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Schenkung oder Erbschaft in Spanien
Schenkungssteuer
Die Schenkung in Spanien kann zur Steuerfalle werden, wenn man sich nicht ordentlich beraten lässt und eine Schenkung beim Notar beurkundet, ohne vorher die steuerlichen Konsequenzen zu kennen.
Die Schenkungssteuer wird in den einzelnen spanischen Regionen begünstigt, so ist beispielsweise die Schenkung auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, La Palma) begünstigt, wenn zwischen Ehegatten und an Kinder geschenkt wird. Siehe weiter unten Informationen zu der Schenkungssteuer in den einzelnen spanischen Regionen.
Weitere Steuer bei Schenkung – Wertzuwachssteuer (gemeindlich), Gewinnsteuer
Doch die Schenkungssteuer ist nicht die einzige Steuer, neben der gemeindlichen Wertzuwachssteuer fällt auch die Gewinnsteuer an, die für Nichtsteuerresidenten mit Steuerwohnsitz in Deutschland 19% auf die Differenz zwischen Erwerbspreis und Veräusserungspreis beträgt.
Wie hoch ist der Veräusserungspreis bei einer Schenkung?
Der Veräusserungspreis ist höchtstens der Marktwert, wobei die zu zahlende gemeindliche Wertzuwachssteuer abgezogen werden kann.
Der Erbwerbspreis ist der Kaufpreis mit den Nebenkosten und die späteren baulichen Erweiterungen (mejoras) oder Investitionen.
Beispiel:
Sie haben für 100.000,00 EUR eine Immobilie erworben und bei der Schenkung hat diese einen Marktwert von 200.000,00 EUR, damit müssen Sie als Schenker auf 100.000,00 EUR Gewinnsteuer von 19% zahlen. Hier müssen die Ausnahmen und Reduzierungsmöglichkeiten geprüft werden, um hohe Steuerzahlungen in der Gewinnsteuer zu vermeiden.
Wichtig:
Sollten Sie Zweifel haben, ob beispielsweise die verschenkte Immobilie und deren Vermietung eine gewerbliche Tätigkeit darstellen, dann nehmen Sie einen Beratungstermin mit RA D.Luickhardt in Anspruch. (Kontakt: d.luickhardt@legalium.com)
Da das spanische Erbschafs- und Schenkungssteuergesetz den einzelnen spanischen Regionen (comunidades autonomas) Gestaltungs- und Regelungskompetenz übertragen hat, sind diese Normen den gemeinstaatlichen, spanischen vorrangig.
Bei Immobilien und Unternehmen gilt der Belegenheitsort
Beispiel
leiblicher Sohn (ledig, 30 Jahre) bekommt von seinem Vater ein Vermögen im Wert von 800.000,00 EUR (Geldschenkung)
Vergleich Erbschaftssteuertabelle – weiterlesen
Autonome Regionen | Steuerzahlbetrag (EUR) |
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208.159,35 |
![]() |
200.122,67 |
![]() |
200,122,67 |
![]() |
185.500,00 |
![]() |
177.700,00 |
![]() |
176.700,00 |
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171.012,52 |
![]() |
56.000,00 |
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56.000,00 |
![]() |
56.000,00 |
![]() |
30.018,40 |
![]() |
4.002,45 |
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2.081,59 |
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2.000,06 |
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200,12 |
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