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Erbschaftsteuer Spanien – autonome Regionen 

Balearen, Kanarische Inseln, Katalonien, Valencia

Erbschaftsteuer im Vergleich

 

AKTUELL: Einige autonome Regionen wie Valencia und Balearen planen für die zweite Hälfte des Jahre 2023 die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer unter Verwandten des I und II Grades.

 

Ausgangsituation 1:

Der Erbe der Gruppe 2 (Kinder > 21 Jahre, Ehepartner) erbt eine Immobilie im Wert von 160.000,00 EUR. Wieviel Erbschaftsteuer muss der Erbe bezahlen?

 

Gruppe 2 Ehepartner Kind
Balearen (Mallorca, Ibiza) 1.398,00 EUR 1.398,00 EUR
Kanarische Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura)      16,47 EUR      19,70 EUR
Katalonien (Barcelona, Tarragona, Figueres)      51,28 EUR 2.152,22 EUR
Valencia (Alicante, Castellón) 3.482,94 EUR 3.482,94 EUR

Ausgangsituation 2:

Der Erbe der Gruppe 2 (Kinder > 21 Jahre, Ehepartner) erbt eine Immobilie im Wert von 700.000,00 EUR. Wieviel Erbschaftsteuer muss der Erbe bezahlen?

 

Gruppe 2 Ehepartner Kind
Balearen (Mallorca, Ibiza) 6.960,00 EUR 6.960,00 EUR
Kanarische Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura) 54.803,63 EUR 57.373,28 EUR
Katalonien (Barcelona, Tarragona, Figueres) 1.100,40 EUR 57.627,95 EUR
Valencia (Alicante, Castellón) 73.755,01 EUR 73.755,01 EUR

Ausgangsituation 3:

Der Erbe der Gruppe 2 (Kinder > 21 Jahre, Ehepartner) erbt eine Immobilie im Wert von 1.000.000,00 EUR. Wieviel Erbschaftsteuer muss der Erbe bezahlen?

 

Gruppe 2 Ehepartner Kind
Balearen (Mallorca, Ibiza) 30.450,00 EUR 30.450,00 EUR
Kanarische Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura) 167.724,34 EUR 172.423,14 EUR
Katalonien (Barcelona, Tarragona, Figueres) 1.946,00 EUR 109.306,82 EUR
Valencia (Alicante, Castellón) 122.865,54 EUR 122.865,54 EUR

 

Der Unterschied in der Steuerschuld zwischen Ehegatten und Kindern auf den Kanarischen Inseln ist auf die Ermäßigung zurückzuführen. Für Ehegatten beträgt die Ermäßigung 40.400 EUR und für Kinder 23.125 EUR.

Der Unterschied in der Steuerpflicht zwischen Ehegatten und Kindern in Katalonien ist darauf zurückzuführen, dass für Ehegatten eine Ermäßigung von 99 % gilt, während die Ermäßigung für Kinder nach einem bestimmten Maßstab berechnet wird.

 

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Nutzen Sie den Service von RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Spanien und Deutschland für Erbrecht, und seinem Legalium Team, von der Nachlassplanung in erbschaftsteuerlicher Hinsicht, zur zweisprachigen Testamentserstellung in Spanien, bis hin zur Erbschaftsabwicklung mit Erledigung der Fomalitäten der Erbschaftsteuer und Vollabwicklung des Immobilienverkaufes in Spanien.

Nutzen Sie unseren Service der Steuerberechnung vor der Ausführung der Schenkung in Spanien. Zum einen dient es zur steuerlichen Optimierung und zum anderen werden alle anfallenden Steuern berechnet, auch die gemeindliche Wertzuwachssteuer und die Veräusserungssteuer, die in Spanien nicht nur beim Verkauf, sondern auch bei Schenkung zur Zahlung fällig werden kann, abhängig vom Schenkungswert. Der Schenkungswert ist nicht der Katasterwert, sondern der Referenzwert.

Wir sind tätig auf Mallorca, Ibiza, Barcelona, Costa Brava, Madrid, Alicante, Marbella, Teneriffa, La Palma, Fuerteventura und Gran Canaria.


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