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Schenkungssteuer – Schenkung Katalonien

 

Bidirektionale Sichtweise, Schenkungen einer spanischen Immobilie oder einer deutschen

Immobilie an eine in Spanien ansässige Person

 

Der Klassische Fall ist die Verschenkung der Ferienimmobilie in Katalonien (Figueres,  Roses, Barcelona, Sitges etc). Die Gründe sind meist eine vernünftige Nachlassplanung, um Erbschaftssteuer zu sparen.

Fallbeispiele aus der Praxis:

 

Beispiel 1:

Die schenkenden Eltern sind nicht in Spanien, Katalonien, ansässig, genausowenig der beschenkte Sohn. Die Immobilie liegt an der Costa Brava und hat einen Wert von 400.000 EUR

Welche Schenkungssteuer muss der Sohn in Katalonien zahlen?

 

Beispiel 2:

Der Vater schenkt seiner Tochter dass Niessbrauchsrecht an einer Immobilie in Deutschland. Der Niessbrauchswert wird mit 400.000 EUR angegeben. Die Tochter lebt in Barcelona und der Vater in Deutschland.

 

Schenkungsabwicklung Beispiel 1:


Der Ablauf einer Schenkung ist wie folgt.

  • Einholung der NIE für den Sohn
  • Steuersimulation für die Schenkung zur Berechnung der Schenkungssteuer, gemeindlichen Wertzuwachssteuer (Plusvalia municipal) und Veräusserungssteuer.
  • Vorbereitung der Vollmacht zur Beurkundung in Deutschland, so dass wir, RA D. Luickhardt und sein Team, die Vollabwicklung der Schenkung in Spanien übernehmen können.
  • Vorbereitung der notariellen Schenkungsurkunde und Unterschrift und damit Vollzug der Schenkung in Spanien mit entsprechenden Eigentumsübergang auf den Sohn.
  • Innerhalb von 30 Tagen Einreichung der spanischen (katalanischen Schenkungssteuererklärung)
  • Beantragung des Steuerbescheides der gemeindlichen Wertzuwachssteuer
  • Einreichung der Veräusserungssteuererklärung
  • Vollzug des Grundbucheintrages
  • Ummeldung der Versorger, Grundsteuer und Abfall auf den Sohn mit Einrichtung des Lastschriftverfahrens

 

Schenkungssteuer in Katalonien nach der Reform im März 2024:


Besteuerungsrecht Spanien-Katalonien: Unentgeltlicher Immobilienerwerb durch den Sohn und der Lageort der Immobilie ist in Katalonien. Dies führt zur Anwendung  des katalanischen Schenkungssteuerrechts, unabhängig davon, wo der Beschenkte steuerlich ansässig ist.

Steuerschuldner: Der Sohn als Beschenkter.

Besteuerungsgrundlage:

Immobilienwert: 400.000 Euro.
Der sogenannte Referenzwert darf nicht unterschritten werden. Diesen Wert ermitteln wir im Rahmen der Steuersimulation.

Persönliche Freibeträge in Katalonien: keine.
Dies ist der wesentliche Unterschied zum deutschen Schenkungssteuerrecht, in dem der Sohn 400.000 EUR persönlichen Freibetrag hat, folglich in Deutschland keine Schenkungssteuer anfiele.

 

Formel zur Schenkungssteuerberechnung in Katalonien.

Besteuerungsgrundlage x Steuersatz = Steuerzahlbetrag
– Steuervergünstigung (Bonificacion)
– im Ausland bezahlte Schenkungssteuer

 

Berechnung Beispiel 1:  400.000 EUR
Für die ersten 200.000 Euro ist der Steuersatz 5% und dann 7%, folglich besteht eine Gesamtsteuerlast in der katalanischen Schenkungssteuer von 24.000 EUR.

Zu beachten ist, dass auch eine Veräusserungssteuer von 19% anfallen kann, wenn die Schenkung nicht ordentlich steuerlich vorbereitet wurde und ebenso die gemeindliche Wertzuwachssteuer.

Zur steuerlichen Minderung ist im Einzelfall eine steuerliche Analyse durchzuführen.

Berechnung Beispiel 2: Der Vater schenkt seiner Tochter dass Niessbrauchsrecht an einer Immobilie in Deutschland. Der Niessbrauchswert wird mit 400.000 EUR angegeben.
Die Tochter lebt in Barcelona und der Vater in Deutschland.

Fazit:

Der Unterschied zum Beispiel 1 liegt darin, dass die Steuerlast von 24.000 Euro identisch ist und auch in Katalonien steuerlich zu erklären und abzuführen ist. Doch im Unterschied zur Schenkung einer spanischen Immobilie, fiele bei der Schenkung einer deutschen Immobilie oder einem dinglichen Recht keine gemeindliche Wertzuwachssteuer und keine Veräusserungssteuer an.

 


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