Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
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Besonderheiten in der Region Valencia
Reduzierung in der Erbschaft- und Schenkungssteuer
Aktuell 25.07.2023
Die Regierung von Carlos Mazón beschließt, die Erbschaftssteuer auf 99 % zu senken.
Dies ist die erste Maßnahme der neuen autonomen Regierung.
Die Maßnahme bedeutet, dass die Erbschaftssteuer wie folgt reduziert wird
- Kinder unter 21 Jahren – 99 %
- Ehegatten und Eltern – 99%
- Geschwister, Neffen und Nichten – 50%
Diese Massnahmen wurden rückwirkend, zum 28.05.2023, Tag der Wahlen, veranbschiedet.
Ebenso ist die Abschaffung der Kurtaxe in Planung.
Nutzen Sie den Service von RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Spanien und Deutschland für Erbrecht, und seinem Legalium Team, von der Nachlassplanung in erbschaftsteuerlicher Hinsicht, zur zweisprachigen Testamentserstellung in Spanien, bis hin zur Erbschaftsabwicklung mit Erledigung der Fomalitäten der Erbschaftsteuer und Vollabwicklung des Immobilienverkaufes in Spanien.
Wir sind tätig auf Mallorca, Ibiza, Barcelona, Costa Brava, Madrid, Alicante, Marbella, Teneriffa, La Palma, Fuerteventura und Gran Canaria.
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