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Erbschaftsteuer sparen bei Erbfällen in Deutschland und Spanien

 

Niessbrauch

 

Der Niessbrauch wird oftmals in Spanien angewendet . Eltern kaufen eine spanische Immobilie und erwerben nur das lebenslange Niessbrauchsrecht, wogegen das Kind schon wirtschaftlicher Eigentümer wird (nuda propiedad). Mit dem Tod der Eltern fällt keine Erbschaftsteuer an, sondern nur Grunderwerbsteuer.

 

Steuerfalle Niessbrauch Spanien beim Immobilienverkauf

Doch wenn die Immobilie zu Lebzeiten verkauft wird, dann ist das Niessbrauch der Eltern nicht mehr steuergünstig. Der Grund ist, dass das Niessbrauchsrecht jährlich an Wert verliert, es erfolgt eine Abschreibung von 3%. Damit sinkt der Anschaffungswert. Bei einem Verkauf einer spanischen Immobilie wird der zu besteuernde Gewinn aus der Differenz des Anschaffungswertes (Kaufpreis + Investitionen + bauliche Erweiterungen + Steuern + Nebenkosten) und Verkaufspreis berechnet.

Doch wenn der Anschaffungswert jährlich mit 3% sinkt, dann steigt die Differenz und damit der Gewinn beim Immobilienverkauf.

Empfehlung

Wir empfehlen Ihnen eine Beratung schon vor dem Immobilienkauf in Spanien, um nicht später steuerliche Nachteile zu haben. S

 

Beispiel:

Frau x vererbt ohne Kinder zu haben, alles an Ihre Freundin y und ihren Ehegatten y2. Zur Steuerminderung soll der Sohn der Freunde ein Wohnrecht von 15 Jahren haben.

Die Steuerminderung erfolgt durch

  • – Wohnrecht: Abzug der Steuerlast des Freundespaar und Verteilung der Erbschaftssteuerlast von 30% auf den minderjährigen Sohn der Freunde.
  • – Variante: Die Freundin erhält ein Niessbrauchsrecht – kann also eine Miteigentumshälfte nutzen, wogegen das Wohnrecht auf der anderen Miteigentumshälfte ruht.

Der Niessbrauch führt regelmässig zum Abzug eines Wertanteiles, der sich nach dem Alter des Niessbrauchsberechtigten richtet, wenn es sich um einen lebenslangen Niessbrauch handelt, der also mit dem Tod des Niessbrauchsberechtigten auf der spanischen Immobilie erlischt.

Berechnungsbeispiel

Niessbrauchsberechtigter ist 75 Jahre alt
Spanischer Immobilienwert 100.000 EUR
Niessbrauchswert auf der spanischen Immobilie: 10.000 EUR
Sogenannte nackte Eigentum an der spanischen Immobilie mit einem Wert von: 90.000 EUR

Eine Variante zum lebenslangen Niessbrauch ist der sogenannte zeitlich begrenzte Niessbrauch auf einen bestimmten Zeitraum, der mit 2% vom spanischen Immobilienwert pro Jahr, auf maximal 70% berechnet werden kann.

 

Tipp:

Der zeitliche bestimmte Niessbrauch ist vererbbar und damit kann die Erbschaftssteuerlast für den sogenannten nackten Eigentümer nochmals zeitlich hinausgezögert werden.

 

Schlussfolgerung:

Erbschaftsteuer in Spanien kann durch eine professionelle Nachlassplanung durch unser Expertenteam im deutschen und spanischen Erbschaftsteuerrecht effizient vermindert werden, und selbst dann, wenn Lebenspartner oder andere nicht verwandte Personen in Spanien die Immobilie erben sollen.

Erbschaftsteuerminderung durch Gestaltung einer zeitlich bestimmten Niessbrauchsgewährung auf der spanischen Immobilie mit Abspaltung des Wohnrechts als dingliche Belastung, steuermindernd in der spanischen Erbschaftsteuer.

 


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