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Schenkung Spanien – colación

 

 

Bei jeder Schenkung der spanischen Ferienimmobilie wird sich in der Schenkungsurkunde ein Vermerk zur colación finden.

Was ist die colación?

 

Die colación ist die Anrechnungsverpflichtung einer Schenkung zu Lebzeiten, auf den Pflichtteil. Diese wird in Art.1035 CC, spanisches Zivilgesetzbuch geregelt.
Schließlich regelt der Begriff der colación, ob eine Schenkung zu Lebzeiten ein Voraus auf das Erbe darstellt oder nicht anrechenbar sein soll.

Im deutschen Erbrecht, findet sich die Regelung in Art.2315 BGB und der Pflichtteisergänzungsanspruch im Art.2325 BGB

Während im deutschen Erbrecht eine Anrechnung in einer Schenkung ausdrücklich angeordnet werden muss, gilt im spanischen Erbrecht genau das Umgekehrte, sie gilt automatisch und müsste ausgeschlossen, folglich oftmals zu finden, in einer spanischen Schenkungsurkunde, „no colacionable“.

 

Aber im deutschen Erbrecht und Pflichtteilsrecht wird die Schenkung 10 Jahre lang berücksichtigt, 10% weniger pro Jahr nach der Schenkung, wogegen im spanischen Erbrecht und Pflichtteilsrecht die Ergänzungsanrechnung sich im Pflichtteilsrecht niemals verliert.

 


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