Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
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Erben in Spanien
Profesionelle Abwicklung in Recht und Steuer
Unseren Service der Erbvollabwicklung bieten wir in ganz Spanien an, und zwar in Zusammenarbeit mit unserem Hausnotar und der spanischen Steuerbehörde vor Ort.
Beachten Sie die Besonderheiten in Katalonien (Barcelona), Teneriffa – Gran Canaria – La Palma (Kanarische Inseln), und den Balearen
D. Cano & D. Luickhardt SL, Rechtsanwälte und Steuerberater, bietet Ihnen
- Erbvollabwicklung in Spanien als Erbe von Immobilienvermögen
- Bankkontoauflösung in Spanien
- Abwicklung von Erbschaften von Gesellschaftsanteilen (spanische SL)
- Nachlasskonkurs in Spanien
- Abwicklung von Staatserbschaften für öffentliche Körperschaften – deutsche Bundesländer
- Gerichtliche Erbauseinandersetzung in Spanien
- Verteidigung und Pflichtteilsklage in Spanien
- Verteidigung und Klage aus Vermächtnis vor spanischen und deutschen Gerichten
- Mediation und Streitschlichtung unter Erben
Erbschaft in Spanien im Jahre 2024
Warum ist eine notarielle Erbschaftsannahme in Spanien notwendig?
Nutzen Sie unsere Fachkompetenz im deutschen und spanischen Erbrecht, dank der Doppelzulassung von D.Luickhardt, als Rechtsanwalt in Deutschland und Spanien und zudem mit der Zulassung als Steuerberater in Spanien.
Beispielfall zur Erbschaft in Spanien, Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria, Andalusien oder Katalonien:
Ein Deutscher ist in Deutschland ansässig, verstirbt und hinterlässt seinen Kindern, eine Immobilie auf Mallorca und auf Teneriffa
Was ist zu tun?
- Die Kinder müssen in Deutschland einen Erbschein mit Apostille oder ein europäisches Nachlasszeugnis beantragen, um deren Erbenstellung in Spanien nachzuweisen.
- Desweiteren ist eine internationale Sterbeurkunde zu beantragen.
- Mit diesen beiden Dokumenten, kann in Spanien nach Ermittlung des Immobilienwertes zum Todestag (Referenzwert als Mindestwert und 90% des Marktwertes), die notarielle Erbschaftsannahmeurkunde vorbereitet werden.
Die Erbschaftsannahmeurkunde muss auch dann erstellt werden, wenn deutsches Erbrecht Anwendung findet, was hier der Fall ist, da der Verstorbene Deutscher ist und nicht dauerhaft in Spanien gelebt hat, und 2 Immobilien hat, die im spanischen Grundbuch auf die Erben umgeschrieben werden müssen.
Die Erbschaftsannahmeurkunde ist damit kein materiellrechtliches Erfordernis, sondern ein Formerfordernis, um Zugang zum spanischen Grundbuch zu erlangen.
Die spanische Erbschaftsannahmeurkunde wird als escritura de aceptacion y adjudicacion de herencia bezeichnet.
Der Begriff „aceptacion“ ist nicht von Bedeutung, da bei deutschem Erbrecht keine Erbschftsannahme im wörtlichen Sinne notwendig ist, da man Erbe wird, wenn man nicht innerhalb von 6 Wochen nach dem Tod ausschlägt.
Der Begriff „adjudicacion“ Zuweisung ist zum einen die mathematische Umsetzung sprich, jedes Kind bekommt 50% des Nachlasses des Vaters in Spanien. Nach der mathematischen Umsetzung folgt die juristische Umsetzung, so dass von dem 100% Eigentum an den Immobilien, jedes Kind jeweils 50% im Grundbuch eingetragen bekommt.
Mit der spanischen Grundbucheintragung ist die spanische Erbschaftsabwicklung abgeschlossen.
Nutzen Sie unseren Service der Vollabwicklung der Erbschaft in Spanien, ohne dass Sie anreisen müssen, da wir mit einer notariellen Anwaltsvollmacht arbeiten und alle bürokratischen Schritte abwickeln, die oben aus Vereinfachungsgründen nicht genannt sind, wie NIE Einholung fuer die Erben (spanische Steuernummer), Abfrage spanisches Testamentsregister, Kontostandabfrage bei spanischen Bankkonten, Erbschaftssteuererklärung Spanien, Steuerliche Vertretung, Ummeldung von Strom, Wasser, Grundsteuer etc auf die Erben.
Schliesslich bieten wir Folgeleistungen an, wie die spanische Nichtresidentensteuererklärung nach der Erbschaft, Miteigentumsauflösung zwischen den Erben, so dass nur ein Erbe mit 100% Immobilieneigentum gegen Abfindung verbleibt, oder Verkauf der Immobilie in Spanien an Dritte mit Käufersuche und steuerlicher und rechtlicher Vollabwicklung
Häufige Fragen bei Erbschaft in Spanien:
Welches Erbrecht findet Anwendung?
Wenn kein Testament mit einer Rechtswahl getroffen ist, gilt das Erbrecht der Nationalität des Verstorbenen, wenn er in seinem Heimatland gelebt hat. Hat er jedoch in Spanien gelebt, gilt das spanische Erbrecht.
Tipp
Testament mit Rechtswahl des Erbrechts – Nutzen Sie unseren Service der zweisprachigen Erstellung in Spanien.
