Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
Madrid - Barcelona - Mallorca - Teneriffa - Gran Canaria - Berlin - Hannover - Tettnang
Erbteilung, Erbschaftsteuer – Streit unter Erben
Erben von Immobilien in Spanien
Wichtig
War der Verstorbene ein deutscher Staatsbürger und hat er keine Rechtswahl getroffen, dann gilt deutsches Erbrecht.
Doch wie es mit der Erbschafssteuer in Spanien, die in Spanien abzuführen ist, wenn die Immobilien dort liegen, selbst wenn die Erben in Deutschland leben?
Tipp
Da die Erbschaftsteuer in Spanien regional verschieden geregelt ist, ist bei einer Immobilie auf Mallorca und Teneriffa, dort die Erbschaftssteuererklärung einzureichen, wo der Großteil des Nachlassvermögens liegt.
NICHTRESIDENTEN SPANIEN: War der Verstorbene nicht steuerlich ansässig in Spanien und auch nicht die Erben, dann ist die Erbschaftssteuererklärung in Madrid beim Finanzamt abzugeben, nach dem regionalen Recht, wo das größere Nachlassvermögen liegt.
Vorgehensweise, wenn ein Erbe nichts unternimmt und die 6 monatige Erbschaftssteuerzahlfrist droht zu verstreichen?
- Antrag auf Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis in Deutschland
- Erbschaftssteuererklärung Spanien:
- Der Erbe, der steuerlich erklären möchte, reicht seine eigene Erbschaftssteuererklärung ein.
- Die Werte der Immobilien, werden nach dem steuerlichen Verkehrswert bemessen, wenn dieser höher ist, als der Kaufpreis.
Häufiger Fehler:
Artículo 1005
Cualquier interesado que acredite su interés en que el heredero acepte o repudie la herencia podrá acudir al Notario para que éste comunique al llamado que tiene un plazo de treinta días naturales para aceptar pura o simplemente, o a beneficio de inventario, o repudiar la herencia. El Notario le indicará, además, que si no manifestare su voluntad en dicho plazo se entenderá aceptada la herencia pura y simplemente.
„Jeder Interessent, der sein Interesse daran nachweist, dass der Erbe die Erbschaft annimmt oder ablehnt, kann sich an den Notar wenden, damit dieser dem Anrufer mitteilt, dass er über eine Frist von dreißig Kalendertagen verfügt, um die Erbschaft anzunehmen oder die Erbschaft auszuschlagen. Der Notar weist auch darauf hin, dass die Erbschaft als angenommen gilt, wenn der Erbe den Willen zum Ausschlagen nicht ausdrücklich erklärt.
Erbauseinandersetzungsklage nach deutschem Erbrecht
Ein typisches Beispiel für den Klagetenor ist:
Namens und in Vollmacht des Klägers kündigen wir für die mündliche Verhandlung folgende Anträge11 an:
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Kontakt Deutschland
0049 7542 937 982
Kontakt Telefon
0034 922 788 881
Kontakt Fax
0034 922 789 358
Kontakt Email
info@legalium.com