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Schenkungen in Spanien oder Erbschaften von spanischen
Immobilien zu welchem Wert?
Stand: 24.02.2025
In der Praxis ist es häufig, dass man zu Lebzeiten eine Schenkung durchführen möchte, und nicht mehr die Erbschaft abwarten möchte.
Dies ist in der Regel steuerlich ungünstig und oftmals wird übersehen, dass bei einer Immobilienschenkung in Spanien, der Schenker eine Gewinnsteuer von 19% zahlen muss, wie bei einem Verkauf, obgleich es sich um eine Schenkung handelt.
Beispiel mit der Berechnung Katalonien (Barcelona, Costa Brava, Figueres etc)
Jede autonomo Region in Spanien hat andere Steuersätze in der Schenkungs- und Erbschaftsteuer und die Grunderwerbsteuer beim Verkauf, so dass die Berechnung für jeden Einzelfall unterschiedlich ist.
- Immobilienwert nach Angaben des Mandanten: 25.000 EUR
- Anschaffungskosten: 12000 Euro
- Katasterwert 24.000 EUR
- Referenzwert der Immobilie 69.238,33 EUR
Schenkung: Welcher Wert ist massgeblich?
Schenkung an Kind: |
Erbschaft (Erbe – Kind) |
||
Referenzwert ist anzusetzen | 69.238,33 EUR | Referenzwert ist anzusetzen | 69.238,33 EUR |
Schenkungsteuer 5% | 3.461,92 EUR | Erbschaftsteuer | keine, da unter dem Freibetrag von 100.000,00 EUR |
Gemeindliche Wertzuwachssteuer | 800,00 EUR | Gemeindliche Werzuwachssteuer | 800,00 EUR |
Gewinnsteuer 69.238,33 – 12.000 = 57.238,33 x 19% | 10.875,28 EUR | Gewinnsteuer | keine |
In jedem Einzelfall muss man zunächst berechnen und dann kann im Rahmen einer steuerlichen Gestaltungsberatung die günstigste Variante besprochen werden, von einer steuergünstigen Miteigentumsauflösung bis hin zu Übertragungen mit Niessbrauchsvorbehalt.
Schenkung
- Referenzwert
- Marktwert (sollte der Referenzwert nicht veröffentlicht sein)
- Wertangabe der Partei
Nicht relevant ist der Katasterwert, der nur für die Grundsteuererhebung wichtig ist. Der Steuerliche Mindestwert ist im Jahre 2022 ebensowenig von Belang.
Erbschaft (Todesfall nach dem 01.01.2022)
- Referenzwert
- Marktwert (sollte der Referenzwert nicht veröffentlicht sein)
- Wertangabe der Partei
Nicht relevant ist der Katasterwert, der nur für die Grundsteuererhebung wichtig ist. Der Steuerliche Mindestwert ist im Jahre 2022 ebensowenig von Belang.
Steuertipp:
Bei Erbschaften einer spanischen Immobilie mit späterer Verkaufsabsicht sollten Sie
- eine Beratung von Herrn RA D.Luickhardt, Steuerberater in Spanien und Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, da die Gewinnsteuer erheblich durch die Wertfestsetzung beeinflusst werden kann.
- und unseren Service der Hausarchitektin zur Marktwertfeststellung der spanischen Immobilie heranziehen.
- sollte der Referenzwert der Immobilie zu hoch sein, kann dieser gegenüber der Behörde angefochten werden.
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