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Schenkung Spanien – colación
Was ist die colación?
Die colación ist die Anrechnungsverpflichtung einer Schenkung zu Lebzeiten, auf den Pflichtteil. Diese wird in Art.1035 CC, spanisches Zivilgesetzbuch geregelt.
Schließlich regelt der Begriff der colación, ob eine Schenkung zu Lebzeiten ein Voraus auf das Erbe darstellt oder nicht anrechenbar sein soll.
Im deutschen Erbrecht, findet sich die Regelung in Art.2315 BGB und der Pflichtteisergänzungsanspruch im Art.2325 BGB
Während im deutschen Erbrecht eine Anrechnung in einer Schenkung ausdrücklich angeordnet werden muss, gilt im spanischen Erbrecht genau das Umgekehrte, sie gilt automatisch und müsste ausgeschlossen, folglich oftmals zu finden, in einer spanischen Schenkungsurkunde, „no colacionable“.
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