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Schenkungen in Spanien oder Erbschaften von
spanischen Immobilien zu welchem Wert?
Stand: 22.06.2022
Vor 11.07.2021
Vor dem 11.07.2021 konnte bei Schenkungen und Erbschaften von Immobilien stets der steuerliche Mindestwert angesetzt werden, der geringer als der Marktwert war, und höher als der Katasterwert.
Nach 11.07.2021
Seit dem 11.07.2021 und der einschlägigen Gesetzesänderung gilt der höchste der folgenden Werte.
Schenkung
- Referenzwert
- Marktwert (sollte der Referenzwert nicht veröffentlicht sein)
- Wertangabe der Partei
Nicht relevant ist der Katasterwert, der nur für die Grundsteuererhebung wichtig ist. Der Steuerliche Mindestwert ist im Jahre 2022 ebensowenig von Belang.
Erbschaft (Todesfall nach dem 01.01.2022)
- Referenzwert
- Marktwert (sollte der Referenzwert nicht veröffentlicht sein)
- Wertangabe der Partei
Nicht relevant ist der Katasterwert, der nur für die Grundsteuererhebung wichtig ist. Der Steuerliche Mindestwert ist im Jahre 2022 ebensowenig von Belang.
Steuertipp:
Bei Erbschaften einer spanischen Immobilie mit späterer Verkaufsabsicht sollten Sie
- eine Beratung von Herrn RA D.Luickhardt, Steuerberater in Spanien und Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, da die Gewinnsteuer erheblich durch die Wertfestsetzung beeinflusst werden kann.
- und unseren Service der Hausarchitektin zur Marktwertfeststellung der spanischen Immobilie heranziehen.
- sollte der Referenzwert der Immobilie zu hoch sein, kann dieser gegenüber der Behörde angefochten werden.
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