Spanien: 0034-922 788 881 // Deutschland: 0049-7542 937 982 info@legalium.com

Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

Madrid - Barcelona - Mallorca - Teneriffa - Gran Canaria - Berlin - Hannover - Tettnang

Vertrauen - Wirksamkeit - Transparenz

Spanische Erbschaftsteuer im Überblick

 

Sie leben in Deutschland und erben von Ihrem Onkel das Ferienhaus in Spanien. Das Ferienhaus hat einen Wert von 100.000 EUR.

 

Welche Erbschaftsteuer müssen Sie in Spanien bezahlen?

Die Erbschaftsteuerlast hängt von der spanischen Region ab, in der die Immobilie liegt.

Gemein für alle Regionen ist, dass der Onkel zur Absammungsgruppe 3 gehört und damit der Multiplikationskoeffizient für die Steuerlast bei 1,5882 liegt, wenn das Vorvermögen der Erbin nicht 402.678,11 EUR überschreitet.

 

Teneriffa (Kanarische Inseln)

Freibetrag: 9.300,00 EUR
Erbschaftsteuerlast: 17.332,67 EUR
Es gibt keine Sondervergünstigung von 99,9%, da der Verwandtschaftsgrad zu entfernt ist.

Gran Canaria (Kanarische Inseln)

Freibetrag: 9.300,00 EUR
Erbschaftsteuerlast: 17.332,67 EUR
Es gibt keine Sondervergünstigung von 99,9%, da der Verwandtschaftsgrad zu entfernt ist.

Fuertenventura (Kanarische Inseln)

Freibetrag: 9.300,00 EUR
Erbschaftsteuerlast: 17.332,67 EUR
Es gibt keine Sondervergünstigung von 99,9%, da der Verwandtschaftsgrad zu entfernt ist.

La Palma (Kanarische Inseln)

Freibetrag: 9.300,00 EUR
Erbschaftsteuerlast: 17.332,67 EUR
Es gibt keine Sondervergünstigung von 99,9%, da der Verwandtschaftsgrad zu entfernt ist.

Palma de Mallorca (Balearen)

Freibetrag: 8.000,00 EUR
Erbschaftsteuerlast: 17.666,11 EUR
Es gibt keine Sondervergünstigung und keine Anwendung der Sondersteuertabelle, da der Verwandtschaftsgrad zu entfernt ist.

Ibiza (Balearen)

Freibetrag: 8.000,00 EUR
Erbschaftsteuerlast: 17.666,11 EUR
Es gibt keine Sondervergünstigung und keine Anwendung der Sondersteuertabelle, da der Verwandtschaftsgrad zu entfernt ist.

Menorca (Balearen)

Freibetrag: 8.000,00 EUR
Erbschaftsteuerlast: 17.666,11 EUR
Es gibt keine Sondervergünstigung und keine Anwendung der Sondersteuertabelle, da der Verwandtschaftsgrad zu entfernt ist.

Barcelona (Katalonien)

Freibetrag: 8.000,00 EUR
Erbschaftsteuerlast: 12.896,18 EUR
Aufgrund der besonderen Erbschaftsteuertabelle in Katalonien kommt es zu einer niedrigeren Erbschaftsteuerlast.

Sitges (Katalonien)

Freibetrag: 8.000,00 EUR
Erbschaftsteuerlast: 12.896,18 EUR
Aufgrund der besonderen Erbschaftsteuertabelle in Katalonien kommt es zu einer niedrigeren Erbschaftsteuerlast.

Madrid

Freibetrag: 8.000,00 EUR
Erbschaftsteuerlast: 17.653,00 EUR
Die Sondervergütung für Kinder und Ehegatten greift nicht und die Sondertabelle in der Erbschaftsteuer weicht nicht wesentlich von der staatlichen Erbschaftsteuertabelle, die Anwendung findet, wenn die Region keine eigene Erbschaftsteuertabelle verabschiedet hat.

Valencia

Freibetrag: 7.993,46 EUR
Erbschaftsteuerlast: 17.667,14 EUR

Dénia (Alicante)

Freibetrag: 7.993,46 EUR
Erbschaftsteuerlast: 17.667,14 EUR

Málaga (Andalusien)

Freibetrag: 7.993,46 EUR
Erbschaftsteuerlast: 17.667,14 EUR
Es gibt keine Sondervergünstigung von bis zu 250.000,00 EUR steuerfreier Erbmasse, wenn der Verwandtschaftsgrad entfernt ist.

Marbella (Andalusien)

Freibetrag: 7.993,46 EUR
Erbschaftsteuerlast: 17.667,14 EUR
Es gibt keine Sondervergünstigung von bis zu 250.000,00 EUR steuerfreier Erbmasse, wenn der Verwandtschaftsgrad entfernt ist.

Cádiz (Andalusien)

Freibetrag: 7.993,46 EUR
Erbschaftsteuerlast: 17.667,14 EUR
Es gibt keine Sondervergünstigung von bis zu 250.000,00 EUR steuerfreier Erbmasse, wenn der Verwandtschaftsgrad entfernt ist.

Galizien

Freibetrag: 8.000,00 EUR
Erbschaftsteuerlast: 17.665,55 EUR

 

Wie kann ich die Doppelbesteuerung in der Erbschaftsteuer vermeiden?

Es gibt kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland in der Erbschaftsteuer, sondern nur in der Einkommensteuer und Unternehmensbesteuerung. Trotzdem kann nach Art.21 deutsches Erbschaftsteuergesetz die teilweise Anrechnung der in Spanien bezahlten Erbschaftsteuer erfolgen.

 

Tipp

Zunächst ist in Spanien die Erbschaft abzuwickeln und die Erbschaftsteuer zu zahlen, so dass dieser Steuerbetrag dann von der Erbschaftsteuer in Deutschland abgezogen werden kann.

 

 

 

 

R

Kontakt Deutschland

0049 7542 937 982

R

Kontakt Telefon

0034 922 788 881

R

Kontakt Fax

0034 922 789 358

R

Kontakt Email

info@legalium.com

Lesen Sie hier -> die Datenschutzerklärung

Pin It on Pinterest

Share This