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Erbschaftsteuer Spanien – Stiefkinder

 

Erbschaftsteuer berechnen – Teneriffa

 

RA D.Luickhardt, Steuerberater in Spanien, Rechtsanwalt für Erbrecht und sein Legalium Team beraten Sie auf deutsch in Spanien, und Deutschland bei Erbschaft und Erbschaftsteuer.

Nutzen Sie auch unseren Service der Vollabwicklung der Erbschaft in Spanien, von der Erbscheinsbearbeitung, notarieller Erbschaftsannahme, Erbschaftsteuererklärung, Grundbuchberichtigung nach Erbschaft und Immobilienverkauf oder Miteigentumsaufteilung.

Urteil höchstes spanisches Zivilgericht Spanien

 

Das Urteil vom höchsten spanischen Zivilgericht macht die Anwendung der Erbschaftsteuer in Spanien deutlich, regionsübergreifend, wenn der Ehegatte vorverstirbt und dann Kinder des erstverstorbenen Ehegatten vom überlebenden Ehegatten erben, ohne mit dem überlebenden Ehegatten verwandt zu sein.

Obgleich bei diesen Erbschaften von Nichtsblutverwandten bei der Gradberechnung von dem vorverstorbenen Blutsverwandten ausgegangen wird, wurde hier Gruppe III angewendet.

Beispiel aus der Praxis

Die Vorverstorbene hatte 1 Kind, das nicht vom Ehegatten abstammte und letztlich erbt dieses Kind vom Ehegatten.

Die Beteiligten leben alle in Deutschland, doch die Immobilie ist auf Teneriffa belegen. Deshalb ist auch in Teneriffa die Erbschaftsteuer zu bezahlen.

Im Testament wurde das deutsche Erbrecht vereinbart, was aber nicht von der Erbschaftsteuer Pflicht auf Teneriffa befreit.

Im Testament wurde der überlebende Ehegatte als Erbe eingesetzt und der letztversterbende vererbt an das Kind.

Tipp

Hätte die Ehefrau direkt an ihr Kind vererbt, dann hätte das Kind 99,9% Vergüenstigung in der Erbschaftsteuer geltend machen können und hätte praktisch keine Erbschaftsteuer bezahlt.

Doch die Einsetzung des Ehegatten hat gravierende Belastungen in der Erbschaftsteuer zur Folge.

Berechnung Erbschaftsteuer Teneriffa

Immobilie – Wert: 100.000,00 EUR
Berechnung:
+ 3% Hausratspauschale: AKTUELL 2020 – das Hausrat wird nicht mehr pauschal mit 3% besteuert – weiterlesen

Wert: 103.000,00 EUR

– Freibetrag Gruppe III: -9.300
= Besteuerungsgrundlage: 93.700 EUR
Steuerzahlbetrag: 11.397,91 EUR

Gruppe III Ausgleichskoeffizient 1,588

Steuerzahlbetrag Erbschaftsteuer Teneriffa: 18.099,88 EUR

Vergleichbale Fälle in der Erbschaftsteuer, die einer Einzelfallberatung bedürfen, sind Lebenspartnerschaften, Stiefkinder, Erbschaften von Eltern des verstorbenen Ehegatten, Erbschaften an Neffen.

Informationen zum Ausgleichskoeffizient in der Erbschaftsteuer

Das Vorvermögen, dass der Erbe vor dem Erball hatte wird ebenso berücksichtigt. Die Steuerschuld wird berechnet, in dem der Ausgleichkoeffizient mit der ermittelten Steuerhöhe (Punkt 4) multipliziert wird.

Verwandte ersten und zweiten Grades (Steuerklasse 1 und 2) – Blutsverwandtschaft
Verwandte dritten Grades und Affinitaet (durch gesetzliches Band (Ehe), nicht Blutsverwandtschaft – Gruppe 3

Vorvermögen (EUR) Steuerklasse 1. und 2. Steuerklasse 3. Steuerklasse 4.
0 – 402.678,11 1,0000 1,5882 2,0000
402.678,11 – 2.007.380,43 1,0500 1,6676 2,1000
2.007.380,43 – 4.020.770,98 1,1000 1,7471 2,2000
> 4.020.770,98 1,2000 1,9059 2,4000

 


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