = 250.000 (der Hausrat bleibt unberücksichtigt, und wird normalerweise mit 3% aufgeschlagen

AKTUELL 2020 – das Hausrat wird nicht mehr pauschal mit 3% besteuert – weiterlesen).

Persönlicher Freibetrag: 16.000,00 EUR

Vivienda habitual – dauerhafter Wohnsitz der Verstorbenen: Abzug 123.000,00 EUR pro Kind.

Hinweis:

Sollte dieser Freibetrag genutzt werden, darf die Immobilie 5 Jahre nicht verkauft werden, bzw. im Falle eines Verkaufes, muss die Steuerersparnis als

Steuernachzahlung dem Fiskus eingezahlt werden.

Nachlassmasse pro Kind: 111.000,00 EUR

Hinweis:

Die progressive Steuertabelle weicht von der staatlichen erheblich ab.

Bei einer Nachlassmasse von 111.000,00 EUR ergibt sich eine Steuerzahllast von 14.183,53 EUR.

Tipp:

In Madrid können die Erben der Gruppe II, eine Sondervergünstigung von 99% geltend machen, damit bliebe die Steuerlast bei 141,84 EUR.

Sonderfall Erbschaft Madrid

Mit der Steuerreform zum 01.01.2015 in Kraft wurde die Optionsmöglichkeit in der spanischen Erbschaftsteuer eingeführt.

Wenn Sie als Nichtssteuerresidenten in der Region Madrid eine Immobilie erben, dann können Sie jetzt das regionale Erbschaftsteuerrecht statt dem

zentralstaatlichen wählen.

die gemeindliche Wertzuwachssteuer – Plusvalía

Für die stufenweise Übertragung ist auf die Grunderwerbsteuer von zur Zeit 7% hinzuweisen, welche bei dem oben genannten Beispiel zu keiner

Steuerersparnis gegenüber der Erbschaftsteuer führt.

Schlussfolgerung:

Sollten Erblasser und Erbe (Kinder) beide in Madrid wohnen, dann ist derzeit keine lebzeitige Schenkung erforderlich. Sollten einer der genannten

Parteien in Deutschland oder anderweitig im Ausland leben, dann ist eine Lösung zu Lebzeiten zu suchen. Hierzu beraten wir Sie in unserer Kanzlei in

Madrid.


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