Aktuell 2024:
In Mallorca wird nunmehr auch die typische Mallorquinische Schenkung auf den Tod, die steuerliche Vorteile hat, auf Ausländer, Deutsche, Schweizer anwendbar sein, wenn diese dauerhaft auf Mallorca leben.
Beeinflusst das Erbrecht das Erbschaftssteuerrecht?
Nein, dass Erbschaftssteuerrecht knüpft an den Wohnsitz des Verstorbenen, des Erben und der Belegenheit der Immobilie an, und hat nichts mit dem Erbrecht zu tun.
Ist die Erbschaftssteuer in Spanien sehr hoch?
Die spanische Erbschaftssteuer ist mittlerweile mit Vergünstigungen regional geregelt. So ist eine Erbschaft einer Mallorca-Immobilie von Eltern an Kinder steuerfrei und nicht mehr wie bisher – pro Kind 7000.000 EUR Immobilienwerrt mit 1% Steuer, belastet.
Auf Teneriffa, Gran Canaria Fuerteventura, La Gomera, La Palma, Lanzarote, ist die Erbschaftsteuer um 99.9% vergünstigt, im Eltern-Kind-Eknelkinder- und Geschwisterverhältnis.
In Andalusien ist eine Erbschaftssteuer zwischen Eltern und Kinder bis zum Nachlasswert von 1 Mio EUR nicht zu besteuern.
Gibt es zwischen Spanien und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen in der Erbschaftssteuer?
Nein, es gibt kein Doppelbesteuerungsabkommen in der Erbschaftssteuer, sondern nur für andere Steuerarten wie beispielsweise die Einkommensteuer.
Trotzdem gibt es keine Doppelbesteuerung, da zumindest bei Immobilienerbschaften in Spanien, die spanische Erbschaftssteuerlast auf die deutsche Erbschaftssteuerlast angerechnet wird.
Gibt es in Spanien neben der Erbschaftssteuer noch eine andere Steuerlast bei einer Erbschaft?
Ja, bei einer Erbschaft einer Immobilie in Spanien, auf Mallorca, Katalonien oder Teneriffa kommt noch die gemeindliche Wertzuwachssteuer, auch plusvalia municipal genannt, hinzu. Diese berechnen wir Ihnen im Einzelfall.
Gibt es in Spanien eine Erbauseinandersetzung?
Wie im deutschen Erbrecht gibt es auch im spanischen Erbrecht eine Erbauseinandersetzung.
Ist es sinnvoll in Spanien ein Testament zu erstellen?
In jedem Fall ist es zu empfehlen, stets auf Spanien beschränkt und im Einklang mit einem deutschen Testament. Der Vorteil liegt darin, dass das deutsche Testament nicht unmittelbar in Spanien gilt und damit stets ein kostenintensives europäisches Nachlasszeugnis beantragt werden muss.
Zudem kann mit einem spanischen Testament die Erbschaft innerhalb von 6 Wochen abgewickelt werden.
Tipp:
Im spanischen Testament kann auch das deutsche Erbrecht gewählt werden.Ein spanisches Testament ist wesentlich billiger als ein europäisches Nachlasszeugnis und auch billiger als ein deutsches notarielles Testament.
Was ist zu tun, wenn man bei der Erbschaft merkt, dass das Haus nicht im Grundbuch eingetragen ist, sondern nur das Grundstück.
Dieser grundbuchrechtliche Mangel kann zusammen mit der Erbschaft, mit einer Neubauerklärung, bereinigt werden.
Der Erbe oder Beschenkte lebt in Spanien. Muss er eine Erbschaft oder Schenkung in Spanien versteuern?
Ja, und es gelten enge Fristen, bei der Schenkungssteuer 30 Tage und bei der Erbschaft 6 Monate und bis zum 5. Monat verlängerbar auf 12 Monate.
Kann unter mehreren Erben ein Erbe die Immobilie in Spanien zu 100% erhalten?
Ja, selbst wenn mehrere Erben vorhanden sind, kann mit der notariellen Erbschaftsannahme zu Gunsten eines Erben die Immobilie zu 100% aus der Erbschaft diesem eigentumsrechtlich zugewiesen werden.
Merke:
Gibt es ein Kraftfahrzeug in der Erbschaft, dann kann es nur einem Erben zugewiesen werden, selbst wenn mehrere Erben vorhanden sind.
Ist eine NIE fuer die Erbschaft in Spanien notwendig?
Die NIE ist die Identifikationsnummer für Nichtspanier und für jedes Rechtsgeschäft in Spanien notwendig, insbesondere bei der Erbschaft für die Erbschaftssteuererklärung und Grundbucheintragung.
Welche Steuern fallen nach der Erbschaft einer Immobilie in Spanien an?
Wenn die Erbschaftssteuer und die gemeindliche Wertzuwachssteuer bezahlt werden, dann gilt in der laufenden Besteuerung eines Nichtsteuerresidenten in Spanien:
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Eigennutzungssteuer 19% von 2% des Katasterwertes – einmal jährlich abzugeben
- Bei Vermietung: Quartalsmeldungen und 19% auf den Überschuss
- IP- Vermögenssteuer ab 700.000 EUR Nachlasswert
- ITS – erweiterte Vermögenssteuer ab 3.7 Mio EUR Nachlasswert (ab 2022)
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