Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
Madrid - Barcelona - Mallorca - Teneriffa - Gran Canaria - Berlin - Hannover - Tettnang
Besonderheiten in der Region Valencia
Reduzierung in der Erbschaft- und Schenkungssteuer
Aktuell 25.07.2023
Die Regierung von Carlos Mazón beschließt, die Erbschaftssteuer auf 99 % zu senken.
Dies ist die erste Maßnahme der neuen autonomen Regierung.
Die Maßnahme bedeutet, dass die Erbschaftssteuer wie folgt reduziert wird
- Kinder unter 21 Jahren – 99 %
- Ehegatten und Eltern – 99%
- Geschwister, Neffen und Nichten – 50%
Diese Massnahmen wurden rückwirkend, zum 28.05.2023, Tag der Wahlen, veranbschiedet.
Ebenso ist die Abschaffung der Kurtaxe in Planung.
Nutzen Sie den Service von RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Spanien und Deutschland für Erbrecht, und seinem Legalium Team, von der Nachlassplanung in erbschaftsteuerlicher Hinsicht, zur zweisprachigen Testamentserstellung in Spanien, bis hin zur Erbschaftsabwicklung mit Erledigung der Fomalitäten der Erbschaftsteuer und Vollabwicklung des Immobilienverkaufes in Spanien.
Nutzen Sie unseren Service der Steuerberechnung vor der Ausführung der Schenkung in Spanien. Zum einen dient es zur steuerlichen Optimierung und zum anderen werden alle anfallenden Steuern berechnet, auch die gemeindliche Wertzuwachssteuer und die Veräusserungssteuer, die in Spanie nicht nur beim Verkauf, sondern auch bei Schenkung zur Zahlung fällig werden kann, abhängig vom Schenkungswert. Der Schenkungswert ist nicht der Katasterwert, sondern der Referenzwert.
Wir sind tätig auf Mallorca, Ibiza, Barcelona, Costa Brava, Madrid, Alicante, Marbella, Teneriffa, La Palma, Fuerteventura und Gran Canaria.
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Kontakt Deutschland
0049 7542 937 982
Kontakt Telefon
0034 922 788 881
Kontakt Fax
0034 922 789 358
Kontakt Email
info@legalium.com