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Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

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Vertrauen - Wirksamkeit - Transparenz

Sie haben eine Immobilie in Spanien geerbt?

 

Unser Service zur Abwicklung einer Erbschaft in Spanien

 

Unseren Service der kompletten Abwicklung einer Erbschaft bieten wir in ganz Spanien an, und zwar in Zusammenarbeit mit unserem Hausnotar und der spanischen Steuerbehörde vor Ort.

Deutsche Staatsbürger, die in Spanien Immobilieneigentum besitzen, versterben. Die Erben treten an uns heran, mit dem Wunsch, die spanische Immobilie auf die Erben umzuschreiben. Damit beginnt die sogenannte Nachlassabwicklung.

Hinter dem Begriff „Umschreibung“ versteckt sich eine aufwendige Erbschaftsannahme mit einer darauffolgenden Erbschaftssteuererklärung in Spanien, die ein Laie ohne Spanischkenntnisse nur in den seltensten Fällen alleine zufriedenstellend abwickeln kann.

Deshalb bieten wir Ihnen eine vollständige Abwicklung der Erbschaft in Spanien an, die durch unsere Erfahrung schnell und zuverlässig an allen unseren spanischen Kanzleistandorten durchgeführt wird.

Als Erbe können Sie eine gewisse Vorarbeit leisten, so dass wir alle notwendigen Dokumente in Händen halten, um in Spanien tätig werden zu können.

 

Abwicklung Erbschaft Spanien – unsere Leistung

  • Vorbereitung der Checkliste der notwendigen Dokumente und der zweisprachigen Anwaltsvollmacht zur notariellen Beurkundung und Apostillierung
  • Prüfung der Ausgangsrechtslage nach deutschem und spanischen Recht. Prüfung der günstigsten steuerrechtlichen Vorgehensweise.
  • Abprüfung der spanischen öffentlichen Register und Beantragung der Negativbescheinigung beim Innenministerium in der Abteilung für Testamentshinterlegung und Abfrage des Registers für Lebensversicherungen.
  • Beantragung der NIE Nummer der Erben, Anmeldung der NIE Nummern bei der zuständigen spanischen Finanzbehörde unter Anzeige der obligatorischen steuerlichen Vertretung für die Erben.
  • Erstellung des Nachlassinventars.
  • Bestellung von Bankbescheinigungen für aufzulösende Bankkonten in Spanien.
  • Vorbereitung des Notartermins und Erstellung der notariellen Urkunde der Erbschaftsannahme.
  • Durchführung des Notartermins, ohne dass die Anwesenheit der Erben erforderlich ist.
  • Erstellung der Erbschaftssteuererklärung unter Prüfung der günstigsten Variante und der Steuervergünstigungen.
  • Abgabe der Steuererklärungen vor der Finanzbehörde in Madrid, die für Nichtsteuerresidenten in Spanien zuständig ist.
  • Antrag beim spanischen Grundbuchamt zur Umschreibung der Eigentumsverhältnisse.
  • Vorlage der notwendigen Dokumente beim Grundbuchamt und Erörterung der Sach- und Rechtslage nach deutschem und spanischem Recht mit dem Grundbuchamt, soweit erforderlich.
  • Umschreibung von Strom, Wasser, Grundsteuer, Telefon, Eigentümergemeinschaft, etc.
  • Beantragung der Lastschriftverfahren für Strom, Wasser, etc.
  • Transparente Rechnungsstellung mit Vorlage aller Auslagenbelege.
  • Nachsorgeservice in folgenden Jahren wie Unterstützung bei der Suche nach einem Immobilienkäufer, soweit der Verkaufswille besteht.

 

Honorar Abwicklung Erbschaft Spanien

 

Die Erbschaftsabwicklung kostet 0,9% vom Nachlasswert, mindestens 2.500,00 EUR zzgl. MwSt bei geringwertigen Erbschaften.
Gesondert abgerechnet wird das Erbscheinsverfahren, wenn die Verstorbenen in Spanien ansässig waren und ein Erbscheinsverfahren in Spanien durchgeführt werden muss.

 

Honorar Erbschaftsabwicklung und anschliessender Immobilienverkauf

 

Wenn Sie die geerbte Immobilie  mit Legalium verkaufen (betr. Insel Teneriffa), berechnen wir für die Nachlassabwicklung statt 0,9% des Nachlasswertes nur 750 EUR zzgl. MwSt.

 

 

Aktuell

 

Erweiterung unseres Erbschaftsservicepaket Spanien – Kostenersparnis integrierte Miteigentumsausflösung

Wir bieten Ihnen als Plus zu unserer spanischen Erbschaftsabwicklung jetzt gegen ein Aufpreis von 300,00 EUR die Erbschaftsannahmeurkunde zweisprachig, in deutsch und spanisch an.

Desweiteren haben wir zur Vereinfachung und Kostenersparnis auch die sogenannte Miteigentumsauflösung bei Erbschaften von mehreren Erben in die Erbschaftsabwickklung integriert. Damit spart sich der Erbe, der schliesslich Alleinerbe wird, ca. 2.500,00, im Gegensatz zu einer getrennten Abwicklung der Miteigentumsauseinandersetzung in Bezug auf spanische Immobilie

Gesondert wird der Service angeboten, dass jährlich die Steuererklärung für Nichtresidenten zum Preis von 100,00 EUR angefertigt und abgegeben wird.

Steuererklärung für Nichtresidenten

 

Unser Service der kompletten Erbschaftsannahme wird an folgenden Orten angeboten:

Madrid

Andalusien:

Málaga (Estepona, Marbella, Nerja, Salobreña, Torrox, Torremolinos, Fuengirola, Mijas, Benalmadena)

Almería (El Ejido, Roquetas de Mar)

Granada (Motril, Almuñécar, Baza)

Cádiz (Conil de la Frontera, Chiclana de la Frontera, Jerez de la Frontera)

Region Murcia:

Murcia (Mar Menor, Lorca, Cartagena, Mazarrón)

Region Valencia:

Alicante (Torrevieja, Calpe, Benidorm, Jávea, Dénia, Santa Pola, Orihuela, Alcoy)

Valencia (Gandía, Torrente, Sagunto)

Castellón (Viñaros, Benicarló, Benicasim)

Region Katalonien:

Tarragona (Tortosa, Cambrils, Salou, Amposta)

Barcelona

Girona (Lloret de Mar, Costa Brava, Palamos)

Balearen: (Mallorca – Palma de Mallorca, Manacor, Menorca, Ibiza, Formentera)

Kanarische Inseln: (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote, La Palma, La Gomera, El Hierro)

Wir stehen Ihnen bei Gerichtsprozessen in Deutschland und Spanien zur Verfügung, so können Sie einen Rechtsanwalt für beide Länder bemühen, und Sie sparen die Kosten eines Korrespondenzanwaltes.


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