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Immobilienkauf mit spanischer GmbH (SL)

 

Erbschaftsteuer beim Erbfall

 

Durch die Einführung der Vermögensteuer am 16.09.2011 und die nach wie vor hohe Erbschaftsteuer in Spanien, ist die SL Gründung zum Immobilienkauf wieder attraktiv.

 

Vorteile der Gründung der SL:

  • – Wesentliches Ersparnis in der Erbschaftsteuer mit verschiedenen Steuergestaltungsmöglichkeiten.
  • – Keine Grunderwerbsteuer beim Verkauf fördert die Verkaufsmöglichkeiten der Immobilie.
  • – Kein Steuerrückbehalt nach dem IRNR von 3% (Nichtresidentensteuergesetz)

Nachteile der SL:

  • – die laufenden Buchhaltungskosten. Dieser Nachteil wird durch die Steuerersparnis aufgehoben.

Für den Unternehmer, der in Spanien privat investiert, kann die inaktive spanische GmbH jederzeit aktiviert werden und die anderen Unternehmenszweige in der Rechnungsstellung entlasten.

 

Senkung der Erbschaftsteuerlast in Spanien durch Nutzung der regionalen Freibeträge.

 

Wichtig:

Zur Berechnung der Erbschaftsteuer und deren Vergünstigung in Spanien, ist es äusserst wichtig, welches regionale Recht Anwendung findet, da im regionalen Recht die Vergünstigungen besonders hoch sind. Die Abgrenzung in welcher Provinz Spaniens die Erbschaftsteuer zu zahlen ist, und welches regionale Recht Anwendung findet, ist wie folgt zu bestimmen.

  1. Erbschaft in Spanien – Es findet das Recht Anwendung, wo der Verstorbene und Erblasser seinen dauerhaften Wohnsitz hatte. Der dauerhafte Wohnsitz ist in Bezug auf den Wohnsitz der letzten 5 Jahre zu berechnen.
  2. Schenkung einer Immobilie in Spanien – Es ist das Recht der Region anzuwenden, in welcher die Immobilie belegen ist.
  3. Schenkung in Spanien von beweglichen Gütern und Rechten, dort wo der Beschenkte in den letzten 5 Jahren seinen Wohnsitz hatte.

Die Erbschaftsteuer lässt zwei Angriffspunkte für die Steuersenkung zu.

  1. Die Steuerbemessungsgrundlage wird reduziert (Reducciones) Beispiel: Staatlich: Kind: 15.956,87 EUR Kanaren (Teneriffa, Gran Canaria, La Palma): Kind: 23.125,00 EUR Balearen (Mallorca, Ibiza): Kind: 25.000,00 EUR Catalunya (Lloret de Mar, Barcelona, Tarragona): Kind: 100.000,00 EUR
  2. Die Steuerzahllast wird durch eine Vergünstigung reduziert (Bonificacion) Staatlich: 0% Madrid: 99% Kanaren: Weiterlesen Balearen: Weiterlesen

Spanisches Immobilieneigentum zur Altersvorsorge und gleichzeitig Minderung der Erbschaftsteuerlast in Spanien

Eine unserer Haupttätigkeiten in Spanien ist die Absicherung von Immobilienkäufen und die Abwicklung von Erbschaften.

Deshalb ist schon vor dem Immobilienkauf, bei der Gestaltung der Nachlassplanung zu entscheiden, ob die Immobilie belastet wird, Familienmitglieder gemeinschaftlich eine spanische GmbH zum Immobilienkauf nutzen oder schlichtweg die Immobilie von einem Treuhänder gekauft wird.

Im folgenden soll die Hypothekenbelastung als Erbschaftsteuersparmodell vorgestellt werden. Die umgekehrte Hypothek zur Versorgung im Alter – Wohnen mit Geldertrag aus der eigengenutzten spanischen Immobilie und Erbschaftsteuerentlastung in gleichem Zuge. Dieses Modell wurde im Jahre 2007 vom spanischen Gesetzgeber definiert, so dass das Eigenheim im Alter nicht verlassen werden muss, und trotzdem der wirtschaftliche Immobilienwert zu den verfügbaren Mitteln zur Bestreitung des Lebensalltags dienen kann.

Handelt es sich um ein neues Produkt der Finanzierungswirtschaft und der spanischen Banken oder um ein sinnvolles Instrument, dass Senioren ab 65 Jahren den Wert Ihrer Eigentumswohnung in Spanien wirtschaftlich nutzen können, ohne ausziehen zu müssen.

In der täglichen Praxis unserer deutsch- spanischen Anwaltskanzlei in Madrid, Barcelona und Teneriffa sind die Fälle häufig, in denen der Lebensabend in Spanien verbracht wird und die bezogene Rente aus dem Heimatland meist nicht eine ausreichende Existenzgrundlage bietet.

Andere Senioren sehen es ungern, dass trotz Enterbung Pflichtteilsberechtigte am Wert des Immobilieneigentums beteiligt werden. Die umgekehrte Hypothek hilft ab, indem sie dem Immobilieneigentümer zu Lebzeiten liquide Mittel an die Hand gibt und im Todesfall der Immobilienwert, um das bestehende Hypothekendarlehen vermindert ist. Die Hypothekenbelastung der eigenen spanischen Immobilie hat zusammenfassend folgende Vorteile:

  1. Finanzielle Liquidität und gleichzeitig Nutzung der Immobilie
  2. Begründung einer Hypothekenschuld, die beim Todesfall die Erbschaftsteuer mindert.
  3. Minderung der Nachlassmasse

Nach dem Tod des Eigentümers der spanischen Immobilie besteht eine Schuld gegenüber der Bank, die seit der Auszahlung des Darlehensbetrages, Kreditzinsen entstehen liess und schliesslich von den Erben zu tilgen ist.


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