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Testamentsvollstrecker Barcelona

 

Die Rechte und Pflichten eines Testamentsvollstreckers richten sich nach dem anzuwendenden Erbrecht.

Ein Deutscher lebt in Barcelona 5 Jahre vor seinem Tod und erstellt dort sein Testament und setzt Herrn Rechtsanwalt, Abogado, Steuerberater D.Luickhardt als Testamentsvollstrecker ein, da der Deutsche keine Kinder hat und die Erbschaftsgüter auf Deutschland und Spanien verteilt sind.
Aufgrund der fachlichen Kompetenz im deutschen und spanischen Erbrecht, Immobilienrecht und Steuerrecht hatte der Deutsche Herrn Rechtsanwalt Luickhardt ausgewählt.

Trotz der deutschen Nationalität wäre das katalanische Erbrecht nach der aktuellen europäischen Erbrechtsverordnung anzuwenden (Stand: Juni 2018).

Damit gilt auch für die Testamentsvollstreckung das katalanische Recht und die Normen aus dem katalanischen Zivilgesetzbuch, art.429 CCC ss

Wie erfolgt die Einsetzung als Testamentsvollstrecker ?


Der Testamentsvollstrecker wird im Testament namentlich benannt und die Vergütung bestimmt. Desweiteren wird bestimmt, ob es ein besonderer Testamentsvollstrecker ist (albacea particular) oder ein universeller (albacea universal). Letztere ist der Normalfall und sorgt für die gesamte Verwaltung, bis zur vollständigen Liquidierung und Verteilung des Nachlasses.

 

TIPP:

Im Testament sollten die Befugnisse des Testamentsvollstreckers voll und ganz benannt und beschrieben sein.

Art. 429.9. und .10. Katalanisches Recht zur Regelung der Testamentsvollstreckung erlaubt dem Testamentsvollstrecker Immobilien zu verkaufen, um Geldmittel für den Nachlass zu beschaffen, wenn die Erben nicht zustimmen. Sollten die Erben den Verkauf der Immobilie in Spanien anfechten, dann hat ein Dritter gutgläubig vom Testamentsvollstrecker wirksam die Immobilie erwerben können.

Wie hoch ist die Vergütung eines Testamentsvollstreckers ?

Im Testament sollte die Vergütung bestimmt werden, in der Regel sind es 5% vom Nachlasswert.

 

Was passiert nach dem Todesfall ?

a) Nach dem Todesfall wird der Testamentsvollstrecker informiert, und muss sein Amt annehmen. In der Regel erfolgt dies in notarieller Urkunde. Er entscheidet dann über die Beerdigung, Einäscherung u.a..

b) Danach muss der Testamentsvollstrecker den Nachlass in den Besitz nehmen und ein Nachlassinventar erstellen. Hierfür hat er je nach Komplexität längstens ein Jahr Zeit.

c) Daraufhin hat der Verkauf der Nachlassgüter zu erfolgen, um Geldmittel zu erhalten, fuer die Bezahlung von Erbfallschulden und Erblasserschulden.

d) Desweiteren erfüllt der Testamentsvollstrecker Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche, bezahlt die entsprechende Erbschaftssteuer und nach Abschluss der vollständigen Verteilung der Erbschaft und der vollständigen Erbschaftsabwicklung in Barcelona ist sein Mandat beendet.

Das Testamentsvollstreckeramt darf längstens 30 Jahre andauern.

Unser Service:

Übernahme von Testamentsvollstreckungen in Barcelona, Costa Brava und Sitges nach katalanischem, spanischen oder deutschen Erbrecht.

 

Vollständige Erbschaftsabwicklung in Barcelona, Katalonien und Begleichung aller Steuerschulden in der Erbschaftssteuer.

 

Haftungsklagen gegen Testamentsvollstrecker und Verfahren zur Absetzung von Testamentsvollstrecker in Katalonien

 


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