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Erbschaftsteuererstattung Spanien – erste Erfolge
Die ersten Erfolge bei der Erstattung der Erbschaftsteuer, die in Spanien, als Nichtsteuerresident bezahlt wurde, sind jetzt zu verzeichnen.
Wichtig zu wissen ist, dass die zuständige spanische Finanzbehörde in Madrid ansässig ist, und alle spanischen Erbschaftsteuersachen bearbeitet.
Anträge, die im September 2014 unmittelbar nach dem Urteil vom EugH C-127/12 (3.9.2014) von unserer Kanzlei in Madrid beantragt wurden, werden jetzt positiv beschieden.
Selbst Erbschaftsteuer, die im Jahre 2011 bezahlt wurde, aber sich auf Todesfaelle aus dem Jahre 2010 bezogen, wurden mit Erfolg beschieden.
Zum Beispiel galt im Jahre 2010 in der Region Valencia (Alicante, Denia) eine Erbschaftssteuervergünstigung von 99% für Steuerresidenten in der Region Valencia.
Bei einem Nachlass von 122.500 EUR musste ein Nichtsteuerresident, der als Kind von seiner Mutter eine Immobilie in Valencia erbte, eine Erbschaftsteuer von 13.470 EUR zahlen.
Ein Steuerresident in Valencia hätte nur 100 EUR zahlen müssen.
Damit werden von der spanischen Finanzbehörden jetzt die Erbschaftsteuer von 13.370 EUR zurückgezahlt, zzgl. Verzugszinsen seit der Einzahlung des Steuerbetrages bis zum heutigen Tage. Verzugszinsen belaufen sich in der Regel, jährlich verschieden, zwischen 4 und 5%.
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Erbschaftsteuer aus Spanien zurückzuerhalten. Wir stehen Ihnen als deutsche Steuerberater und Rechtsanwälte in Spanien zur Verfügung. Nutzen Sie 30 Jahre Berufserfahrung im spanischen Erbschaftsteuerrecht.
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