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Baurecht Spanien – Bausteuer Spanien – ICIO
Die Bausteuer in Spanien ist eine indirekte Steuer, die von der Gemeinde erhoben wird, und denjenigen zur Zahlung der Bausteuer verpflichtet, der den genehmigungspflichtigen Bau im Gemeindegebiet durchführt.
Bei einer Erbschaft in Spanien, der im Bau befindlichen Immobilie, sind die Erben verpflichtet die Bausteuer zu zahlen, die nach der Fertigstellung in der Höhe angepasst werden kann.
Tipp für Immobilienkäufer in Spanien:
Zu beachten ist, wenn der Bauträger, in Konkurs geht, dass die Käufer der Immobilie die Bausteuer bezahlen müssen, wenn der Bauträger den Bauwert zu niedrig angegeben hat.
Beim Kauf der spanischen Immobilie sind die Unterlagen zur Bezahlung der Bausteuer nachzuprüfen, insbesondere wenn im Bau befindliche Immobilien erworben werden, und damit die spanische Baugenehmigung mit übertragen wird.
Der Steuersatz von 4% darf von keiner Gemeinde überschritten werden.
Die Bausteuer wird auch zur Zahlung fällig, wenn keine Baulizenz beantragt wurde, und zwar wird die spanische Bausteuer mit dem Baubeginn fällig.
Tipp:
Die Gemeinde kann bis zu 95% den Bausteuerzahlbetrag vermindern, wenn thermische Solaranlagen oder photovoltaische Solarsysteme beim Bau in das Projekt integriert wurden.
Verjährung der spanischen Bausteuer:
Die Bausteuerverjährung beginnt mit der Fertigstellung des Gebäudes. Nach 4 Jahren ist die Bausteuer verjährt.
Tipp:
Die Bausteuerverjährung ist zu beachten, wenn illegal und ohne Baugenehmigung im ländlichen Bereich (zona rustica) gebaut wird und erst nach Ablauf der Verjährung der baurechtlichen Verstösse die Legalisierung mit der Neubauerklürung und Grundbucheintragung begonnen.
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