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Erbschaft in Spanien

3 Irrtümer bei Erbschaften in Spanien

Aus der Beratungspraxis zeigt sich aufgrund von Unwissenheit oder Fehlinformationen bei Erbschaften in Spanien oftmals ein wirtschaftlicher Nachteil, den man mit einer Nachlassplanung vermeiden kann.

Ist ein Testament in Spanien notwendig, wenn ich in Deutschland lebe und nur eine Ferienimmobilie in Spanien habe?

Antwort: Nein es ist rechtlich nicht notwendig, jedoch ist es zu empfehlen, da bei einem Todesfall die Erbschaftabwicklung wesentlich schneller und kostengünstiger ist, da kein europäisches Nachlasszeugnis notwendig ist. Schon bei einem Immobilienkauf in Spanien sollte das spanische Testament miterstellt werden, und die Rechtswahl bedacht werden.

Hilft die deutsche Erbschaftsauseindersetzung bei der Erbschaftsabwicklung in Spanien?

Antwort: Nein. Denn nach dem spanischen Grundbuch und Steuerrecht muss stets zunächst die Erbschaft von allen Erben angenommen werden, und dann kann erst die Auseinandersetzung in Form einer Miteigentumsauflösung zu Gunsten eines Erben erfolgen. Daraus folgt, dass trotz einer Erbauseinandersetzung in Spanien die Erbfolge durch einen Erbschein oder europäisches Nachlasszeugnis nachzuweisen ist.

Ist die Erbschaftsteuer in Spanien sehr hoch und damit eine Schenkung sinnvoll?

Antwort: Die Schenkung ist steuerlich meist ungünstiger, als das Abwarten der Erbschaft, was im Einzelfall zu berechnen ist.Die Erbschaftsteuer ist in Spanien nicht einheitlich geregelt, sondern regional, so wurde die Erbschaftssteuer in Mallorca und Baleaerischen Inseln zum 23.07.23 zwischen Eltern und Kindern (Gruppe 1,2) abgeschafft und Valencia (Alicante) wird diesem Beispiel in Kürze folgen. Auf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura (Kanarische Inseln) besteht eine Vergünstigung von 99,9% und in Andalusien (Malaga) ist bis 1 Mio Euro keine Erbschaftsteuer im engen Familienverhaeltnis zu zahlen.

Weitere Informationen zu der spanischen Erbschaftsteuer

 


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