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Besonderheiten Katalonien

 

Erbschaftsteuer Katalonien aktuell im Jahr 2025 (Erbschaftsteuerreform in Kraft seit dem 15.03.2024)

Stand 25.03.2025

 

Die Höhe der Erbschaftsteuer wird durch folgende Faktoren beeinflusst:

  • Wert der Erbschaft
  • Art des geerbten Vermögens (z.B. ein Haus, ein Unternehmen…)
  • persönliche Situation des jeweiligen Erben (Behinderung, vorhandenes Vermögen)
  • Beziehung zwischen dem Erblasser und dem Erben

 

Ermäßigung gemäss dem Verwandtschaftsgrad

 

In Katalonien kann die Ermäßigung für die Verwandtschaftsgruppen I und II gemäß Artikel 20.2.a) des Gesetzes 29/1987 vom 18. Dezember über die Erbschafts- und Schenkungssteuer bis zu 500.000 EUR für den Ehegatten und 275.000 EUR für die Kinder betragen.

Bei Erwerben von Todes wegen wird die Steuerbemessungsgrundlage aufgrund des Verwandtschaftsgrads zwischen dem Erwerber und dem Verstorbenen wie folgt ermäßigt:

 

  Verwandschaftsgruppe Ermässigung
I Erbschaften von Abkömmlingen (inkl. Adoptivkinder) < 21 Jahre 100.000 EUR + 12.000 EUR pro Jahr unter 21 Jahre, Höchstsatz: 196.000 EUR
II Erbschaften von Abkömmlingen über 21 Jahre (inkl. Adoptivkinder), Ehegatten, Eltern in aufsteigender Linie (inkl. Adoptiveltern) Ehegatte: 100.000 EUR (Steuertipp: 99% Gesamtvergünstigung auf die Steuerlast), Kinder: 100.000 EUR, sonstige Abkömmlinge: 50.000 EUr, Eltern: 30.000 EUR
III Erbschaften Verwandte zweiten und dritten Grades in der Seitenlinie 8.000 EUR
IV Erbschaften Verwandte zweiten und vierten Grades in der Seitenlinie, nicht Verwandte

 

Bei Schwerbehinderung von 33-64% zusätzliche Steuerermässigung von 275.000 EUR. 

Bei einer Schwerbehinderung ab 65% zusätzliche Steuerermässigung von 650.000 EUR. 

Nach Anwendung der entsprechenden Ermäßigungen ist der der Steuerbemessungsgrundlage entsprechende Satz anzuwenden. In Katalonien ist der anzuwendende Satz wie folgt:

 

Steuertabelle katalonische Erbschaftsteuer

 

Besteuerungsgrundlage (EUR) Steuerzahlbetrag (EUR) Grundlage Rest (EUR) Steuersatz (%)
0 0,00 50.000,00 7
50.000,00 3.500,00 150.000,00 11
150.000,00 14.500,00 400.000,00 17
400.000,00 57.000,00 800.000,00 24
800.000,00 153.000,00 fortfolgend 32

Multiplikator-Koeffizienten (aktuell 15.09.2024)

 

Vorvermögen (EUR) Gruppe I, II Grupe III Gruppe IV
0 – 500.000 1,0000 1,5882 2,0000
50.000,01 – 2.000.000,00 1,1000 1,5882 2,0000
2.000.000,01 – 4.000.000,00 1,1500 1,5882 2,0000
> 400.000,01 1,2000 1,5882 2,0000

 

Fallbeispiele

 

In den beiden aktuellen Fallbeispielen können Sie erkennen, dass die Vererbung einer Immobilie in Katalonien (Figueres, Costa Brava, Barcelona, Sitges) in Bezug auf die Erbschaftssteuer in Katalonien günstiger ist, wenn die Ehegattin die Immobilie erhält und nicht das Kind.

Jeder Einzelfall bedarf einer gesonderten steuerlichen Analyse und in jedem Falle stehen wir Ihnen für die vollständige rechtliche und steuerliche Erbschaftsabwicklung in ganz Spanien zur Verfügung.

