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Erbschaft unter Testamentsvollstreckung in Spanien
im Jahre 2025
Stand: 09.12.2024
Die Testamentsvollstreckung kann in Spanien nach spanischem Recht oder deutschen Recht erfolgen.
In jedem Falle vertritt der Testamentsvollstrecker nicht den Erben, sondern verwaltet den Nachlass.
Hinweis:
Aus diesem Grunde kann der Testamentsvollstrecker nicht den Erben steuerlich vertreten und dessen NIE (spanische Steuernummer) beantragen, oder gar die Erbschaftssteuererklärung für den Erben erledigen.
Es bedarf einer Vollmacht durch den Erben und damit dessen Mitwirkung.
Testamentsvollstrecker (Albacea)
Welche Funktionen hat der Testamentsvollstrecker?
Der Testamentsvollstrecker wird vom Erblasser im Testament benannt, zur Ausführung des Testamentswillen.
Der Testamentsvollstrecker kann zum Beispiel Vermächtnisse auskehren, ohne Mitwirkung des Erben.
Beispiel:
Der Verstorbene hat in seinem Testament angeordnet, dass seine beiden leiblichen Kinder Erben werden und sein Stiefsohn erhält die Immobilie in Spanien.
Da dem Verstorbenen bekannt war, dass die leiblichen Kinder kein gutes Verhältnis mit dem Stiefsohn haben, ordnet der Erblasser die Testamentsvollstreckung im Testament an und benennt seinen Rechtsanwalt und Steuerberater zum Testamentsvollstrecker.
Der Rechtsanwalt muss das Amt des Testamentsvollstreckers zunächst annehmen und kann dann das Vermächtnis an den Stiefsohn übergeben, sprich die spanische Immobilie übertragen, ohne dass die Erben mitwirken.
Die Übertragung erfolgt in notarieller Urkunde in Spanien (die sogenannte escritura de particion y adjudicacion), danach wird vom Vermächtnisnehmer die Erbschaftssteuererklärung eingereicht und im Grundbuch dann die Eintragung vorgenommen, soweit auch die gemeindliche Wertzuwachssteuer zumindest angezeigt bzw beglichen wurde.
WICHTIG ist, dass im Testament die Tätigkeiten des Testamentsvollstreckers genannt werden und zudem die gesetzliche Grundlage, als auch die Rechtswahl des deutschen Erbrechts oder spanischen Erbrechts.
Eine Testamentsvollstreckung kann auch sinnvoll sein, wenn ein Unternehmen Teil des Nachlasses ist, oder aber Vermögen in verschiedenen Ländern belegen ist, die Erben in verschiedenen Ländern leben, ein minderjähriger Erbe eingesetzt wird oder eben, wenn ein in Deutschland Ansässiger seine spanische Ferienimmobilie vererbt und die Abwicklung der Erbschaft in Spanien durch einen fachkundigen Rechtsanwalt im deutschen und spanischen Erbrecht abgesichert sehen möchte.
Nutzen Sie unseren Service in deutscher und spanischer Sprache von der Testamentsgestaltung in Spanien bis hin zur Erbschaftsabwicklung in Spanien oder auch Testamentsvollstreckung.
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