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Besonderheiten Katalonien

 

Erbschaftsteuer Katalonien aktuell im Jahr 2024 (Erbschaftsteuerreform in Kraft seit dem 15.03.2024)

 

Die Höhe der Erbschaftsteuer wird durch folgende Faktoren beeinflusst:

  • Wert der Erbschaft
  • Art des geerbten Vermögens (z.B. ein Haus, ein Unternehmen…)
  • persönliche Situation des jeweiligen Erben (Behinderung, vorhandenes Vermögen)
  • Beziehung zwischen dem Erblasser und dem Erben

 

Ermäßigung gemäss dem Verwandtschaftsgrad

 

In Katalonien kann die Ermäßigung für die Verwandtschaftsgruppen I und II gemäß Artikel 20.2.a) des Gesetzes 29/1987 vom 18. Dezember über die Erbschafts- und Schenkungssteuer bis zu 500.000 EUR für den Ehegatten und 275.000 EUR für die Kinder betragen.

Bei Erwerben von Todes wegen wird die Steuerbemessungsgrundlage aufgrund des Verwandtschaftsgrads zwischen dem Erwerber und dem Verstorbenen wie folgt ermäßigt:

 

  Verwandschaftsgruppe Ermässigung
I Erbschaften von Abkömmlingen (inkl. Adoptivkinder) < 21 Jahre 100.000 EUR + 12.000 EUR pro Jahr unter 21 Jahre, Höchstsatz: 196.000 EUR
II Erbschaften von Abkömmlingen über 21 Jahre (inkl. Adoptivkinder), Ehegatten, Eltern in aufsteigender Linie (inkl. Adoptiveltern) Ehegatte: 100.000 EUR (Steuertipp: 99% Gesamtvergünstigung auf die Steuerlast), Kinder: 100.000 EUR, sonstige Abkömmlinge: 50.000 EUr, Eltern: 30.000 EUR
III Erbschaften Verwandte zweiten und dritten Grades in der Seitenlinie 8.000 EUR
IV Erbschaften Verwandte zweiten und vierten Grades in der Seitenlinie, nicht Verwandte

 

Bei Schwerbehinderung von 33-64% zusätzliche Steuerermässigung von 275.000 EUR. 

Bei einer Schwerbehinderung ab 65% zusätzliche Steuerermässigung von 650.000 EUR. 

Nach Anwendung der entsprechenden Ermäßigungen ist der der Steuerbemessungsgrundlage entsprechende Satz anzuwenden. In Katalonien ist der anzuwendende Satz wie folgt:

 

Steuertabelle katalonische Erbschaftsteuer

 

Besteuerungsgrundlage (EUR) Steuerzahlbetrag (EUR) Grundlage Rest (EUR) Steuersatz (%)
0 0,00 50.000,00 7
50.000,00 3.500,00 150.000,00 11
150.000,00 14.500,00 400.000,00 17
400.000,00 57.000,00 800.000,00 24
800.000,00 153.000,00 fortfolgend 32

Multiplikator-Koeffizienten (aktuell 15.09.2024)

 

Vorvermögen (EUR) Gruppe I, II Grupe III Gruppe IV
0 – 500.000 1,0000 1,5882 2,0000
50.000,01 – 2.000.000,00 1,1000 1,5882 2,0000
2.000.000,01 – 4.000.000,00 1,1500 1,5882 2,0000
> 400.000,01 1,2000 1,5882 2,0000

 

 


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