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Erbschaftsteuer in Spanien – Lebensversicherungen
Die Steuergestaltung in der Erbschaftsteuer in Deutschland und Spanien beginnt nicht erst mit dem Todesfall, sondern ganz im Gegenteil, schon die lebzeitige Gestaltung und Nachlassplanung führt zu wesentlichen Steuervorteilen.
Aktuell Erbschaftsteuer Spanien 2022
Wer ist zuständig?
Welches Recht findet Anwendung – spanisches Erbschaftsteuerrecht des Staates oder der
Region bei Lebensversicherungen?
Nach dem Urteil vom 03.09.2014 des europäischen Gerichtshofes wurde geregelt:
Sie haben eine Immobilie auf Mallorca oder Teneriffa und sind steuerlich in Deutschland oder der Schweiz ansässig, was auch für die Erben gilt, dann ist trotzdem wegen der Belegenheit der Immobilie eine Erbschaftsteuer in Spanien zu zahlen. Vor dem Urteil vom 03.09.2014 war es so, dass das zentralstaatliche spanische Erbschaftsteuergesetz zur Awendung kam, für Kinder bestand nur 15.956,87 EUR Freibetrag. Seit dem Urteil vom 03.09.2014 gilt der steuerliche Bonus von der Region, sprich auch heutzutage, im Jahr 2022.
- Mallorca bis 700.000 EUR Immobilienwert: 1 % Erbschaftsteuer und der persönliche Freibetrag für Kinder von 25.000 EUR
- Teneriffa, Gran Canaria bis ca 290.000 EUR Immobilienwert: 99,9% Steuervergünstigung in der Erbschaftsteuer, als auch der persönliche Freibetrag für Kinder von 23.140 EUR.
Doch der spanische Gesetzgeber hat eine Regelungslücke bei Auszahlungen von Lebensversicherungen übersehen, die jetzt zum Nachteil des Steuerschuldners von der spanischen Finanzbehörde angewendet wird. In dem Urteil vom 19.04.2021 hat die DGT entschieden, dass ein Begünstigter, der eine Lebensversicherung ausbezahlt bekommt und sonst keine Erbschaft, nicht die Vorzüge der Region erhält, sondern nach der spanischen staatlichen Norm besteuert wird. Diese Regelungslücke ist im Art.32 des Gesetzes 22/2009 enthalten.
Bei der Nachlassplanung ist dies zu beachten und durch eine besondere Gestaltung des Lebensversicherungsvertrages zu umgehen, ansonsten kann es zu erheblichen Erbschaftsteuerzahlungen kommen.
Nutzen Sie den Service von RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Spanien und Deutschland für Erbrecht, und seinem Legalium Team, von der Nachlassplanung in erbschaftsteuerlicher Hinsicht, zur zweisprachigen Testamentserstellung in Spanien, bis hin zur Erbschaftsabwicklung mit Erledigung der Fomalitäten der Erbschaftsteuer und Vollabwicklung des Immobilienverkaufes in Spanien.
Nutzen Sie unseren Service der Steuerberechnung vor der Ausführung der Schenkung in Spanien. Zum einen dient es zur steuerlichen Optimierung und zum anderen werden alle anfallenden Steuern berechnet, auch die gemeindliche Wertzuwachssteuer und die Veräusserungssteuer, die in Spanien nicht nur beim Verkauf, sondern auch bei Schenkung zur Zahlung fällig werden kann, abhängig vom Schenkungswert. Der Schenkungswert ist nicht der Katasterwert, sondern der Referenzwert.
Wir sind tätig auf Mallorca, Ibiza, Barcelona, Costa Brava, Madrid, Alicante, Marbella, Teneriffa, La Palma, Fuerteventura und Gran Canaria.
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