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Auflösung Erbengemeinschaft
Wie Sie vollständig über Ihr Erbe verfügen können
Wenn man ein Erbe erhält, ist dies erst der Anfang einer Reihe von Formalitäten, bis man endgültig über dieses verfügen kann. Oftmals, besonders wenn es mehr als einen Erben gibt, ist die Situation kompliziert, wenn sich die Parteien nicht einig sind.
Schwierigkeiten beim Verkauf von Immobilien sind dabei nicht selten, da sich die Erben in einem Miteigentum befinden, das oft die Nutzung der Immobilie verhindert. Dies kann zu Missbrauch führen oder die Entscheidungsfindung durch Minderheitserben erschweren.
Daher ist es ratsam, eine Reihe von schriftlichen und klaren Richtlinien aufzustellen, die die Rechte und Pflichten jedes einzelnen Erben in Bezug auf das gemeinsame Vermögen festlegen und die es ermöglichen, die Einhaltung zu verlangen, falls dies notwendig ist.
Erbengemeinschaft
Diese ist das Ergebnis des Aufrufs mehrerer Personen als Nachfolger einer Gesamtrechtsnachfolge und dessen Annahme bis zum Zeitpunkt der endgültigen Teilung.
Damit wird die Erbgemeinschaft zu einer Übergangssituation, die mit dem Erwerb der Erbschaft beginnt und mit ihrer Aufteilung und der anschließenden Zuordnung bestimmter Vermögenswerte an bestimmte Personen endet.
Eine Erbgemeinschaft ist umfassend, eine Gemeinschaft mit mehreren Vermögenswerten oder Rechten und Eigentümern als einheitliche Miteigentümer des Ganzen ohne eine entsprechende Beteiligung.
Die Miterben haben Rechte an der ungeteilten Erbschaft, wobei jeder selbstständig seinen Anteil erhält. Aufgrund dessen haben sie das Recht auf Nutzung und Miteigentum.
Wird das Erbe nicht alleinig, sondern als Gemeinschaftseigentum besessen und bestehen auch Rechte am eigenen Erbschaftsanteil, wodurch die Eintragung der Grundstücke im Grundbuch nicht zugunsten der Gemeinschaft oder zugunsten der Miteigentümer der geltenden Gemeinschaft, sondern zugunsten des Erben erfolgt, dem das Eigentum durch die Teilung zugesprochen wurde, erfolgt bis dahin eine Vormerkung des Erbrechts.
Erben und/oder Vermächtnisnehmer
Die Erbengemeinschaft setzt sich zusammen aus den Erben, entweder durch Testaments- oder Rechtsanspruch und den Vermächtnisnehmern, die „besondere Erben“ sind, weil sie nicht für die Schulden der Erbschaft haften und ein Recht auf ein flüssiges Vermögen haben.
Vermögen und Rechte
Die Erbengemeinschaft setzt sich aus dem Vermögen und den Rechten des Erblassers zusammen: Dies sind sowohl materielle als auch immaterielle Vermögenswerte, einschließlich dem Zuwachs, Neuerwerbungen, Einkünfte und Erträge aus Erbschaftsvermögen, die vor oder nach der Eröffnung der Erbschaft erbracht wurden, sowie Kredite.
Auflösung und Erlöschen
Durch die Teilung des Erbes erlischt der Zustand der Erbengemeinschaft, indem den Miterben einzelne und konkrete Güter und Rechte zugeschrieben werden.
Dabei handelt es sich um eine Reihe von Transaktionen, die auf der Grundlage bestimmter Tatsachen oder gesetzlicher Annahmen überprüft werden und die die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Nachlasses, ihre Bewertung (Inventarisierung) und Liquidation bestimmen, um das Vermögen jedes Anteilinhabers festzustellen.
Schließlich wird das anteilige Vermögen aufgeteilt und jedes gebildete Vermögen wird den jeweiligen Erben zugeteilt, wodurch die abstrakten Anteile der Erben in bestimmte Eigentumsverhältnisse an bestimmten Vermögenswerten umgewandelt werden.
Das Recht auf Beantragung einer Teilung
Jeder Miterbe oder Vermächtnisnehmer kann, vorbehaltlich besonderer Ausnahmen, vor einem Gericht die Teilung der Erbschaft verlangen, sofern die Teilung nicht von einer bestimmten Person vorgenommen wird, die vom Erblasser oder durch Zustimmung der Miterben oder durch Gerichtsbeschluss dazu bestimmt ist.
Wenn Sie Ihr Erbe planen und Streitigkeiten vermeiden wollen, wenden Sie sich an Legalium Cano & Luickhardt S.L.. Unsere Anwälte und Steuerberater beraten Sie in allen Fragen des spanischen Erbrechts und Erbschaftsteuerrechts.
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