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Pflichtteilsklage Spanien, Deutschland

 

Pflichtteils- Stufenklage gegen den Alleinerben

 

In deutsch spanischen Erbsachen kommt es häufig zu Enterbungen.

Der Vater verstirbt und setzt als Alleinerbin seine Lebensgefährtin ein und der einzige Sohn ist damit enterbt und ihm verbleibt nur der Pflichtteilsanspruch, der die Hälfte des gesetzlichen Erbrechts ausmacht, im vorliegenden 50% der Erbschaft.
Gehen wir davon aus, dass in dem Nachlass eine spanische Immobilie enthalten ist, die 200.000 EUR Wert ist, dann ist der Zahlungsanspruch 100.000 EUR und entsprechend der Streitwert.

Lebt die Lebensgefährtin und Erbin in Deutschland, dann ist die Klage in Deutschland einzureichen.
Die Gebühren sind:
Aussergerichtlich 2.348,94 EUR inklusive Mehrwertsteuer
Gerichtliche Stufenklage auf Auskunft und Zahlung 1 Instanz: 3.332,65 EUR
Gerichtskosten: 3.078 EUR

Lebt die Lebensgefährtin und Erbin in Spanien, dann ist die Klage in Spanien einzureichen. Die Honorare können in den einzelnen Regionen gering abweichen.
Aussergerichtliche Anmahnung: 1.200 EUR zzgl Mwst
Gerichtliche Stufenklage auf Auskunft und Zahlung 1. Instanz: 3.500 EUR zzgl Mwst.
Gerichtskosten: Keine
Gerichtsdienerkosten /procurador: ca. 1.200 EUR zzgl Mwst.

Im Einzelfall können die Beträge variieren.
Zu empfehlen ist, aussergerichtlich anzumahnen, aber dann auch kurzfristig die Klage einzureichen, um die kurzzeitige Verjährung von 3 Jahren zu unterbrechen und Prozesszinsen auf die Klagesumme zu erhalten.

 

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