Spanien: 0034-922 788 881 // Deutschland: 0049-7542 937 982 info@legalium.com

Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

Madrid - Barcelona - Mallorca - Teneriffa - Gran Canaria - Berlin - Hannover - Tettnang

Vertrauen - Wirksamkeit - Transparenz
 

Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht

 

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 03.09.2014 zur Nichtigkeit der spanischen Erbschaftssteuer und der unterschiedlichen Behandlung von Nichtsteuerresidenten und Steuerresidenten in Spanien, ist jedem europäischen Mitgliedstaat bewusst, dass europäische Bürger steuerrechtlich gleich behandelt werden müssen, gleichwohl welcher Nationalität.

Die obersten Finanzgerichte, so jetzt auch der deutsche Bundesfinanzhof mit seiner Vorabentscheidungsanfrage vom 20.01.2015 an den EugH zur Steuerermässigung des Art.27 deutschen Erbschaftssteuergesetz – bei Kettenerbschaften unter nahen Verwandten – lassen jede Ungleichbehandlung in Fragen zur Erbschaftssteuer vom Europäischen Gerichtshof prüfen.

Die europäische Tendenz zur Gleichbehandlung in der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer führt gemeinhin zur Anknüpfung der Steuerpflicht an die Ansässigkeit des Erben, und des Beschenkten. Wenngleich auch Immobilienvermögen im Ausland zur Anknüpfung dient.

 

Hat ein Deutscher Immobilienvermögen in Deutschland und Spanien, und

  1. lebt der Erbe in Deutschland, dann ist der gesamte Nachlass in Deutschland erbschaftssteuerpflichtig, aber
  2. in Spanien ist die Erbschaftssteuer im Rahmen der obligacion real auf die dort gelegene Immobilie zu entrichten und diese Steuerlast kann in Deutschland von der Erbschaftssteuerzahllast abgezogen werden.

 

Strikt zu unterscheiden von dem Erbschaftssteuerrecht, ist das Erbrecht

Die häufige Frage in der Praxis: Wird mit der Erbrechtsverordnung vom 17.08.2015 auch das Erbschaftssteuerrecht geregelt?

Nein, es wird nur die Anwendung des Erbrechts geregelt.

Das Erbrecht regelt, wer Erbe wird, wenn kein Testament besteht, also die gesetzliche Erbfolge. Ebenso regelt das Erbrecht die Pflichtteilsrechte.

Mit der europäischen Erbrechtsverordnung, die zum 17.08.2015 wirksam wird, wird nunmehr geregelt, welches Erbrecht Anwendung findet. Es wird nicht mehr wie bislang das Erbrecht der Nationalität des Verstorbenen stets Anwendung finden, sondern das Erbrecht des Landes, indem sich der Verstorbene die letzten 6 Monate vor seinem Tod aufgehalten hat.

Zur Schaffung der Rechtssicherheit und Planungssicherheit eines Nachlasses, kann jedermann in seinem Testament sein Erbrecht wählen.

Achten Sie darauf, dass Sie vor dem 17.08.2015 diese Wahl treffen, insbesondere wenn Sie dauerhaft in Spanien leben und das deutsche Erbrecht zur Anwendung kommen soll.

Nutzen Sie unsere fachliche Kompetenz im deutschen und spanischen Erbrecht als Rechtsanwalt und als Steuerberater auch im Steuerrecht, sei es in Spanien, oder Deutschland.

 

Unsere Leistungen:

  • Erbvollabwicklung Spanien
  • Kompetente Anwendung des spanischen Erbrechts und der Foralrechte in Katalonien
  • Deutsches Erbrecht in der Praxisanwendung in Spanien – Vermächtniserfüllung – Pflichteilsrückbehalte 2318 BGB, u.a.
  • Professionelle Beratung in der Erbschaftssteuer der verschiedenen spanischen autonomen Regionen (Kanaren – Teneriffa, Gran Canaria, Balearen, Madrid, Katalonien, Valencia, Andalusien)
  • Erbschaftssteuer Spanien – Steuererklärung + Rechtsmittel + Klage vor dem Finanzgericht in Spanien
  • Erbschaftssteuer Deutschland – Steuererklärung + Rechtsmittel + Klage vor dem Finanzgericht
  • Schenkung und Nachlassplanung Spanien und Deutschland
  • Schenkungssteuer Spanien – Steuererklärung + Rechtsmittel + Klage vor dem Finanzgericht in Spanien
  • Schenkungssteuer Deutschland – Steuererklärung + Rechtsmittel + Klage vor dem Finanzgericht

Nach der Erbabwicklung in Spanien, sorgen wir auch für die Freischaltung des Bankkontos und des Immobilienverkaufes in Spanien mit einem hausinternen Makler und Architekten.

Abwicklung Erbschaft in Spanien – unser Service

Kanzleien

Teneriffa
C.C.Parque Santiago 6, loc. 2
38650 Los Cristianos
Tlf: 0034-922788881
Mail: info@legalium.com

Gran Canaria
C.C.Sonnenland, loc. 308
35100 Maspalomas
Tlf: 0034-928143615
Mail: info@legalium.com

Fuerteventura
C/Puipana 3
Costa Ancor, blq 21
35640 Villaverde, La Oliva
Tlf: 0034-928143615
Mail: info@legalium.com

Mallorca
Carrer Mariscs 9A
07639 Son Bielò – Llucmajor
Tlf: 0034-971576689
Mail: info@legalium.com

Kontakt Deutschland
Friedhofstr. 1
88069 Tettnang
Tlf: 07542-937982
Mail: info@legalium.com

R

Kontakt Deutschland

0049 7542 937 982

R

Kontakt Telefon

0034 922 788 881

R

Kontakt Fax

0034 922 789 358

R

Kontakt Email

info@legalium.com

Lesen Sie hier -> die Datenschutzerklärung

Pin It on Pinterest

Share This