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Erbschaftsteuer in Spanien – Vollstreckung der Steuerschuld

 

Mit der Vollstreckungserleichterung der spanischen Erbschaftsteuerschuld im Ausland, ist das Abwarten der Erbschaftsteuerverjährung zur Steuerfalle geworden.

 

Beispiel aus der Praxis:

Die Erbschaft des Deutschen tritt ein, aber in Spanien nicht innerhalb von 6 Monaten gemeldet, sondern es wird die Verjährung der Erbschaftsteuer abgewartet.

Nach einem Jahr eröffnet die spanische Finanzbehörde ein Steuerfestsetzungsverfahren in der Erbschaftsteuer.

Die Erben erfahren davon nicht, da die spanische Steuerbehörde nicht nach Deutschland zustellt.

Der überhöhte Steuerbescheid wird rechtskräftig und über die deutsche Finanzbehörde wird das deutsche Konto der Erben gepfändet.

Dies war vor kurzem noch undenkbar, und ist jetzt durch Art.177 LGT erleichtert worden.

Die Erben haben gegen den Ausgangssteuerbescheid alle Rechtsmittel verloren, deshalb empfehlen wir die rechtmässige Steuererklärung in der spanischen Erbschaftsteuer und die Bestellung eines Fiskalvertreters, so dass alle Steuerbescheide in der spanischen Erbschaftsteuer rechtzeitig angefochten werden können.

 

Steuervertreter Spanien

 

Spanien vollstreckt verstärkt in Deutschland spanische Steuerschulden von ehemaligen Immobilieneigentümern

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Nutzen Sie den Service von RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Spanien und Deutschland für Erbrecht, und seinem Legalium Team, von der Nachlassplanung in erbschaftsteuerlicher Hinsicht, zur zweisprachigen Testamentserstellung in Spanien, bis hin zur Erbschaftsabwicklung mit Erledigung der Fomalitäten der Erbschaftsteuer und Vollabwicklung des Immobilienverkaufes in Spanien.

Nutzen Sie unseren Service der Steuerberechnung vor der Ausführung der Schenkung in Spanien. Zum einen dient es zur steuerlichen Optimierung und zum anderen werden alle anfallenden Steuern berechnet, auch die gemeindliche Wertzuwachssteuer und die Veräusserungssteuer, die in Spanien nicht nur beim Verkauf, sondern auch bei Schenkung zur Zahlung fällig werden kann, abhängig vom Schenkungswert. Der Schenkungswert ist nicht der Katasterwert, sondern der Referenzwert.

Wir sind tätig auf Mallorca, Ibiza, Barcelona, Costa Brava, Madrid, Alicante, Marbella, Teneriffa, La Palma, Fuerteventura und Gran Canaria.


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