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Besonderheiten in den Regionen Valencia und Murcia

 

Persönlicher Grundfreibetrag in der Erbschaftsteuer bei Erbschaften zwischen Ehegatten und von Eltern an Kinder(Gruppe II): 100.000 EUR Freibetrag.

Erbschaften von Grosseltern an Enkel sind in Bezug auf den Freibetrag im Einzelfall zu prüfen.

Bei Schwerbehinderungen über einen Grad von 65%, besteht ein zusätzlicher Freibetrag von 240.000 EUR.

Die dauerhafte Wohnsitz Immobilie, wird nur noch bis zu 150.000 EUR bis zu 95% vom Wert steuerfrei gestellt.

Die Vergünstigung in der Steuerzahllast wird von 75% auf 50% für Erbschaften ab dem 01.01.2017 angewendet.

 

Schenkung in der Region Valencia

In der Schenkungsteuer hat die Region von Valencia (Alicante, Dénia, Castellón) weiterhin eine Vergünstigung auf die Schenkungsteuerzahllast von 75%, wenn die Schenkung einen Wert von 150.000,00 EUR nicht überschreitet und der Beschenkte nicht mehr als 2 Millionen EUR Vorvermögen hat.

 

Wichtig

Die Vergünstigung kann nur alle 5 Jahre angewendet werden.

 

Beispiel

Vater, steuerlich ansässig in Deutschland, verschenkt eine Immobilie in Dénia an sein Kind. Wert der Immobilie beträgt 500.000,00 EUR.

Freibetrag für Kind über 21 Jahre: 100.000,00 EUR

Besteuerungsgrundlage: 400.000,00 EUR

Steuerzahllast: 81.018,76 EUR

Vergünstigung: 50% Steuervergünstigung auf den Steuerzahlbetrag bei einer Schenkung

Alternativ:

Immobilie mit 140.000,00 EUR Wert

Freibetrag: 100.000,00 EUR

Besteuerungsgrundlage: 40.000,00 EUR

Steuerlast Schenkung: 3.741,00 EUR

Vergünstigung 50%

Schenkungsteuer: 1.870,50 EUR

Zu beachten sind noch die Steuern, die anfallen: staatliche Gewinnsteuer mit 19% auf den Gewinn + gemeindliche Wertzuwachsteuer, die zur Zeit in der gesetzlichen Revision bei Schenkungen ist.

 

Erbschaft, Erbschaftsteuer Region Murcia

Seit dem 12.1.2017 gilt: persönlicher Grundfreibetrag in der Erbschaftsteuer bei Erbschaften zwischen Ehegatten und von Eltern an Kinder (Gruppe

II): 15.956,87 EUR Freibetrag Erbschaften von Grosseltern an Enkel sind in Bezug auf den Freibetrag im Einzelfall zu prüfen.

Die Vergünstigung in der Erbschaftsteuerzahllast wird von 50 auf 60% erhöht. Damit wird die Erbschaftsteuer in Murcia um 10% vermindert.

 

Schenkung in der Region Murcia

Ab dem 01.01.2018 haben Verwandte der Gruppe II, Kinder und ehegatten, eine Vergünstigung von 99%, statt bislang 60%. Damit wird in Murcia die Erbschaftsteuer praktisch eliminiert. In der Region Lorca gilt sogar eine Vergünstigung in der Erbschaftsteuer bis zum 31.12.2018 von 100%, wenn der Tod durch das Erdbeben verursacht wurde.

 

Aktuelle Rechtsprechung für Nichtsteuerresidenten in Spanien

Ein Urteil des Finanzgerichtes (DGT vom 27.09.16) bestätigt nochmals das EuGH Urteil vom 03.09.2014, dass ein Nichtsteuerresident sehr wohl die regionalen Normen anwenden kann und nicht die zentralstaatlichen.

 

Beispiel aus der Praxis zur Erbschaftssteuer in Spanien:

Immobilie in San Javier (Murcia) mit einem Wert von 95.837 EUR wird von dem Vater an das Kind vererbt.

Vater und Kind leben in Deutschland und sind damit Nichtsteuerresident in Spanien.

Erbschaftssteuer nach staatlichen spanischen Regeln:

Steuerlast für das Kind: 9.166,06 EUR

Nach der zitierten Rechtsprechung ist diese Berechnung nicht mehr anzuwenden, da jetzt die lokale Murcia Vergünstigungsregelung genommen werden kann und dann ergibt sich im Jahre 2017 nur noch eine Steuerzahllast von 3.666,42 EUR

 

Hinweis:

Seit 2018 gilt diese Regelung auch für die Schweizer Staatsbürger.

Beachten Sie, dass Murcia eine eigene Steuertabelle hat, es darf nicht die spanische und staatliche Erbschaftssteuertabelle angewendet werden.

Besteuerungsgrundlage (EUR) Steuerzahlbetrag (EUR) Grundlage Rest (EUR) Steuersatz (%)
0,00 0,00 7.993,46 7,65
7.993,46 611,50 7.987,45 8,50
15.980,91 1.290,43 7.987,45 9,35
23.968,36 2.037,26 7.987,45 10,20
31.955,81 2.851,98 7.987,45 11,05
39.943,26 3.734,59 7.987,45 11,90
47.930,72 4.685,10 7.987,45 12,75
55.918,17 5.703,50 7.987,45 13,60
63.905,62 6.789,79 7.987,45 14,45
71.893,07 7.987,45 7.987,45 15,30
79.880,52 9.166,06 39.877,15 16,15
119.757,67 15.606,22 39.877,16 18,70
159.634,83 23.063,25 79.754,30 21,25
239.389,13 40.011,04 159.388,41 25,50
398.777,54 80.655,08 398.777,54 29,75
797.555,08 199.291,40 weiter 34,00

 


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