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Schenkung in Spanien
Besteuerungsort bei Schenkung in Spanien
Mit der Entscheidung der spanischen Finanzbehörde DGT vom 13.02.2019 wurde klargestellt, dass wenn ein Deutscher an seine Ehefrau, die in Madrid lebt und die geschenkte Immobilie in Montroig belegen ist, dass nicht in Deutschland die Schenkungsteuer zu bezahlen ist, sondern in Madrid.
Nutzen Sie den Service von RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Spanien und Deutschland für Erbrecht, und seinem Legalium Team, von der Nachlassplanung in erbschaftsteuerlicher Hinsicht, zur zweisprachigen Testamentserstellung in Spanien, bis hin zur Erbschaftsabwicklung mit Erledigung der Fomalitäten der Erbschaftsteuer und Vollabwicklung des Immobilienverkaufes in Spanien.
Wir sind tätig auf Mallorca, Ibiza, Barcelona, Costa Brava, Madrid, Alicante, Marbella, Teneriffa, La Palma, Fuerteventura und Gran Canaria.
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