 

 

Wichtige Eckpunkte jeder Erbschaft in Spanien

 

  • Jede Erbschaft muss durch einen Erbschein mit Apostille oder europäisches Nachlasszeugnis oder ein spanisches Testament nachgewiesen werden. In der Praxis ist es günstiger, gerade für steuerlich Nichtansässige in Spanien, ein Testament zweisprachig mit deutscher Rechtswahl (Erbrechtswahl nach dem Heimatland) in Spanien zu erstellen.
  • Wichtig ist, dass zu Lebzeiten eine Erbschaftssteuerplanung für Spanien und Deutschland stattfindet, auch um die Anrechnungsmöglichkeiten in der Erbschaftssteuer zwischen Spanien und Deutschland optimal nutzen zu können.
  • die Erbschaftssteuererklärungsfrist beträgt nur 6 Monate, und ist bis zum 5. Monat verlängerbar auf Antrag, bis auf 12 Monate Gesamtdauer.

     

Fallbeispiel:

Erbschaft zugunsten eines Kindes, wenn die Immobilie in Katalonien liegt und Vater und Kind in Deutschland – Schweiz steuerlich ansässig sind. Sie werden gleich behandelt, als ob sie in Katalonien steuerlich ansässig wären.

Hans, 30 Jahre alt, erhält eine Erbschaft von 120.000 EUR (Immobilien Referenzwert der Immobilie in der Costa Brava). Die Erbschaft erhält er von seinem Vater, der am 25.03.2025 verstorben ist. Beachten Sie die 6 monatige steuerliche Erklärungsfrist für die Erbschaftssteuer in Spanien-Katalonien.

  • Wert der Vermögenswerte und Rechte: 120.000 €
  • Steuerbemessungsgrundlage: 120.000 €
  • Abzüge: 100.000 € (Abzug für Kinder ab 21 Jahren)
  • Steuerpflichtiger Betrag: 20.000 €
  • Tarif: 1.400 € (7 % für Beträge bis 50.000 €)
  • Gesamtbetrag: 1.400 €
  • Multiplikator: 1 (Gruppe II der Verwandtschaft)
  • Steuerbetrag: 1.400 € (Gesamtbetrag x Multiplikator)
  • Ermäßigung: 828,38 € (1.400 x 59,17 %). In diesem Fall ergibt sich die Ermäßigung aus der Berechnung des gewichteten Durchschnittsprozentsatzes: (100.000 x 60 % + 20.000 x 55 %) / 120.000 = 59,17 %
  • Zu zahlender Betrag: 571,62 € (Steuerbetrag – Ermäßigung)

 

 

Fallbeispiel:

Erbschaft zugunsten des Ehepartners einer Immobilie in Katalonien. Beide Ehepartner waren nicht in Spanien steuerlich ansässig.

Helga, 70 Jahre alt, erhält die Erbschaft ihres Mannes, der am 20.03.2025 verstorben ist. Die Erbschaft besteht aus einer zweiten Wohnung im Wert von 100.000 EUR, einem landwirtschaftlichen Grundstück im Wert von 2.000 EUR und einem Girokonto mit 8.000 EUR. Die Bestattungskosten, die sie bezahlt hat, betragen 3.000 EUR.

Auflistung der Vermögenswerte und Rechte:

  • Ferienwohnung Sitges: 100.000 €
  • Landwirtschaftliches Grundstück: 2.000 €
  • Girokonto: 8.000 €
  • Hausrat: 600 €
  • Bestattungskosten: 3.000 €

  • Steuerbemessungsgrundlage: 107.600 € (100.000 + 8.000 + 2.000 + 600 – 3.000) 
  • Abzüge: 100.000 € (Abzug für Ehepartner) 
  • Steuerpflichtiger Betrag: 7.600 € 
  • Tarif: 7 % für Beträge bis 50.000 € 
  • Gesamtbetrag: 532 € (7.600 x 7 %) 
  • Multiplikator: 1 (Gruppe II der Verwandtschaft) 
  • Steuerbetrag: 532 € (Gesamtbetrag x Multiplikator) 
  • Ermäßigung: 526,68 € (Ermäßigung von 99 % für Ehepartner) 
  • Zu zahlender Betrag: 5,32 € (Steuerbetrag – Ermäßigung)

 

 

 

 

 


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