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Testament nach deutschem Recht in Spanien
Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung in Spanien im Jahre 2025
Testament in Spanien:
Die europäische Erbrechtsordnung, seit dem 17.08.2015 in Kraft macht es notwendig, dass Immobilieneigentümer in Spanien ein Testament erstellen, in dem das deutsche Erbrecht gewählt wird. Ansonsten besteht das Risiko, dass spanisches Erbrecht zur Anwendung kommt, wenn vor dem Tod eine Ansässigkeit in Spanien bestand, die mindestens 6 Monate dauerte.
Vorteil eines Testaments in Spanien:
– Zweisprachig deutsch + spanisch
– Geltungsbereich in Spanien und Deutschland
– Preiswerter als in Deutschland
– Hinterlegung im spanischen zentralen Testamentsregister, so dass das Testament beim Tod stets beachtet werden muss
Wichtig:
Das Testament bestimmt das Erbrecht, aber nicht das Erbschaftssteuerrecht, welches sich nach dem Wohnort des Erben, Erblassers und dem Belegenheitsort der Güter handelt.
Bsp: Eine Immobilie in Spanien wird vererbt – das Testament bestimmt, an wen vererbt wird und die Erbschaftssteuer fällt für die Immobilie in Spanien an.
Tipp:
Sollte der Erbe in Deutschland leben, dann kann er die spanische Erbschaftssteuerlast teilweise auf die deutsche Erbschaftssteuerlast anrechnen.
Vorsorgevollmacht – poder general preventivo y autotutela
Wichtig:
In Spanien erlöschen Vollmachten mit dem Tod des Vollmachtgebers, nicht wie in Deutschland, wo sie über den Tod hinaus fortgelten können.
Deshalb ist stets die Vollmacht von dem Testament abzugrenzen. Das Testament gilt erst nach dem Tod.
Gibt es einen Unterschied der Vorsorgevollmacht zu einer allgemeinen Generalvollmacht?
Der Unterschied besteht darin, dass die Vorsorgevollmacht erst gilt, wenn eine Hilfsbedürftigkeit des Vollmachtgebers eingetreten ist.
Im übrigen gleicht sie einer Generalvollmacht, jedoch empfehlen wir, dass die Vermögensverfügungen stets nur mit einem Mehrheitsbeschluss mehrerer Vollmachtnehmer oder nur mit Zustimmung des zukünftigen Testamentsvollstreckers möglich sind, um Missbrauch zu vermeiden.
Der klassische Fall ist, dass die Pflegekraft Vermögensgüter veräussert und die späteren Erben sich vor einem vermögenslosen Nachlass sehen.
Patientenverfügung in Spanien – Testamento vital y voluntades anticipadas
Wichtig:
Die deutsche Patientenverfügung ist in Spanien nicht verbindlich, deshalb empfehlen wir eine Patientenverfügung, die in Spanien an ihrem Wohnort registriert wird.
Beispiel Catalunya – Katalonien (Barcelona – Girona – Tarragona)
Die Patientenverfügung in Spanien ist regional verschieden gesetzlich geregelt. Die katalanische Regelung mit einem Hinterlegungsregister (Registro de Voluntades Anticipadas) ist gesetzlich seit dem Jahre 2002 beispielhaft geregelt.
Die Patientenverfügung, die wir für Sie in Barcelona oder auch Girona oder Tarragona mit unserem Hausnotar erstellen, wird elektronisch an das Register gemeldet.
Inhalt der Patientenverfügung:
– Entscheidung über lebensverlängernde Massnahmen
– Einsatz von Schmerzmitteln
– Beschränkung der medizinischen Möglichkeiten, um einen „würdigen Tod“ zu ermöglichen
– Etc
Die Patientenverfügung kann zweisprachig, auf deutsch und spanisch erstellt werden.
Unser Service:
Wir erstellen Ihnen eine komplette steuerliche und rechtliche Nachlassplanung in Spanien und Deutschland, unter der Berücksichtigung der schenkungs- und erbschaftssteuerlichen Möglichkeiten, lebzeitige Verfügungen und der Nachlassverwaltung, bis hin zur Testamentsvollstreckung.
Ein Baustein ist, dass nicht nur ein Testament erstellt wird, welches Vermögensfragen regelt, sondern auch eine Personensorge mit der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, die wir in Barcelona, Katalonien, in Madrid, und auch auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria) anbieten.
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