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Erbschaftskauf Spanien
Erbenstreit – deutsche Erben – spanische Immobilie
Der Kauf einer spanischen Erbschaft ist insbesondere dann für den Verkäufer (Miterbe) der Erbschaft interessant, wenn ein Erbe mit Miterben im Streit steht und eine einvernehmliche Auseinandersetzung zeitlich noch andauert und damit der Gelderlös erst in entfernter Zukunft zu erzielen ist.
Mit dem Erbschaftsverkauf erzielt er sofort seinen Erlös und die Miterben haben den Käufer als neuen Partner in der Erbschaftsauseinandersetzung.
Hinweis Erbschaftskauf Spanien
Verstirbt der Erblasser und hat er das deutsche Erbrecht in seinem Testament gewählt, dann ist in jedem Fall das deutsche Erbrecht anzuwenden, wenngleich die Immobilie in Spanien gelegen ist. Nach dem deutschen Erbrecht ist in Art.2371 BGB geregelt, dass der Erbschaftsverkauf in notarieller Urkunde zu erfolgen hat. Dies ist auch erforderlich, um die Stellung des Käufers gemäss den spanischen Behörden nachzuweisen.
Tipp Erbschaftskauf Spanien
Es ist zu empfehlen, dass der verkaufende Erbe dem Käufer umfangreiche Vollmachten gibt, so dass er die Erbschaft in Spanien annehmen und versteuern kann. Erst dann ist eine Grundbucheintragung in Spanien möglich.
Erbteil – Kaupfreis
In diesem Sinne hat der Käufer des Erbteils auch den Kaufpreis entsprechend zu reduzieren, da der Käufer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet, insbesondere auch für die Erbschaftssteuer in Spanien. Der Art.2382 BGB ist hier einschlägig.
Sollte der Verkäufer in Spanien bereits die Erbschaft angenommen haben und zwar mit einer Haftungsbeschränkung auf den Nachlass (beneficio de inventario), dann kann diese Haftungsbeschränkung nach Art.2383 BGB auf den Erbschaftskäufer übergehen. Der Verkäufer hat den Nachlassgläubigern den Verkauf nach Art.2384 BGB anzuzeigen.
Zuletzt ist noch zu beachten, dass eine Erbschaft nur als Ganzes verkauft werden kann, also nicht nur den Teil der spanischen Erbschaftsgegenstände, Immobilie, Bankkonto in Spanien.
Unser Service in Spanien
Vollabwicklung der Erbschaft + Erbschaftskaufes in Spanien
Obgleich eine deutsche Erbschaft nach dem deutschen Erbrecht verkauft wird, findet die Umsetzung des Erbschaftskaufes nach spanischem Recht statt, wenn in der Erbschaft zum Beispiel eine Immobilie in Spanien enthalten ist.
Dann sind nach spanischem Recht zu beachten
- Art.1531 CC – spanisches Zivilgesetzbuch + Art.14,16 LH (spanisches Hypothekengesetz), welches die Eintragungsfähigkeit von Erbschaftskäufen in das spanische Grundbuch regelt.
- Grunderwerbssteuer – Erbschaftssteuer
- Gemeindliche Wertzuwachssteuer
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