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Schenkungsteuer Valencia

 

Beispiel aus der Praxis

 

Sie haben eine Immobilie zum Wert von 100.000 Euro in Viñarós (Valencia) und möchten diese Immobilie an die Tochter verschenken.

Im Jahre 2019 hat ein Kind über 21 Jahre, einen Freibetrag von 100.000 Euro, folglich wäre die Schenkung in Spanien schenkungsteuerfrei.

Wenn der Schenker in Deutschland lebt und die Ferienimmobilie in Viñarós verschenkt, dass ist zu beachten, dass als Nichtsteuerresident in Spanien, auch eine Gewinnsteuererklärung abzugeben ist, da die spanische Finanzbehörde auch bei einer Schenkung von einer Veräußerung ausgeht.

Die Gewinnsteuer berechnet sich aufgrund der Differenz des steuerlichen Verkehrswertes der Schenkung zum Anschaffungspreis unter Abzug der Nebenkosten.

Die gemeindliche Wertzuwachssteuer fällt bei der Schenkung ebenso an und kann in der Gewinnsteuerberechnung als Ausgaben abgezogen werden.

Zusammenfassend gilt bei einer Schenkung in Viñarós, Spanien im Beispiel

  • Schenkungsteuer: 0 Euro
  • Gemeindliche Wertzuwachssteuer: wird von unserer Kanzlei bei der Gemeinde in Viñarós beantragt
  • Gewinnsteuer in Spanien: wird von unserer Kanzlei berechnet
  • Notar, Grundbuchkosten ca 1.200 Euro

Beachten Sie, dass in Deutschland der Schenkungsteuerfreibetrag von 400.000 Euro genutzt werden kann.

Einschränkungen des spanischen Freibetrages in der Schenkungsteuer in Valencia:

Wenn der Erbe mehr als 600.000 Euro Vermögen hat, dann hat er nicht den Freibetrag von 100.000 Euro.

Weitere Beschränkungen

 

  • Schenkungen des Beschenkten der letzten 10 Jahre
  • Schenkungen nach Erbschaften in den letzten 10 Jahren
In diesen Fällen ist eine besondere Beratung notwendig und die vollständige Abwicklung der Schenkung in Spanien durch unsere Kanzlei zu einem Pauschalpreis.

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