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Besonderheiten Katalonien

 

Änderungen ab dem 01.05.2020

 

  • 95% Erbschaftsteuerfreiheit besteht beim Erwerb durch Erbschaft von Kulturgütern. Der Erbe muss diese Erbschaft 5 Jahre in seinem Vermögen halten, es sei denn, die Güter werden an die Katalonische Regierung oder Gemeinden verschenkt, dann ist die 5 Jahre Haltefrist nicht einzuhalten.
  • Neuheiten bei Schenkungen und der Schenkungssteuer – 95% Steuerfreiheit bei Schenkungen an Stiftungen oder gemeinnützige Vereine. Ausgenommen sind Schenkungen an politische Parteien und Immobiienschenkungen. WICHTIG: die Schenkungsteuererklärung ist innerhalb von einem Monat nach der Schenkung einzureichen, um die Steuerfreiheit zu erlangen, zudem ist eine notarielle Schenkungsurkunde zu erreichten.

 

Besonders in der katalanischen Erbschaftsteuer (Barcelona, Lloret de Mar, Sitges) ist die Anwendung der eigenen Steuertabelle.

 

Vorvermögen Erbe Verwandtschaftsgrad, Gruppe I/II Verwandtschaftsgrad, Gruppe III Verwandtschaftsgrad, Gruppe IV
0 – 500.000 1,0000 1,5882 2,0000
500.000 – 2.000.000 1,1000 1,5882 2,0000
2.000.000,01 – 4.000.000 1,1500 1,5882 2,0000
> 4.000.000,01 1,2000 1,5882 2,0000

Steuertabelle katalonische Erbschaftsteuer

 

Besteuerungsgrundlage (EUR) Steuerzahlbetrag (EUR) Grundlage Rest (EUR) Steuersatz (%)
0 0,00 50.000,00 7
50.000,00 3.500,00 150.000,00 11
150.000,00 14.500,00 400.000,00 17
400.000,00 57.000,00 800.000,00 24
800.000,00 153.000,00 fortfolgend 32

Beispiel Steuerberechnung Katalonien

 

Geerbtes Vermögen nach Abzug des persönlichen Freibetrages von 100.000,00 EUR: 120.000,00 EUR

Quote gemäß der Steuertabelle 3.500,00 EUR (Besteuerungsgrundlage zwischen 50.000 EUR – 150.000 EUR)

Rest der Besteuerungsgrundlage: 120.000 EUR – 50.000 EUR = 70.000 EUR

Anwendbarer Steuersatz = 70.000 * 11% = 7.700 EUR

Gesamt Steuer zu zahlen: 7.700 + 3.500 = 11.200 EUR

 

Reduzierung der Steuerzahllast

Reduzierung der Steuerzahllast bei Steuerpflichtigen der Gruppe I (Kinder unter 21 Jahre)

 

Bemessungsgrundlage bis EUR Reduzierung % Restbetrag Reduzierung %
0,00 0,00 100.000,00 99,00
100.000,00 99,00 100.000,00 97,00
200.000,00 98,00 100.000,00 95,00
300.000,00 97,00 200.000,00 90,00
500.000,00 94,20 250.000,00 80,00
750.000,00 89,47 250.000,00 70,00
1.000.000,00 84,60 500.000,00 60,00
1.500.000,00 76,40 500.000,00 50,00
2.000,000,00 69,80 500.000,00 40,00
2.500.000,00 63,84 500.000,00 25,00
3.000.000,00 57,37 fortfolgend 20,00

Hinweis:

Bei Ehegatten oder Kindern über 21 Jahre (Gruppe II) wird die Steuerzahllast reduziert, bei diesen Steuerpflichtigen wird folgende Tabelle angewendet.

Reduzierung der Steuerzahllast bei Steuerpflichtigen der Gruppe II

 

Bemessungsgrundlage bis EUR Reduzierung % Restbetrag Reduzierung %
0,00 0,00 100.000,00 60,00
100.000,00 60,00 100.000,00 55,00
200.000,00 57,50 100.000,00 50,00
300.000,00 55,00 200.000,00 45,00
500.000,00 51,00 250.000,00 40,00
750.000,00 47,33 250.000,00 35,00
1.000.000,00 44,25 500.000,00 30,00
1.500.000,00 39,50 500.000,00 25,00
2.000,000,00 35,88 500.000,00 20,00
2.500.000,00 32,70 500.000,00 10,00
3.000.000,00 28,92 fortfolgend 0,00

 


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