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Testament Spanien

 

Kontrolle und Erstellung eines Testaments in Spanien

 

Festzustellen ist, dass deutsche Staatsbürger dem deutschen Erbrecht unterliegen. – ACHTUNG Änderungen durch die Erbrechtsreform, die am 17.08.2015 in Spanien in Kraft trat

Damit ist ein Testament in Spanien grundsätzlich nach deutschem Recht zu erstellen.

 

Kann ein Testament in Spanien nach deutschem Recht erstellt werden?

 

Hier ist zu entscheiden: der formelle Rahmen des Testaments, also die Formvorschriften, die durch die spanische Notarverordnung festgelegt sind, bleibt auch mit der Erbrechtsreform eine spanische Form, sprich das Berliner Testament existiert in Spanien nicht.

Aber den Inhalt des Testaments, wer Erbe wird, wie mit Pflichtteilen und Erbquoten wird, richtet sich nach deutschem Recht.

 

Testamentserstellung – Rechtswahl

 

Die Neuheit ist, dass bislang stets das nationale Erbrecht des Testierenden angewendet wurde, aber jetzt eine Rechtswahl zur Pflicht wird, wenn der deutsche Testierende vor seinem Tod mindestens 6 Monate dauerhaft in Spanien ansässig war, dann würde spanisches Recht zur Anwendung kommen, anstelle des deutschen Erbrechts.

 

Wichtig

 

Die Rechtswahl zum deutschen Erbrecht hat nichts mit den Steuerpflichten bei einem Erbfall zu tun. Sie können sich mit der Rechtswahl zum deutschen Erbrecht nicht der Erbschaftssteuerpflicht in Spanien entziehen.

In Spanien werden die Immobilien bei einem Erbfall aufgrund der Belegenheit der Immobilie in Spanien besteuert. Dies hat nichts mit dem anwendbaren materiellen Erbrechts im Testament zu tun.

Der häufige Irrtum, dass eine in Spanien gelegene Immobilie nach spanischem Erbrecht vererbt wird, ist hiermit auch berichtigt.

Daraus folgt, dass kein deutscher Staatsbürger in Spanien ein Testament zu errichten hat, um seine Immobilie zu vererben.

 

Eine Testamentserrichtung in Spanien ist zu empfehlen, um

  1. Eine Rechtswahl zum deutschen Erbrecht ausdrücklich zu treffen
  2. Bei einem Erbfall zügig die Erbschaft in Spanien abwickeln zu können, da das spanische Testament den Erbschein ersetzt
  3. Das kostengünstige Testament in Spanien, erspart den teuren Erbschein aus Deutschland
  4. In Zukunft wird es einen europäischen Erbschein geben und hier ist der Kostenrahmen abzuwarten

Damit haben Sie auch schon die Lösung, wie eine spanische Immobilie vererbt werden kann.

Man erstellt ein spanisches Testament mit einer Beschränkung auf Spanien und die dortliegenden Güter (Immobilien) als Vermächtnis zugunsten eines Vermächtnisnehmers.

In dem spanischen Testament wird eine Rechtswahl ausdrücklich zum deutschen Erbrecht getroffen. Das Vermächtnisobjekt ist die spanische Immobilie.

 

Tipp zur Testamentsgestaltung im deutsch-spanischen Rechtsverkehr – Vorausvermächtnis

 

Effiziente Nachlassplanung und einfache Testamentgestaltung führt zu einer zügigen Erbfallabwicklung in Spanien und dient der Vermeidung von Streit unter den Kindern als Erben.

Das Vorausvermächtnis hat den Zweck, dass ein Erbe selbst bei ausschlagen der Erbschaft noch aus dem Nachlass ein bestimmtes Gut erhält.
Wenn zwei Kinder erben werden sollen, dann kann ein Kind bestimmte Nachlassgüter in Spanien erhalten.

TIPP: Haben Sie 2 Kinder und ein Kind möchte die Immobilie auf Teneriffa und das andere Kind nicht, dann können beide Kinder als Miterben zu gleichen Teilen eingesetzt werden und das Kind, welches die Immobilie auf Teneriffa erhalten soll, erhält als Vorausvermächtnis diese Immobilie zugewiesen.

Das Vorausvermächtnis ist in Deutschland im Art.2150 BGB geregelt und in Spanien in art.821, 833 und 890.2. CC (spanisches Zivilgesetzbuch)

Erbschaftssteuer Spartipp: Das Vorausvermächtnis hilft auch Steuern sparen, denn beispielsweise wird statt dem Kind dem Ehegatten ein Vorausvermächtnis erteilt, und zwar auf die lebenslange Immobilie auf Gran Canaria, dann fällt nur ein Bruchteil der Erbschaftssteuer an, als wenn der Ehegatte Alleinerbe und Volleigentümer der Immobilie werden würde.

 

Steuertipp – Erbschaftssteuer reduzieren

 

Vermeiden Sie hohe Bankguthaben in Spanien wenn es zu einem Erbfall des Kontoinhabers kommen kann, da die hohe spanische Erbschaftssteuer auch nach dem EugH Urteil vom 03.09.2014 zu erheblichen finanziellen Nachteilen führt, insbesondere da der deutsche Fiskus bislang die bezahlte Erbschaftssteuer in Spanien auf Bankvermögen in Deutschland nicht anerkennt, sprich Sie zahlen in Deutschland für das spanische Bankguthaben nochmals Erbschaftssteuer, wenn die persönlichen Freibeträge ausgeschöpft sind.

 

Testament erstellen – Gestaltungsmöglichkeiten

 

Weitere Gestaltungsmöglichkeiten erfahren Sie bei der persönlichen Einzelfallberatung in unseren deutschen und spanischen Kanzleistandorten, wobei vor allem auch Erbschaftssteuermodelle konzipiert werden, da nach wie vor in den meisten Regionen Spaniens eine hohe Erbschaftssteuerbelastung vorherrscht. Wir beraten Sie in deutscher Sprache.

 

Nutzen Sie auch unseren Service der steuerlichen Vergleichsberechnung

 

Wir berechnen Ihnen, ob es steuerlich günstiger ist, die spanische Immobilie zu Lebzeiten an die Kinder zu übertragen, sei es als Schenkung oder als Verkauf, oder den Erbfall mit der spanischen Erbschaftssteuer abzuwarten.

Hierzu benötigen wir die Kaufurkunde der Immobilie und den letzten Grundsteuerzahlbeleg.

 


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