Erbschein im Jahre 2024
Ein Erbschein oder das europäische Nachlasszeugnis ist in Spanien zu beantragen, selbst wenn der Verstorbene die deutsche Nationalität hatte, aber seinen gewöhnlichen Aufenthalt auf Mallorca.
Ein Erbschein oder das europäische Nachlasszeugnis ist in Spanien zu beantragen, selbst wenn der Verstorbene die deutsche Nationalität hatte, aber seinen gewöhnlichen Aufenthalt auf Mallorca.
Wir stehen Ihnen mit unserem Kompetenzwissen im spanischen Erbschaftsteuerrecht und Erbrecht zur Verfügung – Barcelona, Madrid, Kanaren, Balearen.
Rechtsberatung zur Erbschaft und Schenkung, Nachlassplanung, zweisprachige Testamentserstellung in Spanien, Erbschaftsabwicklung.