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Erbschaft spanische Immobilie

 

Miteigentumsaufteilung unter den Miterben

 

Steuerfalle Miteigentumsaufteilung mit falscher Vertragsgestaltung

Wir beraten Sie in Spanien (Madrid, Kanarische Inseln, Costa Brava, Barcelona) bei Immobilienerwerb durch Erbschaft und Auseinandersetzung bei Erbschaft einer spanischen Immobilie, wenn mehrere Erben Anteil haben und Sie eine steuergünstige Lösung suchen.

 

Häufiger Fehler – gemeinsamer Eintrag der Erben in das spanische Grundbuch

Vermeiden Sie den häufigen Fehler, dass Sie gemeinsam eine spanische Erbschaft annehmen und gemeinsam im Grundbuch eingetragen werden und danach entscheidet sich ein Erbe, die gesamte Immobilie von den Miterben zu erwerben und diese Miterben auszahlt.

Es gibt Entscheidungen von spanischen Verwaltungsgerichten DGT aus dem Jahre 2008 und 2012, die mit der Auszahlung den Steuertatbestand der Veräusserung als gegeben sehen und wenn es sich um Nichtssteuerresidenten handelt, müsste derjenige, der das Eigentum erlangt und den Geldbetrag zahlt, 3% Nichtresidentensteuer abführen. Art.13.1. IRNR – spanisches Nichtresidentensteuergesetz. Danach folgt die obligatorische Gewinnsteuererklärung, mit einer Steuerzahllast von 19% (Stand 2020) auf den Gewinn.

In diesem Falle würden zudem 10% Grunderwerbssteuer in Katalonien (Costa Brava, Barcelona), 10% in Valencia, Denia und 6,5% Grunderwerbssteuer auf den Kanarischen Inseln anfallen. Diese Grunderwerbssteuer müsste der Eigentumserwerber zahlen.

 

Aufteilung der Erbschaft bei der Erbschaftsannahme

Wird jedoch die Erbschaft direkt mit Erbschaftsannahme unter den Miterben aufgeteilt und werden keinerlei Sonder- oder Ausgleichszahlungen geleistet, dann handelt es sich um eine Miteigentumsaufteilung im Rahmen der Erbschaftsauseinandersetzung und Sie sparen sich

  • Grunderwerbssteuer Immobilienerbschaft Spanien: Nichtresidentensteuer von 19% und den Rückbehalt von 3%, der als Vorschusszahlung auf die Endsteuerlast gilt.
  • Gemeindliche Wertzuwachssteuer – plusvalía municipal

Bei einer Aufteilung des Miteigentums wird nur eine Dokumentensteuer auf den Gesamtimmobilienwert festgesetzt und diese betraegt je nach Region zwischen 1 und 1,5%.

 

TIPP

Vermeiden Sie Ausgleichszahlungen in Spanien und entsprechende fehlerhafte notarielle Vertragsgestaltungen in der Urkunde zur spanischen Erbschaftsannahme und Auseinandersetzung.

 


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