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Erbschaft Spanien Erbennachweis im Jahre 2025
RA D.Luickhardt, Steuerberater und Rechtsanwalt für Erbrecht in Spanien und Deutschland und sein Legalium Team stehen Ihnen für die Begleitung und vollständige rechtliche und steuerliche Abwicklung ihrer Erbschaft auf Teneriffa zur Verfügung.
RA D.Luickhardt informiert, Kanzlei für Immobilienrecht, Steuerrecht, Erbschaftssteuerrecht, Schenkungssteuerrecht und Erbrecht in Deutschland und Spanien mit Doppelzulassung in beiden Ländern.
Es findet die europäische Erbrechtsverordnung in Spanien seit dem 17.08.2015 Anwendung. Die Erbschaftssteuergleichstellung von steuerlich Ansässigen und Nichtsteuerresidenten in Spanien gilt seit dem Jahre 2013.
Folglich gelten auch die Freibeträge für Nichtsteuerresidenten, Steuerresidenten in Spanien
Stand: 11.11.2024
Typischer Erbfall aus der Praxis
Ein Deutscher lebt und verstirbt in Deutschland und hat eine Ferienimmobilie in Spanien, sei es auf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Mallorca oder in Katalonien (Barcelona, Sitges)
Eine häufige Variante ist, dass die Ferienimmobilie nicht im Privateigentum des Verstorbenen liegt, sondern in einer spanischen SL (spanische GmbH).
Die spanische Erbschaftsabwicklung mit spanischer Grundbucheintragung der Erben hat in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod zu erfolgen, da die Erbschaftsteuerzahlfrist bzw Erklärungsfrist 6 Monate beträgt, wenn nicht verlängert wird.
WICHTIG:
Die spanische Finanzbehörde erteilt nicht wie in Deutschland automatisch einen Erbschaftsteuerbescheid, sondern die Erbschaftsteuererklärung muss in Spanien freiwillig abgegeben werden.
Bei jeder Erbschaft in Spanien ist nachzuweisen
- Dass der Tod eingetreten ist – Nachweis: internationale Sterbeurkunde
- Erbnachfolge.
Hier gibt es verschiedene Nachweisformen, von der unproblematischsten absteigend:
- Europäisches Nachlasszeugnis
Hinweis: Beachten Sie, dass es nur 6 Monate gueltig ist. - Erbschein mit Apostille
- Deutsches Testament privatschriftlich mit apostillierten Eroeffnungsprotokoll
- Deutsches Testament oeffentlich erstellt mit apostillierten Eroeffnungsprotokoll
- Feststellungsurteil zur Erbenfeststellung mit Apostille und EGVO Bescheinigung
TIPP:
Wir empfehlen stets ein spanisches Testament nach deutschem Erbrecht für die spanische Immobilie oder die Vererbung der spanischen SL Anteile, da Sie damit keinerlei der oben genannten Erbnachweise in Deutschland beantragen müssen, was Zeit und Geld spart.
Neuerdings wird lediglich eine Testamentsregisterabfrage aus Berlin verlangt, um nachzuweisen, dass das spanische Testament nicht mit anderen existierenden Testamenten kollidiert.
WICHTIG:
Kein deutscher Erbnachweis ist in Spanien direkt gültig. Der weit verbreitete Irrtum, dass mit einem deutschen Erbschein direkt das spanische Grundbuch auf den Erben umgeschrieben werden kann, kommt in der Praxis häufig vor. Dies gilt ebenso für Schweiz und Österreich.
RICHTIG ist vielmehr, dass es in Spanien stets einer formellen notariellen Erbschaftsannahmeurkunde bedarf, um eine Grundbuchaenderung auf die Erben zu erlangen.
Die Erbennachweise werden oftmals auch zweckbezogen ausgewählt.
Beispiele aus der Praxis der Erbschaft in Spanien:
Europäisches Nachlasszeugnis: Grundbuch – Eigentümerwechsel der Immobilie in Spanien, Hypothekenlöschung;
Erbschein mit Apostille: Handelsregister – SL Geschäftsanteile Umtragung auf den Erben, Geschäftsführerwechsel.
TIPP:
Wir empfehlen hier regelmässig, dass schon zu Lebzeiten der mögliche Erbe als zweiter Geschäftsführer der spanischen SL eingesetzt wird, um sofort nach dem Tod des ersten Geschaeftsfuehrers handeln zu können.
Lebensversicherung – kein Erbnachweis erforderlich, da Begünstigter sich aus dem Lebensversicherungsvertrag ergibt und nicht einmal der Erbe sein muss
Erbschein mit Apostille: Bankkonto Spanien, Hypothekenlöschung
Erbschein mit Apostille: Kfz Ummeldung
Erbschein mit Apostille: Gerichtsprozess Spanien: Miteigentums und Auflösungsklagen an der spanischen Immobilie mit Teilungsversteigerung (Erbauseinaendersetzung), Fortführung von Prozessen des Verstorbenen (Baumangelprozess des Verstorbenen, Time Share Vertragsauflösungsprozesse, Schadensersatz aus Verkehrsunfall mit Todesfolge in Spanien, Herausgabe von Nachlassgegenständen in Spanien, Testamentsanfechtungen, Hausbesetzung vor/nach Erbschaft etc
Nutzen Sie den Service von RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Spanien und Deutschland für Erbrecht, und seinem Legalium Team, von der Nachlassplanung in erbschaftsteuerlicher Hinsicht, zur zweisprachigen Testamentserstellung in Spanien, bis hin zur Erbschaftsabwicklung mit Erledigung der Fomalitäten der Erbschaftsteuer und Vollabwicklung des Immobilienverkaufes in Spanien.
Nutzen Sie unseren Service der Steuerberechnung vor der Ausführung der Schenkung in Spanien. Zum einen dient es zur steuerlichen Optimierung und zum anderen werden alle anfallenden Steuern berechnet, auch die gemeindliche Wertzuwachssteuer und die Veräusserungssteuer, die in Spanie nicht nur beim Verkauf, sondern auch bei Schenkung zur Zahlung fällig werden kann, abhängig vom Schenkungswert. Der Schenkungswert ist nicht der Katasterwert, sondern der Referenzwert.
Wir sind tätig auf Mallorca, Ibiza, Barcelona, Costa Brava, Madrid, Alicante, Marbella, Teneriffa, La Palma, Fuerteventura und Gran Canaria.
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