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Europäisches Nachlasszeugnis – was gilt in Spanien?

 

 Für EU-Bürger, Deutsche, Österreicher – und eine wichtige Ausnahme für Schweizer.

Wer in Spanien eine Erbschaft abwickeln möchte – etwa eine Immobilie auf Teneriffa übertragen oder ein Konto auflösen – braucht einen offiziellen Nachweis darüber, dass er tatsächlich Erbe ist. Seit 2015 gibt es dafür innerhalb der EU ein einheitliches Dokument: das Europäische Nachlasszeugnis.

Was ist das Europäische Nachlasszeugnis?

Es ist ein amtliches Dokument, das in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt wird und belegt, wer Erbe ist – und welche Rechte damit verbunden sind. In Spanien wird es seit dem Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung im Jahr 2015 akzeptiert. Der klassische deutsche Erbschein mit Apostille wird daneben ebenfalls noch anerkannt.

Wie funktioniert es in der Praxis?

Das Zeugnis selbst bleibt beim ausstellenden Gericht. Was der Erbe erhält, ist eine beglaubigte Abschrift – vergleichbar mit einer Ausfertigung. Diese Abschrift hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Nach Ablauf dieser Frist verliert sie ihre Beweiskraft und muss neu beantragt werden. Anders als beim deutschen Erbschein gibt es keine Möglichkeit, das Zeugnis einzuziehen – die zeitliche Begrenzung dient dem Schutz des Rechtsverkehrs.

 

Was beweist das Zeugnis – und was nicht?

Das Zeugnis belegt, dass die darin genannte Person Erbe ist und welche Rechte ihr zustehen. Spanische Behörden und das Grundbuchamt müssen dies anerkennen. Allerdings gilt: Das Zeugnis hat nur den Beweiswert, den das europäische Recht ihm zuweist – nicht mehr. Konkret bedeutet das, dass etwaige Einschränkungen oder Bedingungen ebenfalls aus dem Zeugnis hervorgehen müssen.

 

Besonderheit für Schweizer Staatsangehörige

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und nimmt an der EU-Erbrechtsverordnung nicht teil. Schweizer Erben können daher kein Europäisches Nachlasszeugnis verwenden. Für sie gilt: Der nationale Schweizer Erbennachweis, versehen mit einer Apostille, ist die einzig anerkannte Rechtsgrundlage bei spanischen Behörden.

 

Das sollten Sie im Blick behalten

Die beglaubigte Abschrift des Zeugnisses ist nur sechs Monate gültig – planen Sie Ihren Zeitplan entsprechend.

Für EU-Bürger ist das Europäische Nachlasszeugnis in Spanien das praktischste und schnellste Instrument.

Schweizer Erben benötigen den nationalen Erbennachweis mit Apostille – kein europäisches Zeugnis möglich.

Der deutsche Erbschein mit Apostille ist weiterhin eine anerkannte Alternative.

 

Hinweis zur Rechtslage

Die Grundsätze zur Beweiskraft des Europäischen Nachlasszeugnisses wurden zuletzt durch einen Beschluss des OLG Brandenburg vom 13. November 2025 konkretisiert. Wenn Sie eine Erbschaft in Spanien abwickeln möchten, beraten wir Sie gerne – von der Klärung des richtigen Dokuments bis zur vollständigen Abwicklung vor Ort.

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Nutzen Sie den Service von RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Spanien und Deutschland für Erbrecht, und seinem Legalium Team, von der Nachlassplanung in erbschaftsteuerlicher Hinsicht, zur zweisprachigen Testamentserstellung in Spanien, bis hin zur Erbschaftsabwicklung mit Erledigung der Fomalitäten der Erbschaftsteuer und Vollabwicklung des Immobilienverkaufes in Spanien.

Nutzen Sie unseren Service der Steuerberechnung vor der Ausführung der Schenkung in Spanien. Zum einen dient es zur steuerlichen Optimierung und zum anderen werden alle anfallenden Steuern berechnet, auch die gemeindliche Wertzuwachssteuer und die Veräusserungssteuer, die in Spanien nicht nur beim Verkauf, sondern auch bei Schenkung zur Zahlung fällig werden kann, abhängig vom Schenkungswert. Der Schenkungswert ist nicht der Katasterwert, sondern der Referenzwert.

Wir sind tätig auf Mallorca, Ibiza, Barcelona, Costa Brava, Madrid, Alicante, Marbella, Teneriffa, La Palma, Fuerteventura und Gran Canaria.


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