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Sonderbesteuerung Segelyacht

 

Nutzung in Spanien und Erbschaft in Spanien

 

Erbschaft einer Segelyacht mit Steuerschulden (Sondersteuer Registrierung, Nutzung) (Einfuhrumsatzsteuer, Stand 01.01.2016)

Eine Segelyacht von 12 Metern Länge liegt mehrere Jahre auf Teneriffa, und der Eigentümer ist Nichtsteuerresident in Spanien.

Der Eigentümer hat die Sondersteuer (Impuesto especial de transporte) nicht bezahlt und verstirbt.

Werden die Erben als Rechtsnachfolger Steuerschuldner oder beginnt die Frist zur steuerlichen Meldung wieder neu zum Todestag, so dass durch Ausfuhr der Segelyacht die Steuerpflicht noch vermieden werden kann?

 

Besteuerungsgrundlage

  1. Anmeldung und Registrierung Spanisches Bootsregister und Erlangung des spanischen Flaggenzertifikats
  2. die Nutzung der Segelyacht länger als 30 Tage, ohne Anmeldung, Antrag auf Freistellung in der Sonderbesteuerung (Umzug nach Spanien u.a.) oder Antrag auf vorübergehende Nutzung auf den Kanarischen Inseln.

Die letztere sogenannte importacion temporal darf 6 Monate nicht überschreiten.

 

Steuerpflichtige Person

Der Eigentümer der Segelyacht, wenn er Steuerresident in Spanien oder der Inhaber einer Betriebsstätte in Spanien ist.

 

Tipp

Wenn Sie nach Spanien umziehen, dann haben Sie die steuerliche Freistellung nur, wenn Sie innerhalb von 30 Tagen nach Anmeldung bei Ihrem spanischem Wohnort, die Registrierung der Segelyacht in Spanien vornehmen.

 

Fazit

Als Erbe können Sie jeden vor dem Tod erlassenen Steuerbescheid mit Erfolg anfechten, wenn keine Steuerresidenz des Verstorbenen in Spanien bestand.

Sollte der Erbe selbst nicht Steuerresident sein, dann dürfte kein Steuerbescheid für die Sonderbesteuerung ergehen.

Aber als die Segelyacht auf die Kanarischen Inseln importiert wurde, musste die Umsatzsteuer bezahlt werden. Diese Umsatzsteuerschuld kann gegen den Erben vollstreckt werden.

Wenn der Erbe die Segelyacht verkaufen möchte, dass muss der Erbe zunächst die Kanarische Erbschaftssteuer bezahlen und der Käufer schliesslich die Vermögensübertragungssteuer, da die Segelyacht als bewegliches Gut, bei Verkauf auf den Kanarischen Inseln liegt.

 


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