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Bewertung Immobilie – Erbschaft Spanien

 

Beispiel: Teneriffa, Gran Canaria

 

Sie haben eine Erbschaft auf Teneriffa und die Immobilie hat einen Katasterwert von 100.000,00 EUR. Sie sind nicht in der Lage den Erbschaftswert der Immobilie für die gesetzlich vorgeschriebene Erbschaftsteuererklärung innerhalb von 6 Monaten zu bestimmen?

 

Aktuell 2021

Mit dem aktuellen Gesetz L11/2021, welches am 11.07.2021 in Kraft trat, wird der Art.9 des spanischen Erbschaftsteuergesetz geändert und es gilt nunmehr nicht mehr der Verkehrswert bei einer Erbschaft einer Immobilie in Spanien, sondern der “Marktwert”, der definiert wird, als der wahrscheinliche Wert, zu dem eine Immobilie zwischen unabhängigen Vertragspartnern verkauft werden könnte.

In Absatz 3 wird bei Immobilien noch die Sonderregelung eingefügt, dass die Katasterbehörde einen “valor de referencia” – Referenzwert erlassen kann, der wenn er höher als der Marktwert ist bzw. veröffentlicht wurde, dem Marktwert vorgeht.

 

Tipp

Deutsches Testament Teneriffa, Gran Canaria: bei der Testamentsgestaltung sollte beachtet werden, dass das deutsche Erbrecht gewählt wird, wenn der dauerhafte Wohnsitz in der Wohnung auf Gran Canaria oder Teneriffa angegeben wird, das ansonsten spanisches Erbrecht aufgrund der Ansässigkeit automatisch Anwendung finden würde.

 

Nutzen Sie unseren Service und unsere Kompetenz im deutschen, spanischen Erbrecht und kanarischen Erbschaftsteuerrecht in der Gestaltung Ihres zweisprachigen Testaments auf Teneriffa und Gran Canaria.

 

Beachten Sie, dass Sie eine Erbschaft nicht ohne vorhergehendes Gutachten selbst bewerten, da bei einer Überbewertung die Finanzbehörde stets den höheren Wert als verbindlich annimmt und Sie können von diesem nicht mehr abkommen, auch nicht durch en nachgereichtes Wertgutachten.

 


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