Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
Madrid - Barcelona - Mallorca - Teneriffa - Gran Canaria - Berlin - Hannover - Tettnang
Erbschaftsteuer Spanien – Schweiz
Besteuerung der Erbschaft eines Schweizers – Immobilie auf Teneriffa
RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt und Steuerberater in Spanien für spanische Erbschaftsteuer und internationales Erbschaftsteuerrecht, im vorliegenden Falle, schweizer Erbschaftsteuerrecht, Kanton Zürich.
Stand: 25.01.2020
Anhand eines Beispieles wollen wir Ihnen die Vernetzung des spanischen Erbschaftsteuerrecht und des schweizer Erbschaftsteuerrechts, der sogenannten Erbanfallsteuer, aufzeigen.
Im vorliegenden Falle, ist zu beachten, dass es auf den Kanarischen Inseln, hier Teneriffa, Sonderregelungen in der Erbschaftsteuer gibt, wie auch im Kanton Zürich.
Beispiel aus der Praxis
Ein Schweizer mit Wohnsitz in Zürich verstirbt und vererbt seine Ferienimmobilie auf Teneriffa mit einem Wert von 500.000 EUR zur Hälfte an seine Freundin und zur anderen Hälfte an seinen Sohn (unter 21 Jahre).
Die Freundin lebt auf Teneriffa und der Sohn lebt in Zürich.
Lösung der steuerlichen Vernetzung zwischen der Schweiz und Spanien:
Erbschaftsteuer Teneriffa
Aufgrund der Belegenheit der Immobilie auf Teneriffa ist Erbschaftsteuer zu bezahlen.
Erbschaftsteuer Freundin:
Die Freundin wird in der Erbschaftsteuer als nicht verwandt eingestuft, wenn die Lebenspartnerschaft nicht im Partnerschaftsregister von Santa Cruz de Tenerife eingetragen ist. (pareja de hecho)
Bei einem Nachlasswert von 250.000 EUR zudem noch die gesetzlich vorgeschriebene Hausratspauschale von 3% zugeschlagen wird, muss die Freundin Erbschaftsteuer von 89.258,62 EUR auf Teneriffa bezahlen.
Tipp:
Hier gilt es schon zu Lebzeiten, den Nachlass zu planen und zu gestalten, so dass die Erbschaftsteuer vermindert werden kann. RA D.Luickhardt als Steuerberater auf Teneriffa, und sein Legalium Team stehen Ihnen zur Verfügung.
Sohn des Verstorbenen:
Der Sohn würde nur 38,95 EUR Erbschaftsteuer auf Teneriffa zahlen, da er eine Vergünstigung von 99,9% hat.
MERKE
Ab dem 01.01.2020 ist die Abschaffung der Vergünstigung geplant.
Weitere Informationen – weiterlesen
BEACHTEN Sie
Bis zum 19.02.2018 waren die Schweizer nicht den EU Bürgern oder den Steueransässigen auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, La Palma, La Gomera, El Hierro, Fuerteventura) gleichgestellt.
Am 19.02.2018 wurde die Gleichstellung durch höchstrichterliche Rechtsprechung ausgesprochen, aber bislang nicht gesetzlich umgesetzt.
Erbschaftsteuer Kanton Zürich
Die Erbschaftsteuer im Kanton Zürich knüpft an den Erblasser Wohnsitz an.
Da der Erblasser in Zürich gelebt hat, ist eine vollständige Besteuerung in der Schweiz vorzunehmen, inkludiert die spanischen Nachlassgüter, Immobilie auf Teneriffa.
Erbschaftsteuer Freundin:
44.693,63 EUR Erbschaftssteuer oder auch in Zürich als Erbanfallsteuer bezeichnet, müsste die nichtverwandte Freundin im Kanton Zuerich zahlen.
WICHTIG:
Es gibt zwischen der Schweiz und Spanien kein Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung der Vervielfachung der Erbschaftsteuer bei Erbfällen mit Auslandsbezug. Das Schweizer Bundesgericht hat jedoch geurteilt, dass die Doppelbesteuerung durch interne schweizer Gesetzesanwendung vermieden werden soll.
Sohn des Verstorbenen
Nach dem Züricher Erbschaftsteuergesetz sind Kinder und Ehegatten von der Erbschaftsteuer befreit.
Fazit:
Die Einsetzung des leiblichen Sohnes (<21 Jahre) ist steuerlich wesentlich günstiger.
Tipp:
Sollten Sie in einer Lebenspartnerschaft leben, dann ist zu empfehlen, zu heiraten, um die Erbschaftsteuerbeträge zu reduzieren.
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Kontakt Deutschland
0049 7542 937 982
Kontakt Telefon
0034 922 788 881
Kontakt Fax
0034 922 789 358
Kontakt Email
info@legalium.com